Hallo,
ich bin seit ein paar Monaten getrennt, aber über Scheidung wurde noch nicht geredet. Ich habe jetzt vor, vorab den Versorgungsausgleich zu stoppen. Kann ich da schon was vorbereiten ( zb. Formulare ausfüllen etc..) oder erst zum Notar.
Ich habe gelesen, das der Versorgungsausgleich mit einem Streitwert von 1000€ berechnet wird. Kann das jemand bestätigen ? Wenn das so ist, sind die Notarkosten ja noch im Rahmen.
Gruß
Hallo Spider,
mal ne ganz blöde Frage : Warum willst Du den Versorgungsausgleich stoppen?
Also meines Wissens ( mein Scheidungsverfahren läuft schon seit über einem Jahr ) gibt es keine Scheidung ohne Versorgungsausgleich - sobald das Scheidungsverfahrung beim Gericht anhängig gemacht wird, bekommen beide Parteien den Antrag auf Versorgungsausgleich zugesandt, und das Gericht stellt das Ehezeitende fest.
Und für den Zeitraum der Ehe wird dann eben geguckt, wer wie hohe Rentenanwartschaften erworben hat.
Aber das weißt Du ja sicherlich.
Ohne die Abgabe und Regelung des Versorgungsausgleiches geht das Scheidungsverfahren nicht weiter.
Das ist nämlich bei uns der Fall.
Ich habe brav meinen Versorgungsausgleich eingereicht und das rentenkonto geklärt.
Mein Ex tut das ganze nicht und boykottiert damit die Scheidung.
Das Ende vom Lied ist, daß man dann ( also der, der nichts tut ) Zwangsgelder vom Gericht aufgebrummt bekommt ( bei meinem Ex bisher 2x 350 Euro ) die daß Gericht bei NIchtzahlen oder Nichteinreichen des V.Ausgleichs auch vollstreckt.
Tja, und geschieden wird man so lange dann auch nicht.
Erst 2 Jahre nach Einreichen der Scheidung kann man dann den Versorgungsausgleich abtrennen lassen und dann "zwangsmäßig" geschieden werden.
Also ganz im Ernst, weiß nicht so genau, was Du damit bezweckst ( wenn ich das mal so aus meiner Lage betrachte ), man macht sich damit unnötig Ärger. Oder?
Liebe Grüße
Perle
Mein Bestreben ist, weil ich nicht weiß, wann die Scheidung durch ist und ich den Druck rausnehmen möchte, den Versorgungsausgleich vorher zu regeln, sonst werden meine Rentenansprüche immer weniger.
Oder habe ich da einen Denkfehler ?
Den Versorgungsausgleich kann man jederzeit stoppen, auch ohne Scheidung. Bei der Scheidung hat man dann einen Schritt weniger zu regeln.
Gruß
Moin Spinne,
der Versorgungsausgleich stoppt mit Scheidungsantrag. Ab da ist das eingefroren.
Um das noch vorher durch zu ziehen, müsstest du sicher besondere Gründe haben, die dann aber auch sicher einen frühreren Scheidungsantrag rechtfertigen würden.
Das Trennungsjahr dient ja gerade dazu, der Versöhnung eine Chance zu geben. Deswegen wird in der Zeit eben noch nix (amtliches) abschliessend geregelt.
Ich denke auch, dass deine Ex zustimmen müsste, was sie aber sicher nicht tut, wenn das für sie nachteilig wäre.
Nur wenn du dir davon einen Vorteil versprichst, muss das für sie ja einen Nachteil haben. Warum sollte sie dem also zustimmen?
Ich denke, das lohnt den Aufwand nicht.
Ich würde warten, bis das Jahr rum ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
..... sorry, ich hatte Dich falsch verstanden.
Hatte gedacht, Du willst den Versorgungsausgleich einfach gar nicht machen 😉
Aber ich an Deiner Stelle würde da jetzt gar nicht den Wind machen.
Wenn ihr schon seit ein paar Monaten getrennt seid, könnt ihr ja auch schon bald den Scheidungsantrag einreichen. ( ab 2 Monane vor Ablauf des Trennungsjahres )
Der Versorgungsausgleich wird ja nicht bis zum Tag der Scheidung gemacht, sondern sobald der Scheidungsantrag eingereicht worden und in der Bearbeitung vom Gericht ist, wird das Ehezeitende festgelegt, und dieses Datum ist dann relevant für den Versorgungsausgleich.
Es ist dann also egal, wie lange sich das Scheidungsverfahren hinzieht.
Gruß
Perle