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Versorgungsausgleich, Zinsen

 
(@lukas58)
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Hallo Ihr Lieben :),

ich habe Post vom Amtsgericht bekommen mit dem Scheidungstermin. In dieser Post ist auch ein Entwurf für den Versorgungsausgleich enthalten. Darin heißt es zum Thema meiner Betriebsrente:
„Der Betrag ist vom <tt.mm.jjjj> bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich mit 5,08% zu verzinsen.“
Beim Betrag geht es um den hälftigen Anteil, den meine DEF erhalten soll. Das Datum <tt.mm.jjjj> ist der Berechnungsstichtag.

Ich finde den Zinssatz ja nicht unbedingt zeitgemäß. Was mich aber aktuell mehr interessiert:
==> Zu wessen Lasten gehen denn diese Zinsen, zu Lasten des Versorgungsträgers oder zu Lasten des (meines) Rentenkontos :question:

Kann mir jemand diese Frage beantworten? Ich habe diese Frage soeben auch an meinen Versorgungsträger gemailt. Aber ich bin mir nicht sicher, ob der schnell genug antwortet. Denn der Scheidungstermin ist noch in diesem Monat. Deshalb vertraue ich auf Euch und Euer Wissen.

Euer Lukas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 11:06
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Lukas,

nach der Zustellung des Scheidungsurteiles beginnt evtl. noch eine 4wöchige Widerspruchsfrist.
Danach wird euch der Zeitpunkt der Rechtskraft mitgeteilt.
Dann erst können die Versorgungsträger einen Widerspruch einlegen - noch einmal weitere 4 Wochen also, bis das Scheidungsurteil vollumfänglich, also auch im Versorgungsausgleich, die Rechtskraft erlangt.

Für die Zeit von dem Berechnungsstichtag bis zur endgültigen Rechtskraft des Urteils wird eben dieser Zinssatz veranschlagt.
Ich kenne das so, dass die Teilungskosten vom Rentenkonto abgehen (ist im Ausgleichsbetrag bereits berücksichtigt), und die paar Euro Zinsen auf den Anspruch deiner DEF zugeschlagen werden.
Zu Lasten des Rentenkontos. Die Versorgungsträger wollen ja mit euch Geld verdienen...
Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 12:38
(@lukas58)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Fischkopf,

danke für Dein Statement.

Zu Lasten des Rentenkontos.

Das habe ich fast so befürchtet. Mal sehen, ob mein Versorgungsträger das so bestätigt.

Generell find ich eine Verzinsung ja auch fair, aber nicht zu diesem aktuell unrealistischen Zinssatz.

Gruß Lukas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 18:02
(@lukas58)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Fischkopf und den anderen,

heute Morgen bekam ich vom Versorgungsträger die Antwort auf meine Frage:

" .. in Beantwortung Ihrer Anfrage, teilen wir Ihnen mit, dass der in unserer Auskunft angegebene Rechnungszins zu Lasten des Leistungsträgers der <Firma> geht."

Ich interpretiere das mal so, dass die Zinsen nun doch nicht von meinem Rentenkonto abgezogen werden.

Allen einen schönen Tag,
Lukas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 10:21