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Wer kennt sich aus, Anfangsvermögen.

 
(@artuhr)
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Guten Morgen.
Ich bin der Vater von 2 erw. Kindern 19/21
Beide Kinder noch nicht in Ausbildung.
Mein Sohn bezieht ab 1.Oktober Harz 4 ca 230 €.
Meine Tochter ist in einem Berufsvorbereitungsjahr mit begleitenden Praktikums.
Sie bekommt von der Agentur für Abeit dafür monatlich 190 €.
Dazu bekomme Ich das Kindergeld 308 €
Ich lebe seit Februar 2003 in Trennung.
Ich lebe seitdem alleine mit meinen Kindern in ihrem ehemaligen Elternhaus.
Wir lebten seit 1995 dort.
Sie lebt bei einem neuen Partner in dessen Wohnung.
Ich besitze den halben Miteigentumsanteil am Haus.
Das Haus ist mit Schulden belastet die Ich seit ihrem Auszug alleine Finazziere.
Höhe zwei Darlehen über gesamt jetzt noch mit Vorfälligkeit ?110,000/115,000 € 645 € mon.
Dazu Haussteuer vierteljährig 214 €
Nach ihrem Auszug bezahle ich alles allein.
Wir haben bis jetzt auch keine Trennungsvereibarung getroffen.
Wir haben uns in mündlicher Absprache untereinander geeinigt das Haus vor einer endgültigen Trennung zu veräusern.
Nun aber zieht sich dieser Zustand schon ja fast zwei Jahre hin.
Das Haus ist immer noch nicht verkauft.
Die Kindere bekommen keinen Unterhalt von Ihr da Sie nichr arbeitet.
Sie hat keinen Beruf gelernt.
Nun bin ich durch diesen Zustand finanziel nich unerheblich belastet.
Zusätzlicher Autokredit 204 €aus der Zeit der Ehe.
Umschuldung meines überzogenen Kontos auch schon zu Zeiten unseres noch zusammemlebens in einen Privatkredit im Frühjahr 2005.
Mittlerweile bin ich schon wieder 3700 € im minus.
Ich zahl ihr freiwillig jeden monat 200 €
Dafür bin ich aber noch in der Steuerklasse 3 /2 da Sie sich noch nicht Umgemeldet hat.
Ich bin selbst sozialverträglich Arbeitslos Voruhestand 1510 € plus 1020 €
Das Haus hat einer derzeitigen Marktwert um 180,000 €
Nun verhält es sich so dass ich 1991 vor der Zeit unseres Einzugs ins eigene Haus mal von meinem Bruder eine Abpfindung auf mein Elternhaus bekommen habe.
Höhe damals 40.000 DM
Das Geld ist nicht ins Haus geflossen und war schon vorher verlebt.
Dieser Betrag wird ja bei einer Scheidung als mein Anfangsvermögen betrachtet.
Meine Frau hatte damals O DM € Anfangsvermögen.
Nun zu meiner Frage:
Wir waren uns einig über die Teilung nach dem Verkauf des Hauses nach Schuldentilgung.
Nun bezahle ich ja auch seitdem die Kredite und bin dadurch ja auch nicht unerheblich belastet.
Dazu noch den Unterhalt und die Kinder.
Was bekommt meine Frau den dann von meinen Anfangsvermögen..
Kann es sein dass Sie neben den hälftigen Anteils aus dem Verkauf des Hauses zusätzlich noch 20,000 € von mir bekommt oder ich eben dadurch 20,000 € weniger wie Sie ?
Beispiel, Verkaufserlös 180,000 €
Restschuld 115.000 €
verbleiben für jeden 32,500 €.
Nach Abzug von 20,000 € verblieben mir dann noch 12,500 €
Ergebniss nach Umzug und Neukauf von neuer Wohneinrichtung O € für mich.?
Wer hat Erfahrung und kann dazu was Schreiben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2005 09:18
(@ulliberne)
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moin, artuhr,

dein 'anfangsvermögen' (AV) ist alles das, was du an werten (z.b. haus, auto, konto/geld u.a.) am hochzeitstag (theoretisch: 'letzter werktag davor') hattest. d.h. wenn die abfindung vorher gezahlt worden war und noch am hochzeitstag vorhanden war, ist sie teil deines AV.

