Wert / Wohnrecht
 
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Wert / Wohnrecht

 
(@schlaflos)
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Hallo Forum,

es geht in die nächste Runde des Zugewinns.

Eigentlich war ja schon alles klar aber innerhalb der Einspruchsfrist flatterte eine ganz neue Variante des Anfangsvermögens meine Ex in Haus.
Hier nun die Fakten:

Meine Ex hatte ihrer Tante ein lebenslanges Wohnrecht in einem Mehrfamilienhaus eingeräumt.

Das Haus wurde vor 14 Jahren verkauft. Die Tante meiner Ex verzichtet zu diesem Zwecke auf das Wohnrecht.

Der Erlös aus dem Verkauf des Mehrfamilienhauses floss damals in unser neues gemeinsames Baugrundstück.
Im Grundbuch wurden meine Ex und ich je zur Hälfte eingetragen.

Nun wurde im Rahmen der Zugewinnberechnung von meiner Ex eine Schenkung der Tante in Höhe von 60.000 Euro vorgetragen.

Zur Begründung wurde erklärt, dass der Betrag von 60.000 Euro den materiellen Wert des Wohnrechts darstellen würde auf den die Tante ja verzichtet habe und dementsprechend eine Schenkung vorliegen würde.

Ich brauch dabei nicht zu erwähnen, das meine bisher ausgleichspflichtige Ex bei einer solchen Erhöhung ihres Anfangsvermögens nicht mehr ausgleichspflichtig wäre.

Kommt sie mit einem derartigen Vortrag bei Gericht durch?

Eure Meinung würde mich sehr interessieren.

Grüße schlaflos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 13:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi schlaflos

Andere Frage. Warum hatte Ex dem Tantchen ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt? Würde dies nicht ebenfalls einer "Schenkung" von 60.000€ entsprechen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 14:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schlaflos,

es ist ja nicht auszuschliessen, dass diese Tante jetzt "netterweise" und weil ihre Nichte sie darum bittet, ihr nachträglich eine entsprechende Schenkung attestiert. Nur: Weiss diese Tante auch, dass sie sich damit wegen Steuerhinterziehung strafbar macht? 1997 lagen die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften im Tante-Nichte-Verhältnis nämlich bei gerade einmal 20.000 DM (siehe beispielsweise >>>HIER<<<) - alles darüber hinaus wäre steuerpflichtig gewesen und kann auch heute noch nachgefordert werden.

Vielleicht magst Du der Tante ggf. mal einen entsprechenden Tipp geben? Oder Du behältst dieses Wissen bis zu einer gerichtlichen Klärung für Dich und legst es erst dann auf den Tisch? Das könnte für recht augenblickliche Überraschungen sorgen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 14:17
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ein netter Hinweis auf das Steuerecht von 1997. Bringt die Damen sicherlich ins Schwitzen. Allerdings liegt die Verjährung steuerlicher Vergehen bei 10 Jahre. Als Laie würde ich zunächst davon ausgehen, dass der Straftatbestand also verjährt ist.

Strafverfolgungsfrist                                    5 Jahre
Festsetzungsfrist 10 Jahre

Ist Ihre Steuerhinterziehung strafrechtlich noch nicht verjährt, können Sie durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt die strafrechtlichen Folgen (Geldstrafe oder Verurteilung) vermeiden (§ 371 AO).

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=11177

Ich hatte mir eine ähnliche Variante selbst mal überlegt bin aber davon abgekommen. Denn was ist das Ergebnis?

Noch mehr Streit....

Hätte ich diese Möglichkeit wahrgenommen wäre, der sich heute wieder anbahnende gute Kontakt zu meinen Schwiegereltern nicht mehr möglich. Deswegen sollte jeder seine Situation überdenken und in die Zukunft schauen.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 14:36
(@schlaflos)
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Hallo Zusammen,

aus welchem Grund meine Ex der Tante ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt hat ist mir nicht bekannt.

Bekannt ist, dass meine Ex das Mehrfamilienhaus schon vor der Ehe gekauft hat.

