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Was darf mitgenommen werden bei eheähnlicher Gemeinschaft

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage betreff meiner Schwägerin. Diese ist vor ca. einem Jahr mit ihrem LG zusammengezogen. Die beiden haben keine gemeinsamen Kinder. Sie hat 4 aus vorherigen Beziehungen. 3 leben bei ihr.

Beim Umzug hatten sich beide Partner darauf geeinigt, das sie einen Grioßteil der Möbel, auch die für die Kinder neu kaufen.

Da sie für ein Kind unterhaltspflichtig ist und nur auf 20 Stunden angestellt ist (aber seit längerem versucht auf Vollzeit aufzustocken) konnte sie finanziell nicht so viel beisteuern zur Bezahlung (Sie bekommt nur für ein Kind den vollen KU, für die anderen beiden unter Mindestsatz). Für ihn war das auch gar kein Problem.

Nun ist er Knall auf Fall vor einigen Wochen ausgezogen und mit einer Internetbekanntschaft zusammengezogen (diese lästert über ihren Ehemann und darüber wie sie ihn finaziell ausnehmen wird, aber das ist ne andere Geschichte). Beim Auszug hat er alle Dinge, die von seinem Konto bezahlt wurden mitgenommen. Auch die Schränke und teilweise betten, die für die Kinder angeschafft wurden.

Ja, ich weiß rechtlich dürfte das sogar ok sein, oder eben auch nicht. Kann er die Dinge, die für die Kinder angeschafft wurden so einfach mitnehmen, auch wenn es nicht seine Kinder sind?

Die anderen Möbel sind ihr egal, aber sie bräuchte halt die Sachen der Kinder, finanziell steht sie dumm da, da sie nun auch noch ne Wohnung hat, die sie alleine nicht bezahlen kann. Aber das ist ne andere Sache.

Gibts ne Möglichkeit, das sie die Möbel der Kinder bekommen kann?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 14:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

also mein Bauchgefühl sagt mir, keine Chance, wenn sie nicht nachweisen kann, dass er die Sachen ihr oder den Kindern geschenkt hat.

Mal unbenomen der Beweislage gehören alle Gegenstände dem, der sie gekauft hat. Und das ist nach deinen Worten er.
Den Sonderfall des Zugewinnausgleichs gibt es bisher nur für "echte" Ehen.

Auch da gilt aber sicher das Prinzip "kalter Krieg" wer als erster zuschlägt (alles einpackt) macht den Anderen Beweispflichtig und wer die Beweislast hat verliert!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 14:37
 elwu
(@elwu)

Gibts ne Möglichkeit, das sie die Möbel der Kinder bekommen kann?

Hallo,

ja, und zwar genau eine: die beiden einigen sich. Vielleicht kann sie ihm ja ein Angebot machen, die Sachen zu einem vernünftigen Gebrauchtpreis zu übernehmen. Dabei beachten: gebrauchte Möbel erzielen 'am freien Markt' extrem niedrige Preise. Das Zeug ist schon nur noch die Hälfte wert, wenn man den Kaufvertrag beim Möbelhaus unterschrieben hat...

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 14:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke,

dann ist es so wie ich es schon vermutet hab.

Das es keinen Zugewinn in der Eheähnlichen Gemeinschaft gibt ist klar.

Und beweisen, das er die Sachen für die Kinder gekauft hat, kann sie natürlich nicht. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, das er in einem kleinen Kinderbett schläft.

D.h. das einzige was sie von ihm verlangen kann, das er die Hälfte der Miete weiterhin übernimmt, da beide ihm Mietvertrag stehen und sie ohne ihn nicht kündigen kann. Was zum nächsten Problem führt. Er ist bei in der gemeinschaftlichen Wohnung nicht mehr gemeldet. Sie bekommt aber auch seine derzeitige Anschrift nicht raus und der Vermieter akzeptiert eine Kündigung von ihr alleine nicht. Da der Vermieter sich mietmäßig nun voll an sie hält, kann sie dem Ex einen Mahnbescheid schicken und wie macht sie das, wenn sie keine Adresse hat?

Er blockt alle Kontaktversuche per mail ab und hat seine Handynummer geändert.

Tina (die ihre schwägerin derzeit auf den Mond wünscht)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 15:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tina (die ihre schwägerin derzeit auf den Mond wünscht)

Hääh? Ich denke, du empfindest sie als Opfer und willst ihr helfen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 15:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

der Knabe kann so viele Kinderbetten kaufen, wie er möchte: Nachdem die beiden nicht verheiratet waren, bleiben seine Anschaffungen nach einer Trennung bei ihm und ihre bei ihr. Einen Besitz- oder Ausgleichsanspruch kann Deine Schwägerin kaum geltend machen - wie auch? Das wird bei einem anderen Beispiel vielleicht klarer: Stell Dir einfach mal vor, der kinderlose Ex-Partner der Schwägerin hätte angesichts der neuen Patchwork-Familie einen Familienkombi gekauft und sich jetzt von Deiner Schwägerin getrennt: Wem gehört das Auto nach der Trennung? Ihr, weil es wegen ihrer Kinder angeschafft wurde? Oder ihm, weil er es bezahlt hat?

Es macht wenig bis keinen Sinn, bei einer so klaren Konstellation juristische Keulen auszupacken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 15:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

helfen ja, solange es eben rechtlich möglich ist und auch vernünftig. Mein Mitleid hält sich dabei in Grenzen, denn es gab genügend Stimmen, die ihr gesagt haben, diese Dinge gut zu trennen. Was hilft es ihr nun, das sie das Schlafzimmer bezahlt hat, er aber die Kinderzimmer. Rechtlich hat er wohl 2/3 der Möbel bezahlt, sie 1/3. Dagegen ist ja nichts einzuwenden, aber die Verteilung hätte anders sein müssen. Sie hat nun ein schlafzimmer, aber die Kinder kaum mehr was... Nein Beppo, sie ist sicher jetzt in ner bescheidenen Situation, aber sie sit sicher kein Opfer. Auch wenn ihr mich nun steinigt, aber ich bin überzeugt, das man früher oder später die Quittung für seinen Lebenswandel bekommt.

Was ich von ihrem Lebenswandel halte steht auf einem anderen Blatt und das nervt mich. Die Frau ist nicht in der Lage alleine zu bleiben und liebäugelt schon mit dem Nächsten. Und immer sind ihr Kinder mittendrin. Der Älteste wohnt seit 2 jahren auf eigenen Wunsch in einer Wohngruppe und blüht dort richtig auf. Er bezeichnet das als sein Zuhause und das erste mal, das ihm Grenzen gesetzt werden. So bös es auch klingt, ich habe gestern mit meinem Mann gewettet das sie in 2 Monaten zum Geburtstag von meinem Schwiegervater den nächsten "Richtigen" präsentiert. Bisher ist sie immer so ziemlich nahtlos von einem zum nächsten gehüpft. Diesmal nur der Unterschied das sie die Verlassene ist und finanziell am Ende.
Unsere Hilfe bkommt sie aus mehreren Gründen. Sie ist die Schwester meines Mannes. Meine Schwiegermutter nimmt sich das sehr zu Herzen (und ist schwer Herzkrank) und wir wollen nicht dabei zusehen, das die anderen Kinder auch noch vor die Hunde gehen (auch wenn es wahrscheinlich so enden wird).

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 15:54