Hallo zusammen nach ein paar Monaten meld ich mal wieder weil ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.Noch mal kurz zur Vorgeschichte ,weil sich wohl kaum jemand noch an meine Geschichte erinnern wird ,da sie auch nicht besonders spektakulär war.
Ich bin mit meiner Nochfrau seit 2001 verheiratet.Am 1 April 2009 ist sie dann mit unserer gemeinsamen 5 Jährigen Tochter ausgezogen in eine eigene Wohnung.Sie hat einen Freund wohnt aber nicht mit ihm zusammen.Ich wohne in unserer gemeinsamen Eigentumswohnung.Umgang sowohl zu ihr, als auch zu meiner Tochter läuft sehr gut bisher.
Ich verdiene mit Lohnsteuerklasse 3 und Kindergeld circa 2450 Euro.Meine Frau arbeitet nicht.Ich muss ihr 913 Euro überweisen, davon sind 164 Euro KG 228 Euro KU und 521 Trennungsunterhalt.Sie bekommt glaub ich noch circa 175 Euro Wohngeld und die Arge zahlt ihr auch so an die 100 Euro so das sie von circa 1200 Euro lebt.Sie hat sich damals an die Arge gewendet, die hat dann den Betrag ausgerechnet.Da ich bei meiner eigenen Berechnung auf 900 kam war das im Endeffekt ok für mich.Soviel zur Vorgeschichte.
Jetzt kommen meine eigentlichen Fragen.
Die Steuerklasse, muss ich die zwangsläufig zum ersten 01.01.2010 ändern oder kann man das umgehen, weil ich kann mit der momentanen Lösung eigentlich ganz gut leben.
Das große Problem was sich mir allerdings stellt ist ein anderes.Wir haben eine Immobilie die wir vor 4 Jahren für 110000 Euro gekauft haben.Momentan besteht noch eine Restschuld von 90000.
Kann meine Frau mir vor der Scheidung diese Immobilie einfach überschreiben ? Und was würde das in etwa kosten.
Mfg
Hi, sunshine,
Auf die Steuerklasse kommt es nicht an, sondern auf die Frage zusammen veranlagen oder getrennt.
Die Rechtslage ist da eindeutig:
Im Jahr der Trennung geht noch zusammen, danach nur noch getrennt.
Nur wenn man noch einen Versöhnungsversuch macht z.B. An Heiligabend im Trennungsjahr, sich aber nach Sylvester am 2.1. wieder einsehen muss, dass es doch nicht geht, kann man auch für das neue Jahr die gemeinsame Veranlagung wählen.
Die Gefahr bei der Steuerklasse 3 ist, wenn man sich doch streitet, könnte der Unterhalt auf einer zu hohen Einkommensbasis ermittelt werden und hinterher muss man dann Steuern zurück zahlen.
Daher empfehlen wir immer, sofort bei Trennung Stkl. 4/4 um klare Verhältnisse zu schaffen.
Danach kann man bei der Steuerklärung immer noch gemeinsame Veranlagung ankreuzen.
Die Übertragung der Haushälfte ist nicht sehr teuer.
Ein paar Hundert Oyro für den Notar und ggf. etwas Diskussionen mit Bank.
Grunderwerbsteuern fallen unter Eheleuten aber nicht an.
Gruss Beppo
Edit: Kleine, nachträgliche Korrektur!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nur ein kurzer hinweis:
Beppo meint "Grunderwerbsteuern"... Grundsteuern fallen natürlich jährlilchen an, zu zahlen an die Gemeinde...
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Genau!
Danke.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Tag zusammen, ich hab mal eine Frage bezüglich der Überschreibung der Wohnung.Sie muss doch überschrieben sein bevor ich geschieden bin weil ich sonst Grunderwerbssteuer zahlen muss oder ist das nicht richtig.Oder muss das sogar innerhalb des Trennungsjahres erfolgen.
Danke schon mal vorab
Hallo Sunshine,
ich weiß es nicht wirklich, ob es auch ne Steuerbefreiung für Expartner oder Miteigentümer gibt.
Der Betrag ist allerdings nicht so hoch, dass man dafür irgendwelche Risiken oder Verrenkungen eingehen sollte.
Im Zweifelsfall wirst du das sowieso nicht erzwingen können.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Sunshine,
ich weiß es nicht wirklich, ob es auch ne Steuerbefreiung für Expartner oder Miteigentümer gibt.
Wirklich gut kenne ich mich nicht damit aus, aber guckst du mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbssteuer#Ausnahmen_von_der_Besteuerung
Interessant ist für dich vermutlich dieses: § 3 Nr. 5 GrEStG: Der Erwerb durch den geschiedenen Ehegatten des Veräußerers, wenn er im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung erfolgt.
Trotzdem gilt aber das, was Beppo schon gesagt hat: Verglichen mit den Beträgen, über die wir bei einer Scheidung reden, geht es hier um eine eher geringe Summe. Letztlich reden wir hier über den Verkauf einer halben Wohnung; wenn ich mal annehme, der Wert der Wohnung habe sich seit dem Kauf nicht wesentlich geändert, dann müsste die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ca. 55.000 Euro betragen (Hälfte des damaligen Kaufpreises). Bei einem Steuersatz von 3,5% reden wir über knapp 2.000 Euro Grunderwerbssteuer; also gerade mal so viel, wie du in zwei Monaten an Unterhalt zahlst - nur um das mal in Relation zu deinen sonstigen Scheidungsfolgekosten zu setzen.
Es ist mir schon klar, dass du diese zweitausend europäischen Eier liebend gerne sparen würdest, und wenn du mit deiner Ex eine Regelung findest, wie das geht, ist das ja prima; aber versteife dich nicht darauf. Wenn du mich fragst, konzentrierst du dich lieber darauf ...
Meine Frau arbeitet nicht.
... wie du diesen Zustand änderst. Ihr also schmackhaft machst, dass sie wieder ihre eigenen Brötchen verdient, und nicht mehr dir und der Allgemeinheit auf der Tasche liegt. Und nein, ein fünfjähriges Kind ist normalerweise kein K.O.-Kriterium gegen eine Teilzeitstelle.
Überleg mal: Wenn sie einen Teilzeitjob hätte und du dadurch, sagen wir mal, 150 Euro weniger Trennungsunterhalt zahlen musst, dann sparst du Jahr für Jahr so viel, wie dir dieses Grunderwerbssteuer-Dingens für einmal und nie wieder bringt!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.