Ich habe während der Ehezeit Aktien Fonds für einen Riestervertrag gekauft.
Wert: 4500€.
Zum Ehezeit Ende Wert durch Kurssteigerung: 7550€.
Der reine Kaufwert würde wegen geringfügigkeit nicht geteilt.
Berücksichtigt man den Wertzuwachs wird geteilt.
Wird jetzt geteilt oder nicht?
Moin funsurfer,
es geht nicht um den Kaufwert oder den Wertzuwachs, sondern um den Wertzuwachs zwischen den Stichtagen.
Soll heißen: Wenn der Wert zum Ehebeginn Null war und zum Endstichtag (Monatsende der Zustellung des Scheidungsantrags) bei 7.550 EUR liegt, dann ist da nix mit Geringfügigkeit.
Gruß
United
Hi,
es ist erst einmal entscheidend, ob der Riestervertrag eine Rente vorsieht und damit dem Versorgungsausgleich unterliegt oder aber eine Kapitalzahlung / nicht ausgeübtes Rentenwahlrecht, dann fällt er in den Zugewinnausgleich.
Geringfügigkeit sehe ich in beiden Fällen nicht. Es zählt, was am Ende der Ehezeit an Wert vorhanden ist. Und wenn die Fonds danach in den Keller rasseln, kratzt das auch nicht.
Gruss von der Insel
