Hallo Ihr Lieben,
Ich habe eine private Renten/ Berufsunfähigkeitsvers. gekündigt und bekam heute ein Schreiben von der Versicherung, daß sie die Kündigung ablehnen müßten, eine Auszahlung an mich sei erst gegen Vorlage einer rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder gegen anwaltliche Zusicherung der Rechtskraft möglich.
Kann mir das einer erklären?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo, ich nochmal,
jetzt kann ich mal Butter bei die Fische geben: Heute war Scheidungstermin, in 30 Minuten waren alle zu klärenden Fragen vom Tisch. Da bei mir ja alles andersrum läuft, darf ich meinem EX-Göttergatten einen nicht unerheblichen (gemessen an der späteren Höhe meiner Rentenzahlung) Teil seiner Altersversorgung finanzieren, dafür krieg ich aber tatsächlich noch rückwirkend Unterhalt für die Kinder.
Jetzt meine Frage:
Die Richterin betonte, daß der Versorgungsausgleich nach altem Recht entschieden wird, also die Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenkassen wurden ausgeglichen. Die privaten Altersvorsorgen wurden nicht eingerechnet.
Was passiert jetzt ,wenn ich meine private RV kündige? Muß ich dem netten Herren von nebenan da tatsächlich noch was abgeben oder wäre das duch den Verzicht auf Zugewinnausgleich erledigt?
Das Urteil werde ich erst in ca. 4 Wochen haben, kann also noch nicht genau sagen, wie das dort festgehalten ist.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Die privaten Altersvorsorgen wurden nicht eingerechnet.
Moin,
das finde ich erstaunlich. Die private Altersvorsorge wurde bei mir voll eingerechnet und in den Versorgungsausgleich einbezogen. Um welche Art Altersvorsorge handelte es sich?
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Also mein Anwalt hat es mir damals so erklärt...
wenn eine private Rentenversicherung "nur als monatliche Rente" später ausgezahlt wird, dann fließt diese Versicherung im Vorsorgeausgleich mit ein...
bei mir sind auch alle Altersvorsorgeversicherungen nicht miteingerechnet worden weil ich überall auch ein "einmalige" Kapitalauszahlung machen lassen kann...
Ich denke mal das ist vielleicht die mögliche Lösung...
MfG
Rainbow
Hallo zusammen,
also bei mir wurde die Private RV in den Versorgungsausgleich mit einbezogen:
Da das angesprte "Kapital" noch nicht sehr hoch war, kriege ich dafür später 0,70 Euro weniger Rente im Monat.
Der Teil der gesetzliche RV war natürlich höher.
Gruß Vic
moin, @all,
bei mir sind auch alle Altersvorsorgeversicherungen nicht miteingerechnet worden weil ich überall auch ein "einmalige" Kapitalauszahlung machen lassen kann...
.... und deshalb fließen solche (kapital-)altersvorsorgeverträge statt in den (renten-)versorgungsausgleich nämlich in die zugewinnberechnung ein!
also hast du, frieda, anscheinend (auch) einen vertrag mit kapitalauszahlung(smöglichkeit) (und keine 'echte RV').
wie sich das jetzt auf euren zugewinnausgleich auswirkt, d.h. ob ein verzicht sich deshalb für einen von euch evtl. 'ungünstig' auswirkt, müsst ihr euch ausrechnen.
ob allerdings diese ganze sache die versicherungsfritzen was angeht, wage ich zu bezweifeln (woher wussten die überhaupt von trennung/scheidung/etc.pp.?)! denen kann's doch egal sein, ob du irgendjemandem was schuldest und womit du das bezahlst! es sei denn, deine altersvorsorge hat irgendwas mit deinem ex zu tun (als begünstigter oder so)?
gruß
ulli-berne
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo Ihr Lieben,
es handelt sich um eine verbundene Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung mit der Option auf Einmalzahlung. Warum die Richterin die nicht mit einbezogen hat, hat sie damit erklärt, daß noch nach altem Recht entschieden wird, weil der Scheidungsantrag von März 09 ist.
Die Versicherung ist im Versorgungsausgleich involviert, weil private RV auf dem Fragebogen zum Versorgungsausgleich mit angegeben werden mußten. Die wollen eben ein Urteil sehen, aus dem hervorgeht, ob sie einen Teil meinem Ex auszahlen müssen oder ob sie mir alles überweisen dürfen. Da das jetzt aber unter Zugewinn fällt und wir schon 2006 eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich gemacht haben, dürfte meinen Ex diese Versicherung nix mehr angehen. Hoffe ich jedenfalls.
Wenn ich das Urteil habe, kann ich Euch auch sagen, wie genau das jetzt da steht, ich denke, in 3-4 Wochen wirds zugestellt.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.