Das Wohnrecht wurde der Tante aber erst nach der Eheschließung eingeräumt.
Da käme der Ansatz Schenkung hin und her wohl zum Ansatz.

Die Tante bewohnte eine 80 qm2 Wohnung für die sie aber nur ganz „wenig“ bezahlen musste.

Als Mieteinnahmen hatte meine Ex die Zahlungen von monatlich 280 DM aber nicht verbucht.

Wer führt den im Falle einer Schenkung die Steuer ab, der Beschenkende, oder der Beschenkte?

Gruß schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 14:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde die Steuer-Droh-Geschichte wohl eher sein lassen.

Der Ansatz von Oldie, den Du hier aufgegriffen hast:

Da käme der Ansatz Schenkung hin und her wohl zum Ansatz.

erscheint mir deutlich vielversprechender.

Die denkbare Argumentation der Gegenseite "wir haben Tantchen das Wohnrecht gemeinsam während der Ehe geschenkt, den Wohnrechtsverzicht hat Tantchen aber nur Exilein zurückgeschenkt" klingt schon ziemlich fantasievoll ...

... wenn dem ein Gericht folgen würde, wäre das die Empfehlung an jeden Trennungswilligen, vor Trennung/Scheidung sein gesamtes Vermögen an die Eltern zu übertragen, um es sich anschliessend schenken zu lassen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 15:58
(@schlaflos)
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Hallo United,

da meine Ex bei dem alten Mehrfamilienhaus alleine im Grundbuch stand, kann sie das Wohnrecht nur alleine "verschenkt" haben.

Ich sehe es indes auch so, das sie damals einen Teil ihres Vermögens mit dem Wohnrecht verschenkt hat, und sie diesen Teil inklusiver der Wertsteigerung wieder zurückbekommen hat.

Schließlich ist das alte Mehrfamilienhaus während der Ehe bis zum Verkaufszeitpunkt mehr oder weniger einmal Kernsaniert worden.

Frag aber bitte nicht mit wessen Geld das passiert ist.... sonst wird mir ganz übel.  :knockout:

Gruß schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 16:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

da meine Ex bei dem alten Mehrfamilienhaus alleine im Grundbuch stand, kann sie das Wohnrecht nur alleine "verschenkt" haben.

Das mag ja korrekt sein. Allerdings sank dementsprechend der Wert des Hauses und damit ihr Anfangsvermögen. Ansonsten würden hier 60k€ aus dem Nichts produziert werden. Oder im Umkehrschluss: Das Haus hat durch die Rückgabe des Wohnrechts eine Aufwertung bekommen, welche durch den erzielten Verkaufspreis bereits vergolten wurde. Auf diese Weise könnte man ansonsten (freilich rein fiktiv) zum Millionär aufsteigen.

Etwas leichte Lektüre: >>Link<<

Gruss oldie

Edit: Und für die Berechnung des Wertverlustet wurde >>hier<< vor 5 Jahren diskutiert. Klingt aber plausibel. Vor allem der letzte Beitrag spricht Bände. 😉

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 16:51
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo oldie,

zum Millionär möchte es meine Ex ja gerne bringen... natürlich mit geringst möglichem Aufwand :rofl2:

Danke für den Link, das war sehr hilfreich, vor allem wegen der laufenden Kosten.

Zum Zeitpunkt der Eheschließung war aufgrund des schlechten Zustands der Immobilie und der eingetragenen Belastungen nur ein negativer Wert festzustellen, so verkündete es zumindest der Richter in der ersten Runde.

Wenn man bedenkt, das die Immobilie zum Beginn der Ehe einen Wert von 80.000 DM hatte, die Belastung  140.000 DM betrug und der Verkaufserlös bei 250.000 Euro lag ist das schon eine schöne Wertsteigerung.

Meine Ex hat daher ja auch den Wert des Wohnrechts aus dem Verkaufserlös berechnet und nicht aus dem Wert bei Eheschließung.

Gruß schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 17:42