wenn sie aber erst nach heirat gezahlt wurde, musst du nachweisen (vertrag/urkunde, zeugenaussage, text im kontoauszug), dass es z.b. eine 'vorauszahlung' auf dein erbe oder eine schenkung an dich persönlich war - dann ist dieser betrag ebenfalls teil deines anfangsvermögens (sog. 'privilegiertes AV) und würde deinen zugewinn verringern. ansonsten ist es egal: was mal da war (in der ehe) und jetzt weg ist, zählt nicht, (es sei denn, damit wurden werte geschaffen, dann sind natürlich diese aufzuteilen). und immer dran denken: nicht das anfangs- oder endvermögen wird aufgeteilt, sondern 'nur' die differenz (!!) der persönlichen zugewinne!

wenn du das (= dein AV) geklärt hast, dann suche hier im forum (nicht im archiv) nach dem stichwort 'anfangsvermögen' oder auch 'zugewinn'. dazu gibt es mehrere beiträge in denen die berechnungsweise des zugewinns (also unterschied zwischen AV und endvermögen) und dessen aufteilung bechrieben ist.

zum haus (ich hab' dich so verstanden, dass ihr beide hälftig als eigentümer im grundbuch steht): solange es noch nicht verkauft ist, wird beiden von euch der hälftige wert (von euch bestimmt, wenn ihr euch einig seid; sonst gutachter?) minus restschulden dem endvermögen zugerechnet. im anderen fall, d.h. nach verkauf und abwicklung der darlehen wird der rest aufgeteilt (hattest du ja schon ausgerechnet).
zu deinen gunsten kann, so sieht es auf den ersten blick aus, vom anteil deiner bald-ex die hälfte der von dir seit trennung gezahlten raten abgezogen und dir zugeschrieben werden, evtl. auch halbe fixkosten (grundsteuer etc.), natürlich nicht aber laufende kosten. zu diesem thema würde ich aber mit einem fachanwalt sprechen, der kann das mit deinen aktuellen zahlen sicher besser ausrechnen - und vor allem sagen, inwieweit die 'nicht-ummeldung' deiner frau da evtl. einfluss drauf haben könnte (nach aussen hin seid ihr ja weiterhin sowas wie eine 'wirtschaftliche einheit')!!

zu deiner situation (trennung in 02/2003, immer noch steuerklasse 3) fällt mir nur ein/auf: was ist denn mit dem scheidungsantrag? wird das nicht langsam mal zeit? in 4 monaten seid ihr 3 jahre auseinander???!!! über den versorgungsausgleich wird sich deine immer-noch-nicht-ex freuen (sarkasmus off)!

gruss
ulli

p.s.: artuhr, deine beiträge würden sich leichter lesen lassen, wenn du immer nur die informationen, die zu deiner aktuellen frage gehören, aufschreibst, und nicht immer wieder die 'ganze geschichte' wiederholst 😉 (z.b. ist es hier völlig irrelevant, was deine kinder z.zt. bekommen oder machen).

