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Versorgungsausgleich - hier: Betriebl. Altersversorgung

 
 jmbo
(@jmbo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forumsgemeinde,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Versorgungsausgleich.

Trennungsjahr seit Januar 2010 vorbei. Aktuell wurde der Hausrat geteilt, auf Zugewinnberechnung wird verzichtet. Meine DEF wird demnächst PKH beantragen und dann die (einvernehmliche) Scheidung einreichen. Scheidungsfolgenvereinbarung ist gerade am entstehen.

Seit 6 Jahren bezahlt mein Arbeitgeber für mich in eine betriebliche Altersversorgung ein. Wenn ich dann mal in diesem Unternehmen in den Altersruhestand gehe (sind aber noch 24 Jahre), wird ausgezahlt. Wenn ich das Unternehmen in den nächsten 4 Jahren (also unter einer 10jährigen betriebszugehörigkeit verlasse wird die Altersversorgung aufgelöst und die bezahlten Beiträge gehen zurück an den Betrieb). Wechsle ich das Unternhemen nach den 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, kann ich die Versicherung mitnehmen bzw. selbst weiterführen.

Seit letztem Jahr ist es ja wohl so, dass es egal ist ob die Versicherungsleistung als Rente oder Einmalzahlung ausbezahlt wird. Es wird in jedem Fall im Versorgungsausgleich berücksichtigt.
Nur wie muss ich mir das vorstellen? Wird da nunmehr für meine DEF ein neuer Vertrag angelegt und darauf die Hälfte der Beiträge der letzten 6 Jahre eingezahlt - und diese bei mir abgezogen? Oder wie wird der Wert sonst berechnet - weil ausbezahlt wird ja erst bei Versicherungsende ... Hat ja jemand Einblick?

Ich habe derzeit noch eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einem akt. Rückkaufswert von 11.000 EUR. Diese werde ich aber jetzt auflösen, da ich mein kreditfinanziertes Auto zum Jahresende abbezahlen muss (4 Jahre alt, Restzahlung ca. 10.000 EUR)

Meine DEF hat eine fondsgeb. LV mit ca. 2.000 Rückkaufswert.

Eigentlich wollten wir beide (da ich ja das Auto ja noch abbezahlen muss) die Lebensversicherungen aus dem Versorgungsausgleich ausklammern und dort nur die ges. Rentenversicherung klären-  aber ich schätze mal das geht nicht ohne weiteres, oder? Ich nehme anl, dass da jeder einen Fragebogen vom Familiengericht bekommt, der wahrheitsgemäss ausgefüllt werden muss ...

Vielleicht kann mich hier jemand erhellen! Vielen Dank schonmal.

Jmbo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 15:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jmbo,

Eigentlich wollten wir beide (da ich ja das Auto ja noch abbezahlen muss) die Lebensversicherungen aus dem Versorgungsausgleich ausklammern

Hm, mag sein, dass ich mal wieder auf dem Schlauch stehe, aber ich hätte eine kapitalbildende Lebensversicherung jetzt gnadenlos mit ihrem Rückkaufwert beim Zugewinnausgleich angesiedelt, und wäre gar nicht erst auf den Gedanken gekommen, sie hätte irgendwas mit dem Versorgungsausgleich zu tun. Oder reden wir hier in Wirklichkeit über eine private Rentenversicherung?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 15:23
 jmbo
(@jmbo)
Schon was gesagt Registriert

Hm, mag sein, dass ich mal wieder auf dem Schlauch stehe, aber ich hätte eine kapitalbildende Lebensversicherung jetzt gnadenlos mit ihrem Rückkaufwert beim Zugewinnausgleich angesiedelt, und wäre gar nicht erst auf den Gedanken gekommen, sie hätte irgendwas mit dem Versorgungsausgleich zu tun. Oder reden wir hier in Wirklichkeit über eine private Rentenversicherung?

Hallo Malachit,

ich denke nicht, dass DU auf dem Schlauch stehst .... ich glaube da hast Du Recht ..... ich bin schon so verwirrt mit dem ganzen Versorgungsausgleich - eine private Rentenversicherung ist das nicht .... somit wäre das wohl wirklich eine Sache für den Zugewinn.

Bleibt also wirklich nur noch die Köärung, wie das mit der betrieblichen Altersvorsorge läuft ....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 15:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jmbo.
Darf ich Dir off-topic eine Frage stellen?

auf Zugewinnberechnung wird verzichtet.

Konntet Ihr das bilateral machen? Oder braucht es dazu einen Anwalt oder gar Notar? Hast Du eine Mustervereinbarung dazu?

