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Welche Strategien und Reduzierungen im Endvermögen sind rechtlich möglich ?

 
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen

inwiefern sind gestundete Rechnungen vom Steuerberater oder Architekten oder Firmen Dritter wenn sie vor dem Trennungszeitraum alleine vom KV unterschrieben wurden
zulässig ?
Gibt es noch andere Varianten ? ( Ohne diese durch einen Notarvertrag geregelt zu haben ? )

Münzsammlung ( schwierig )
Briefmarkensammlung ( schwierig )
Antiquitäten ( Hier geht es um Möbel die durch Erbe erlangt wurden. Der Hausrat wurde aufgeteilt zwischen den Geschwistern )

Was passiert mit Gegenständen die Mann während der Ehe an seine Geschwister als Sicherheit für ein Darlehen gegeben hat ?

Mieten die versehentlich nur von einem Grundstückseigentümer versteuert wurden. Kann hier eine Forderung aufgestellt werden ?
Wäre man dann zu einer Rückzahlung verpflichtet und wäre diese dann als Schuld im Endvermögen anrechenbar ?

Gruss Well


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2015 17:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Well,

wenn es Dich nicht gefällt dann sieh einfach über meinen Beitrag hinweg.

Was rechtlich möglich ist, kann ich nicht sagen.
Aber bei Dir gibt es echt was zu holen, wenn Du das mit Anwälten durchziehst, dann zahlst Du auf alle Fälle jede Menge mehr. Ich würde Dir dringend zu einem Notarvertrag raten mit dem Du leben kannst, ohne alle rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
Bei einem Notarvertrag sind alle diese Dinge Verhandlungssache, wenn Ihr anfangt Euch zu streiten werden 2 reich, Dein Anwalt und der Deiner DEF.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2015 18:33
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi ,
ja hatte ich schon alles probiert. Notar Vertrag alles. Aber das Auge sieht mehr als was auf dem Papier steht. Und manche wollen wohl aus Stolz streiten .


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2015 18:53
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Well,

inwiefern sind gestundete Rechnungen vom Steuerberater oder Architekten oder Firmen Dritter wenn sie vor dem Trennungszeitraum alleine vom KV unterschrieben wurden zulässig ?

Die Frage nach der Zulässigkeit stellt sich nicht wirklich. Für Deine Vermögensaufstellung sind im Grunde genommen alle Schulden (nichts anderes sind offene Verbindlichkeiten) zulässig.
Die Frage, die sich stellt ist vielmehr, ob man diese Forderungen anerkennt, oder ob es sich dabei, um eine "illoyale Vermögensverschwendung" handelt.
Das sehe ich bei den genannten Beispielen nicht.

Ungeachtet dessen: Der Stichtag für den Zugewinnausgleich ist das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags.
Es besteht inzwischen zwar ein Anspruch auch eine Vermögensaufstellung zum Trennungszeitpunkt zu verlangen, dieses aber im Wesentlichen nur, um eben derartige Vermögensverschwendungen zu erkennen.

Ansonsten gelten mehr oder minder die betriebswirtschaftlichen Grundregeln:
Für jeden Ehepartner einzeln werden Vermögen und Schulden aufgelistet (und das jeweils zu Ehebeginn und Endzeitpunkt - s.o.). Gemeinsames Vermögen/Schulden bei jedem Partner zur Hälfte.
Für jeden Partner ergibt sich daraus ein Zugewinn (wobei ein möglicher Zuverlust per Definition auf Null gesetzt wird).
Das Delta des jeweiligen Zugewinns ist auszugleichen.

Münzsammlung ( schwierig )
Briefmarkensammlung ( schwierig )
Antiquitäten ( Hier geht es um Möbel die durch Erbe erlangt wurden. Der Hausrat wurde aufgeteilt zwischen den Geschwistern )

... bewertet im Zweifelsfall ein Gutachter.

Was passiert mit Gegenständen die Mann während der Ehe an seine Geschwister als Sicherheit für ein Darlehen gegeben hat ?

Ist der "Gegenstand" als Vermögen zu werten, dann ist das nach wie vor Eigentum des Ehemannes (und somit Teil des Vermögens).

Mieten die versehentlich nur von einem Grundstückseigentümer versteuert wurden. Kann hier eine Forderung aufgestellt werden ?
Wäre man dann zu einer Rückzahlung verpflichtet und wäre diese dann als Schuld im Endvermögen anrechenbar ?

Schnall ich nicht ganz ... den Punkt verstehe ich so, daß im Rahmen einer Eigentumsgemeinschaft ein Miteigentümer (außerhalb der Ehegemeinschaft) die kompletten Einnahmen versteuert hat ?
Das klingt für mich nicht wirklich legal ... Du hast also Einnahmen, die jemand anders versteuert hat (wegen geringeren Steuersatzes ?) und erstattest ihm die Steuer quasi unter der Hand ?
Finger weg von so was ... im Endvermögen hat diese Verbindlichkeit jedenfalls nichts zu suchen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 10:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was passiert mit Gegenständen die Mann während der Ehe an seine Geschwister als Sicherheit für ein Darlehen gegeben hat ?

Ist der "Gegenstand" als Vermögen zu werten, dann ist das nach wie vor Eigentum des Ehemannes (und somit Teil des Vermögens).

Dem aber die Minderung des Vermögens durch das Darlehen entgegen steht.

