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Versorgungsausgleich nach Scheidungszustellung

 
(@chirjosef)
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Hallo liebe Mitstreiter

Ich habe eine Frage wo ich eure Hilfe brauche.

Scheidungsantrag wurde August 08 meiner Bald Ex zugestellt.
Trennungsunterhalt sowie Unterhalt f. die Kinder zahle ich wie von der RÄ berechnet.
Ich habe das Gefühl dass meine Bald Ex die Scheidung in die Länge ziehen möchte ( Auskunft nur bei Bußgeldandrohung vom Gericht usw.)
Meine Bald Ex hat kurz vor der Trennung eine große Summe von unserem gem. Konto auf ihren Namen angelegt. Meine RÄ bat nach Scheidungsantragzustellung zwecks Zugewinnausgleich um Vermögensdarstellung. Ich tat es, sie aber nicht. Nun möchte ich einen Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich außerhalb des Scheidungsverfahren beim Gericht einreichen.
Meine RÄ meint: es wäre aufgrund der derzeitig noch gültigen Gesetzeslage langwierig. Und der Richter muss auch die Notwendigkeit eiinen vorzeitigen Ausgleich für gegeben sehen.
Meine RÄ meint: Zum 01.09.09 wird sich die Rechtslage wohl ändern und dann wird das Verfahren nicht so langwierig.

Kann mir Jemand sagen ob die neue Regelung zum 01.09 eintritt.
Was wird da so einfach werden.
Soll ich die 6 Monate noch warten oder gleich um einen vorzeitigem Ausgleich bitten.
Was mache ich wenn meine Bald Ex dem Gericht eine kleinere Menge an Geld zeigt als sie von unserem gemeinsamen Konto weggenommen hat?

Auf euren Rat und eure Hilfe freue ich mich.
LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2009 20:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo chirjosef,

wenn sie keinen anderen plausiblen Grund hat, würde ich sagen, ihre Verzögerungstaktik ist ein Indiz dafür, dass du zuviel TU bezahlst und sie diesen Zustand noch etwas konservieren möchte.

Bei der Änderung vom 1.9.2009 würde ich nicht unbedingt mir einer Beschleunigung rechnen.
Ich weiß zwar nicht worauf deine RÄ die Hoffnung stützt aber,

Erstens haben solche Reformen immer das Gegenteil dessen zur Folge, was propagiert wird (gesteigerte Eigenverantwortung, kürzeren Unterhalt, mehr Rechtssicherheit, etc.).

Zweitens kenne ich als (theoretisch) beschleunigenden Faktor nur die Priorisierung zu Gunsten von Umgangssachen.
Alles Andere würde dadurch natürlich eher noch langsamer.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2009 21:16
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo lieber Beppo

ich habe gerade meiner RÄ gebeten den Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich beim Gericht einzureichen. Ich glaube auch das meine Bald Exfrau sich auf den TU erfreut und lage Spaß dran haben möchte :-))
Auskunft bez. Rentenansprüche kamen von Ihr nur nachdem sie mit Zwangsgeld vom Richter gedroht wurde.

Ich hätte noch eine Frage: Was mache ich wenn sie bei der Auskunft einen großen Teil des Vermögens nicht angibt und sagt, sie habe es ausgegeben. Komme ich irgendwie an mein Teil.

Vielen Dank in voraus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2009 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du das nicht beweisen kannst, kannst du nur versuchen zu bluffen.

Z.B. in dem du sie, wenn sie mit der Aufzählung ihrer Vermögenswerte fertig ist, an ihre Wahrheitspflicht erinnerst und fragst, ob sie ganz sicher ist, dass sie nicht noch ein Konto vergessen hat.
Je mehr Details du weißt umso eher könnte sie Angst bekommen, doch erwischt zu werden und sich plötzlich doch erinnern.

Sowas sollte ein Anwalt eigentlich können.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.03.2009 22:56
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo
da bin ich ja beruhigt. Hoffentlich geht alles gut rum.

Vielen vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2009 23:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin chrjosef,

ich bin da nicht ganz so optimistisch; allerdings kenne ich nicht die kriminelle Energie Deiner Ex und ihrer Berater. Hat sie viel davon, könnte sie treuherzig mit den Augen klimpern und sagen "Ich wollte Geld zum Nutzen der Familie anlegen, aber Sie wissen ja - die böse Finanzkrise..."