Auf die Antwort zu Deiner eigentlichen Frage bin ich auch gespannt.
Vielleicht ergänzt in die Runde gefragt: Kann die betriebl. AV aus dem Versorgungsausgleich ausgeklammert werden?

Danke & Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 16:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zur betrieblichen AV noch eine Anmerkung: Die hat nur einen wie auch immer gearteten Wert, wenn der TO noch (mindestens) 4 Jahre bei diesem Arbeitgeber bleibt; ansonsten liegt der Wert bei Null. Gibt es im vorliegenden Fall (oder überhaupt) eine Arbeitsplatzgarantie, wenn man kein Beamter ist?

Ich wäre da erst einmal sehr zurückhaltend und würde das juristisch eher wie einen in der Zukunft liegenden Karrieresprung betrachten: Wenn man in 4 Jahren Abteilungsleiter wird (mit entsprechend höherem Gehalt), ist heute auch noch nichts zu verteilen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 16:17
 elwu
(@elwu)

Seit 6 Jahren bezahlt mein Arbeitgeber für mich in eine betriebliche Altersversorgung ein.

Hallo,

so wie sich das für mich darstellt ist die noch nicht unverfallbar. Und daher auch nicht beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen. Sondern dann kann die Ex erst dann mit diesbezüglichen Forderungen daherkommen, wenn du in Rente gehst. Bei mir wäre das jedenfalls so gewesen, hätte der Richter das Verfahren nicht vier Jahre lang in die Unverfallbarkeit und über diverse Gesetzersverschlechterungen hinwegverschleppt.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 16:20
 jmbo
(@jmbo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

so wie sich das für mich darstellt ist die noch nicht unverfallbar. Und daher auch nicht beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen. Sondern dann kann die Ex erst dann mit diesbezüglichen Forderungen daherkommen, wenn du in Rente gehst. Bei mir wäre das jedenfalls so gewesen, hätte der Richter das Verfahren nicht vier Jahre lang in die Unverfallbarkeit und über diverse Gesetzersverschlechterungen hinwegverschleppt.

/elwu

HAllo elwu,

hmmm ... ist die Berücksichtigung einer "Betriebsrente" denn an eine Unverfallbarkeit gekoppelt? Ich weiß auch wirklich nicht, ob ich weitere 4 Jahre bei der Firma bleibe, da ich evtl. umziehen werde. Es gibt aber die Betriebsvereinabrung, dass nur Verträge die mindestens 10 Jahre laufen "mitgenommen werden" können.
Ich möchte ja aber beim ausfüllen von den ganzen Formularen nichts unterschlagen ..... (ich bin ja in der Sache ohne Anwalt, meine Frau hat eine Anwältin).

@ TotoHH: Wir verzichtetn in der Scheidungsfolgenvereinbarung auf einen Zugewinnausgleich ....

Jmbo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 16:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Konntet Ihr das bilateral machen? Oder braucht es dazu einen Anwalt oder gar Notar? Hast Du eine Mustervereinbarung dazu?

Solange sich beide Parteien daran halten, braucht man keinen Anwalt oder Notar.

Wenn es aber juristisch wasserdicht sein soll, muss mit dem Zugewinnausgleich auch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet werden.
Das geht nur per Notar oder durch Scheidungsantrag.

Auch wenn jmbo und seine Ex das einvernehmlich ohne Notar gelöst haben, wäre das keine Garantie, dass das bei Anderen auch geht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 16:56
 elwu
(@elwu)

Ich möchte ja aber beim ausfüllen von den ganzen Formularen nichts unterschlagen ...

Hallo,

ich meine (sicher bin ich nach der letzten Gesetzesänderung nicht): du musst dir von deinem Arbeitgeber bzw. dem Träger der betrieblichen Altersvorsorge eine Bescheinigung ausstellen lassen, auf welcher der zum Trennungszeitpunkt unverfallbare und während der Ehezeit erworbene Anspruch ausgewiesen ist. Und wenn bisher noch nix unverfallbar ist, ist der halt derzeit noch Null.

Wieso hast du keinen Anwwalt, es besteht doch inzwischen Anwaltspflicht, der Zypresse sei Dank?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 17:44
 jmbo
(@jmbo)
Schon was gesagt Registriert

Wieso hast du keinen Anwwalt, es besteht doch inzwischen Anwaltspflicht, der Zypresse sei Dank?

Anwaltspflicht gibt's bei einer "einvernehmlichen Scheidung" nicht - da reicht, dass eine Partei vertreten wird - der Nachteil ist halt, dass die Scheidung nicht sofort rechtskräftig ist ....

Jmbo

PS. Danke - werd mich mal bei meinem Mann vom Personalbüro schlau machen - geht ihn ja schließlich auch was an.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 17:49