[Editiert am 27/10/2005 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2005 11:28
(@artuhr)
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Gut werd mir Mühe geben.
Ich hab mich auch gefragt, ob ich das ganze wiederholen soll.
Aber meine Hoffnung ging dahin das jemand meine Geschichte nicht kennt.
Ich habe es ja schon abgekürzt.
Nun was meine scheidung anbelangt.
So habe ich die ganze Geschichte einer fam. Anwältin übergeben.
Ich hoffe doch sehr das ich heute Antwort von ihr bekomme wie es weitergeht.
Meiner ex hab ich gesagt so oder so bis Anfang des Jahres möchte ich das alles verändert haben.
Vor allen Dingen das die Absprachen von zu Beginn unserer Trennung jetzt endlich mal in einer Nachtrennungsvereinbarung / Scheidung mündet.
Ich hab ihr gesagt Haus hin oder her so kann es nicht bleiben.
Denn sonst bin ich in 5 Jahren Rentner und ich hänge immer noch in der Luft und zahle.
Ist klar, Ihr gefällt das Sie bekommt ja ihr Geld und braucht sich um nichts zu kümmern.
Ich hoffe das Sie weiter zu ihrem Wort steht und auch noch einen gemeinsamen Dial mit mir macht auch wenn es in der ein oder anderen Sache auch für Sie mal unangenehmes gibt.
Ich hatte ja mal zu Anfang gesagt das ich Sie wegen ihrer Lebensleistung Pflege Kindererziehung nicht über den Tisch ziehen wollte.
Nur das was ich ja in der Zeit alles geleistet habe hat das schon Aufgefressen. Denk ich mal .
Gruß
Artuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2005 13:04
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, artuhr,

was ist denn nun mit der abfindung gewesen? vor der heirat? danach? quittung/vertrag gefunden?

gruss
ulli

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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2005 13:37
(@artuhr)
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Die Abfindung,
nun wie gesagt die habe ich 1991 bekommen.
Das die mir gezahlt wurde ist noch zu Lebzeiten meiner Eltern gewesen.
So, das mir die auch gezahlt wurde ist in einem Noteriellen Vertrag festgehalten.
Im Beisein meiner Ex und meiem Bruders und schließlich und Endlich waren auch noch meine Eltern damals dabei.
Das ganze ist damals von allen anwesenden Unterschrieben worden.
Nur was wir im einzelnen damit gemacht haben lässt sich nicht mehr so genau feststellen.
Wahrscheinlich haben wir was jede Fam mal macht zum Teil neue Möbel Kleidung und einiges andere angeschaft.
Nun damals konnte ich noch nicht Ahnen das ich heute in dieser Lage bin.
Ich habe sehr gut verdient und habe auch eine Betriebsrentenreglung.
Ich bin einfach davon ausgegangen das ich mindestens bis 60 hätte Arbeiten müssen.
Wie so viele.
Das ist ja die Krux der Geschichte.
Eigentlich könnte ich mich nicht beklagen, aber durch die Trennung sitze ich nun in der Patsche.
Ich möchte hier mal Schreiben das ich mir gegenüber anderen denen es noch Geldlich schlechter geht eigentlich Schäme.

Das ich hier Schreibe ist die Hoffnung das mir jewmand Tips gibt was ich machen kann.
Es ist nicht das Geld allein.
Gruß Artuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2005 16:18
(@artuhr)
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Übrigens habe ich das Geld während unserer Ehe erworben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2005 16:27
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, artuhr,

1) wenn du vor zahlung der 'abfindung' (und vor heirat) bereits im grundbuch als miteigentümer gestanden hättest, zählte das geld zum anfangsvermögen (ich gehe aber davon aus, dass dem nicht so war).
2) ich würde versuchen, die 'abfindung' als privilegiertes anfangsvermögen zu begründen (vorab-auszahlung eines teiles des künftigen erbes deiner eltern), damit erhöht sich dein anfangsvermögen.
3) falls der betrag als 'einkünfte während der ehe' betrachtet wird, zählt es halt eben nicht zum AV (macht dann aber auch nicht viel aus - siehe pkt. 4).
4) da das geld zum teil nicht mehr da ist, kann nichts (bares) aufgeteilt werden. das, was von dem geld angeschafft wurde und noch vorhanden ist (möbel etc.), fällt unter den (aufzuteilenden) hausrat. wenn auch davon nix mehr da ist: wech ist wech.

eine hälftige 'aufteilung' der 40.000 DM auf dich und deine bald-ex sehe ich nicht, ich denke da brauchst du dir keine gedanken zu machen, dass du was abgeben musst, was du nicht (mehr) hast. wichtiger erscheint mir, die sache mit dem haus und den von dir alleine zuletzt gezahlten raten zu klären!

gruss
ulli

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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2005 16:52