Es kann ziemlich schwierig sein, das Gegenteil zu beweisen. Oder dass es gegen Deinen Willen erfolgte. Und Diebstahl in der Ehe gibt es juristisch nicht. Deine DEF wäre jedenfalls nicht die erste Ehefrau, die sich auf diese Weise ein nettes Finanzpolster für den Neuanfang zur Seite legt. Und wenn Du fleissig Unterhalt bezahlst, muss sie diese Reserven nicht mal anbrechen. Schnuckelich, nich?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.03.2009 03:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, ich habe, ehrlich gesagt auch nicht verstanden, warum dich meine Antwort beruhigt hat.

Es ist genauso wie Martin sagt und ihr Anwalt wird ihr schon klar machen, dass sie sich nicht bluffen lassen soll.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 06.03.2009 08:42
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo, hallo Martin
ich bin eigentlich beruhigt weil der RA es eigentlich wissen muss.
Es gibt klare Indizien das meine Bald Ex das Geld an sich genommen hat.
Das einziges was mir Kopfzerbrechen bereiet ist die Frage, wenn sie sagt: Ich habe es nicht mehr, ich habe es ausgegeben oder so was. Es geht allerdings hier um 100000 Euro. So viel kann man eigentlich nicht so schnell ausgeben.
Meine Frage ist, hat einer von euch Erfahrung mit BGB 430 oder 426 gemacht.
Es kann doch nicht sein das meine Bald Ex unsere Vermögen an sich nimmt und ich davon nichts aber gar NICHTS bekomme.
Wenn es wirklich so ist das ich nichts bekomme, dann bib ich wirklich gang sprachlos.

Schönes Wochenende und
LG

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Themenstarter Geschrieben : 06.03.2009 21:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Josef,

BGB 426 und 430 wirst Du kaum einwenden können; darin geht es um den Ausgleich zwischen Schuldnern. Deshalb sind sie bei eigenmächtiger Vereinnahnung von Vermögen nicht anwendbar.

Man muss sich freimachen von dem, was ein vernünftig denkender Kopf "sich vorstellen" kann; im Familienrecht geht es weder um Vernunft noch um Moral. Wenn der Anwalt Deiner Ex seiner Mandantin geraten hat, lukrative Fakten zu schaffen, indem sie sich die Kohle krallt, hat sie aus ihrer Sicht das Richtige getan. Beppo's Ex hat über 30 Mille für einen Umzug über wenige Kilometer verbraten, ohne dass sich daran jemand stösst. Meine hat sich "damals" an meinem Geschäftskonto bedient und sich davon ein Auto mit Stern gekauft, ohne dass es jemanden juristisch gestört hätte. Dass man so nicht miteinander umgeht - who cares?

Wenn Du das (ehemalige) Vorhandensein des Vermögens und die Modalitäten seines "Abflusses" belegen kannst, lässt sich vielleicht noch etwas über den Zugewinnausgleich machen. Solange das Geld aber VOR dem Stichtag der Vermögensauseinandersetzung verschwunden ist (das ist der Tag, an dem dem einen Ehepartner der Scheidungsantrag des anderen zugeht), gilt die Kohle üblicherweise einfach als "verbraucht".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 07.03.2009 01:17
(@chirjosef)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Brille 007

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Du hast Recht. Es scheint nicht so zu sein wie im Zivil-Recht. Ich habe mich mit der Situation abgefunden. Wennn das Geld weg ist, so ist es dann nun mal. Ich habe es verdient und werde es nochmal machen. Hauptsache.......ich bin GLÜCKLICH und GESUND.

Es ist keine Resignation. Ich werde es probieren. Über die Geldeinnahmen gibt es sehr eindeutige Dokumente. Jeden Monat legte ich eine bestimmte Summe auf unserem gemeinsamen Konto. Und eines Tages geht die Ex in die Bank und legt das ganze auf Ihren Namen. 2 Wochen danach, bis ich es erfuhr, setzte sie mich vor der Haustür. :rofl2:

Wünsche euch auch alles Gute und
LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2009 11:20