Genauer gesagt, ist der Darlehensbetrag ein Guthaben und das Pfand eine Verbindlichkeit.
Der Saldo des Vermögens ändert sich dadurch nicht.
Man muss es nur so aufbereiten, dass es auch ein Richter versteht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 10:56
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Zitat:United
Schnall ich nicht ganz ... den Punkt verstehe ich so, daß im Rahmen einer Eigentumsgemeinschaft ein Miteigentümer (außerhalb der Ehegemeinschaft) die kompletten Einnahmen versteuert hat ?
Das klingt für mich nicht wirklich legal ... Du hast also Einnahmen, die jemand anders versteuert hat (wegen geringeren Steuersatzes ?) und erstattest ihm die Steuer quasi unter der Hand ?
Finger weg von so was ... im Endvermögen hat diese Verbindlichkeit jedenfalls nichts zu suchen.

Genutzt wurde die Immobilie alleine. Somit vielen auch die Mieten einem zu der Sie auch ordnungsgemäß versteuert hat. Richtiger Weise wäre aber, da man nicht alleiniger Eigentümer war/ist eine
Ausgleichszahlung fällig für den anderen Eigentümer. ( Hier haben sich dann die Mieteinkünfte über die Jahre summiert und sind meiner Meinung nach zu verzinsen daraus wäre eine nicht unerhebliche Forderung abzuleiten die dann in das Endvermögen fällt ) ( Thehoretisch auch vom 2 Eigentümer gestundet hätte werden können )

Gruss Well


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2015 11:08
(@psoidonuem)
Registriert

Genutzt wurde die Immobilie alleine. Somit vielen auch die Mieten einem zu der Sie auch ordnungsgemäß versteuert hat. Richtiger Weise wäre aber, da man nicht alleiniger Eigentümer war/ist eine
Ausgleichszahlung fällig für den anderen Eigentümer.

Das ist steuerlicher Humbug. Die Mieteinkünfte hätten vorab ermittelt werden müssen um dann auf die Eigentümer aufgeteilt zu werden, die jeder den eigenen Anteil versteuern. Das nennt sich soweit ich weiß gesonderte und einheitliche Feststellung.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 11:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer ist denn der andere Grundeigentümer?
Deine Ex oder jemand aussen stehendes?

Wenn deine Ex habt ihr das doch vermutlich sowieso gemeinsam versteuert.

Und wenn jemand drittes, wer soll denn da wem was schulden?
Und was hat das mit deiner Scheidung zu tun?

Wenn es ein Dritter ist und du ihm jetzt hektisch die Hälfte seiner entgangenen Mieten überweisen möchtest, solltest du dich vor dem Scheidungsrichter sehr warm anzehen. Es dort könnte etwas zugig werden.

Richtig wäre der Weg von Psoidonuem gewesen. Inwieweit das jetzt noch heilbar wäre weiß ich auch nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 11:33
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Zitat:
Das ist steuerlicher Humbug. Die Mieteinkünfte hätten vorab ermittelt werden müssen um dann auf die Eigentümer aufgeteilt zu werden, die jeder den eigenen Anteil versteuern. Das nennt sich soweit ich weiß gesonderte und einheitliche Feststellung.

Stimmt. Und wenn es Schlichtweg vorher nicht aufgefallen ist. Manche Dinge kommen erst bei einer Auseinandersetzung ans Licht.
Und es geht hier nicht um Steuer. Das ist nebensächlich. es geht darum ob daraus eine mögliche Forderungen bestand hätte.
( Bei 10-15 Jahren  und einer entsprechenden Miete einschließlich Verzinsung ist das eine nicht unerhebliche Summe )


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2015 11:36
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Zitat
Wer ist denn der andere Grundeigentümer?
Mein Bruder


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2015 11:38




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Well,

hast Du jetzt die Mieteinnahmen erzielt und nicht mir Deinem Bruder geteilt oder anders herum ?
Willst Du also eine Verbindlichkeit (Forderung Deines Bruders) als Schulden im Endvermögen darstellen oder geht es Dir darum zu vermeiden, daß die Gegenseite eine potenzielle Forderung Deinerseits an Deinen Bruder als Vermögen darstellt ?

( Bei 10-15 Jahren  und einer entsprechenden Miete einschließlich Verzinsung ist das eine nicht unerhebliche Summe )

Über 10-15 Jahre wird aller Voraussicht nach nicht zu sprechen sein. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

So oder so solltet Ihr die Vermietung auf etwas robustere Beine stellen.

Dem aber die Minderung des Vermögens durch das Darlehen entgegen steht.

So es sich um ein Darlehen an Well handelt, hast Du natürlich Recht.
Auf Basis der bisherigen Schilderungen zur Situation war ich davon ausgegangen, daß Well irgendetwas an seinen Angehörigen verliehen hat, damit dieser es als Sicherheit für eine Darlehenserlangung verwenden kann.

Und wieder zur Erinnerung: In erster Linie freut sich Dein Anwalt über derartig viel Streitpotenzial ...

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2015 09:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So es sich um ein Darlehen an Well handelt, hast Du natürlich Recht.
Auf Basis der bisherigen Schilderungen zur Situation war ich davon ausgegangen, daß Well irgendetwas an seinen Angehörigen verliehen hat, damit dieser es als Sicherheit für eine Darlehenserlangung verwenden kann.

Ne, andersrum.

Er hat 1.000,- verliehen und dafür eine wertvolle Ming Vase im Wert von 1.000,- € als Pfand erhalten.
Deswegen hat es auch keinen Einfluss auf sein Vermögen.
So mein Verständnis.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2015 10:42