Was steht ihr zu ??...
 
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Was steht ihr zu ???

 
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

kurz mal meine Verhältnisse im Kurzüberblick.

Eheschließung im Jahr 2000. Meine Frau brauchte eine 1/2 Überschreibung Scheidung von ihren Eltern (2. Hälfte Schwester) mit in die Ehe.

Mir wurde im laufe der Ehe das Haus (in dem wir seit 2000 wohnen) von meine Eltern überschrieben! Vorgesogenes Erbe quasi!

Im Laufe der Ehe wurde das Haus komplett saniert - innen und Außen (Fenster, Heizung, Wärmedämmung usw.)

Derzeit wohnt meine Frau noch im Haus! (mietfrei)

Was steht ihr bei einer Scheidung zu ??

Nur der Zugewinn durch die Wertsteigung (Sanierung)
Werden die Schulden (ca. 15000) hiermit verrechnet - dann wie??

Wie steht es mit er Wertsteigerung ihres 1/2 Hauses - steht mir da auch was zu - oder wird dieses irgendwie verrechnet.

Wäre dankbar über ein paar Antworten - noch nicht brisant aber trotzdem interessant !!

Gruß
Rüdiger

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2011 18:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Anfangsvermögen Frau                        Anfangsvermögen Mann
1/2 Hause                                          Haus

Endvermögen Frau                              Endvermögen Mann
1/2 Haus                                            Haus

Wert damals, Wert heute - Differenz = Zugewinn, gilt für beide.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 18:35
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Danke AnnaSophie,

wie ermittele ich am einfachsten den aktuellen Wert und vor allem den damaligen ??

Wer macht sowas und was kostet das !!

Ich denke es wird fast 0 auf 0 aufgehen - was ist mit den Restschulden ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2011 18:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jmrs,

Du musst hier schon halbwegs realistische Zahlen einstellen; sonst kann man Dir schlecht raten. Also: Wert der Hütte bei Eheschliessung, Wert heute, Höhe sonstiges Anfangsvermögen Du und Ehefrau bei Eheschliessung, Höhe heutiges sonstiges Vermögen.

Alles andere ist Stochern im Nebel, das Dir nicht weiterhilft.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 19:01
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Na, ich denke eher nicht das das 0 auf 0 aufgeht.

Naturgemäß hat 1/2 Haus auch nur 1/2 Wertzuwachs, da geht es schon mal los.
Dann wurde ja wohl das 'ganze' Haus saniert = noch mehr Wertzuwachs.

Die Schulden werden bei dem der sie hat vom Endvermögen wieder abgezogen.

Ich sehe hier Potential für massiven Geldfluss in Richtung der ExFrau.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 19:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rüdiger,

was ist mit den Restschulden ??

Die ziehst Du vom Endvermögen desjenigen ab, auf den die Kredite laufen (ggf. 50/50).

Ich sehe hier Potential für massiven Geldfluss in Richtung der ExFrau.

Ich sehe hier Potenzial für massiven Geldfluss Richtung Anwälte ...
... über Immobilienwerte lässt sich herrlich streiten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 19:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich sehe hier Potential für massiven Geldfluss in Richtung der ExFrau.

ich auch. Zumal Schulden, die die Ehefrau mit in die Ehe brachte, heute keine Rolle mehr spielen; da wird jetzt nichts mehr ausgeglichen, auch wenn der Ehemann "damals" zur Schuldentilgung beigetragen hat.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 19:11
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Also noch mal mit Zahlen

1/2 Haus Ehefrau - Gesamtwert ca. 200.000 € also 100 000(es ist aber noch ein Nießbrauch/Wohnrecht für beide Eltern drauf) wird aber nicht genutzt !!

Mein Haus: Startkapital ca. 160-190 Sanierungkosten ca. 50TD€

Da die Lage von meinem Haus ein wenig besser ist, kann es schon sein das die Wertsteigerung ein wenig höher ausfällt !

So jetzt wird vielleicht ein wenig klarer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2011 19:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jmr,

meiner Meinung nach eher etwas für einen Sachverständigen von TÜV oder Dekra Hausbewertung. Für Immobilien zählt immer die Lage. Da meisten das "abgewohnte" Häusschen dann doch in Hinterkleckersdorf steht und nicht in S-Bahn-Nähe von München-Zentrum ist das immer so eine Sache mit den Zahlen. Dazu kann da noch so toll 50.000 Euro in dunkele Holzdecken oder ein Badezimmer in Baumarktqualität geflossen sein - es bringt Dir beim Verkauf / Wertermittlung nichts. Lass nen Fachmann ein Gutachten erstellen, dann hast Du schon genauere Zahlen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 19:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu

Lass nen Fachmann ein Gutachten erstellen, dann hast Du schon genauere Zahlen.

ob das ein Fachmann macht (dessen Expertise hinterher gerne angezweifelt wird, wenn sie einem der Beteiligten nicht passt) oder Ihr selbst mit einem Stück Papier am Küchentisch, spielt keine Rolle; entscheidend ist - wie auch schon von @United angeführt - dass hierüber kein anwaltlicher oder gerichtlicher Streit geführt wird. Ansonsten versenkt Ihr bei einem Gesamt-Immobilienwert von mindestens 300 TEUR jeden möglichen Zugewinnausgleich in den Taschen von Anwälten und Gutachtern.

Ich würde für beide Immobilien eine Online-Bewertung machen lassen (gibt es für je 50 EUR beispielsweise >>>HIER<<<). Die berücksichtigt sicher nicht jede kaputte Fliese, aber als Hausnummer für eine vernünftige Lösung unter 4 Augen sind die Dinger durchaus zu gebrauchen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2011 20:01