Hallo,
ich bin neu hier und noch nicht sehr bewandert. Wie wird die Sache mit dem Zugewinnausgleich gehandhabt? Fuer Rentenansprueche usw. ist es ziemlich klar, denke ich. Ausser: wird dabei auch die Zeit beruecksichtigt, in der man zusammen gelebt hat, aber noch nicht verheiratet war?
Wie ist es mit den Finanzen. Einfaches Beispiel: Frau hat 50000 EUR bei Eheschliessung, Mann hat 100000 EUR. Jeweils in Sparbriefen, Bausparvertragen, Lebensversicherung etc.
Im verflixten siebten Jahr wird die Scheidung eingereicht. Gemeinsames Reinvermoegen: 200000 EUR (Sparbriefe, Versicherungen, Haus etc.)
Bekommt jetzt jeder sein "Einlage", d.h. EUR 50000 bzw. EUR 100000, zurueck und der Rest (EUR 50000 in diesem Beispiel) wird 50:50 geteilt?
Welche Nachweise muss man bringen was man zum Zeitpunkt der Eheschliessung hatte? Reichen Kontoauszuege oder so? Oder muss man von den Banken/Versicherungen entsprechende Schreiben anfordern?
Vielen Dank,
Herbert
Bekommt jetzt jeder sein "Einlage", d.h. EUR 50000 bzw. EUR 100000, zurueck und der Rest (EUR 50000 in diesem Beispiel) wird 50:50 geteilt?
Welche Nachweise muss man bringen was man zum Zeitpunkt der Eheschliessung hatte? Reichen Kontoauszuege oder so? Oder muss man von den Banken/Versicherungen entsprechende Schreiben anfordern?
Hallo,
ja, das mti der Aufteilung ist so wie du im Beispiel nennst. Als Nachweise des Anfangs- und Endvermögens reichen Kontoauszüge, DepotauszügeRückkaufswertbestätigungen etc.
/elwu
Moin,
Kleine Einschränkung:
Das ist nur so, wenn es tatsächlich so wie in deinem Beispiel ist.
Wenn die 200.000,- z.B. nicht wirklich gemeinsames Vermögen sind, sondern einem zugeordnet werden können, kann das schon ganz anders aussehen.
Genauso wenn irgendwo negative Beträge auftauchen.
Oder wenn während der Ehe Schenkungen oder Erbschaften dazu kamen.
Dann muss man sich den genauen Fall ansehen
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Herbert,
Fuer Rentenansprueche usw. ist es ziemlich klar, denke ich. Ausser: wird dabei auch die Zeit beruecksichtigt, in der man zusammen gelebt hat, aber noch nicht verheiratet war?
Die Rentenansprüche werden nicht über den Zugewinnausgleich geregelt, sondern separat über den Versorgungsausgleich; und der reicht über den Zeitraum vom Monat der Heirat bis zu dem Monat, in dem der Scheidungsantrag gestellt wird.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
moin, herbert,
Welche Nachweise muss man bringen was man zum Zeitpunkt der Eheschliessung hatte? Reichen Kontoauszuege oder so? Oder muss man von den Banken/Versicherungen entsprechende Schreiben anfordern?
wie beim finanzamt gilt auch hier erstmal, dass du dein anfangs- und dein endvermögen 'glaubhaft darlegen' musst. normalerweise reicht dazu eine aufstellung der vorhandenen posten, kontoauszüge oder ähnliche 'offizielle' belege sollten beigefügt sein als nachweis. wenn schenkungen im spiel sind, sollten diese schriftlich niedergelegt sein.
nur wenn keine unterlagen mehr vorhanden sind (du aber felsenfest davon überzeugt bist, 'dass da damals was war') kannst du dir von dem entspr. institut (meist gegen eine gebühr) eine kopie von deren unterlagen (z.b. microfiches) erstellen lassen. machen die zwar nicht gerne, weil das 'im keller wühlen' bedeutet, ist aber möglich.
für vermögensgegenstände (bilder, schmuck, edelmetalle u.ä.) und immobilien solltest du deiner auflistung (kauf-)unterlagen beifügen.
bezgl. des weiteren verfahrens (das zwar im ergebnis, aber nicht im prozedere, deiner netten schilderung :rofl2: gleichkommt) solltest du hier im forum mal 'blättern', die vorgehensweise zum zugewinnausgleich ist mehrfach ausführlich beschrieben.
noch eins: wenn am ende nur und ausschließlich gemeinschaftliches eigentum existiert (was aber fast nie der fall ist!), dann gibt jeder der beiden (ex)partner die hälfte davon als sein endvermögen an. das setzt allerdings voraus, dass beide die entspr. posten jeweils genau gleich bewerten!
fröhliches rechnen!
gruß
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)