Hallo,
LG wurde 2009 nach 8 jahren Ehe geschieden, der Versorgungsausgleich wurde ausgetzt.
Jetzt hat er einen Fragebogen des AG erhalten in dem er Angaben zur Rentenversicherung und Privater und Betrieblicher Vorsorge geben soll da damalige Angaben mitlerweile anders sein könnten.
Wir sind und nun unsicher mit der Angabe der privaten und betrieblichen Vorsorge.
LG hat eine Lebensversicherung im Fragebogen steht dass diese nur herangezogen wird wenn ein Rentenwahlrecht ausgeübt wird. Er hat später mal ein Wahlrecht ob einmalig oder Rente.
Des weiteren handelt es sich bei der betrieblichen Vorsorge auch um eine Lebensversicherung mit einer Einmalsumme, die seit 2009 ruht da er den AG gewechselt hat.
Muss, sollte man diese nun angeben?
Danke
Hallo,
aus gegebenen Anlass hole ich den Threat wieder hervor.
LG hat den Fragebogen ausgefüllt und eingereicht.
Die Frage zur privaten Versorgung hat er mit nein beantwortet da es hieß Lebensversicherungen seinen nur anzugeben wenn bereits ein Rentenwahlrecht ausgeübt würde.
Zur betrieblichen gab er den alten Arbeitgeber an und bejahte eine betriebliche Vorsorge.
Die Angaben wurden den parteien durch das AG wechselseitig zur Durchsicht zur verfügung gestellt.
Der Versorgungsausgleich wurde berechnet.
LG muss 4,3 Rentenpunkte ausgleichen
Seine Ex 3,7
Von ihm wären von der betrieblichen Vorsorge ca.800€ auszugleichen.
Von ihr 180€, diesen Summen sind aber nach irgenteiner Regelung zu geringfügig.
Hört sich alles gut an, dachten das Thema wäre erledigt.
Letzte Woche nun ein Schreiben von Gericht Exe hat dort angerufen das LG zwei Versicherungen nicht angegeben hätte, eine Betriebliche und Private. Ob er diese wohl vergessen hätte.
Verunsichert ob seine (nicht) Angabe über die Private korrekt war, rief er beim Versicherer an. Dieser bestätigte ihm das es sich dabei ausschließlich um eine kapitale Vorsorge handle und es kein Rentenwahlrecht gäbe.
LG teilte dies dem AG so mit, außerdem wies er darauf hin das bei der Berechnung die Betriebliche berücksichtig wurde, dies sind die ca.800€.
Habt ihr Erfahrungenn bezüglich pivater Vorsorge im Versorgungsausgleich?
Heute kam der "Beweis" der Ex das LG versucht hat zu "schummeln" vom AG.
Ein Kontoauszug Duplikat aus 2008 wo ersichtlich ist das LG 60€ privat anspart. Uns ist es ein Rätsel wo dieser Kontoauszug her kommt.
Wie verhält sich das auch mit den Kosten für den Versorgungsausgleich, zur Scheidung gab es VKH ?
Danke schon mal und liebe Grüße
anfree
Wenn es kein Rentenwahlrecht gibt, kommt es in den Vermögensausgleich, dh er muss es ihr - wenn es sonst nicht weiter auszugleichen gibt - cash auszahlen.
Hallo Psoidonoum,
danke für deine Antwort.
So hatten wir das im WWW auch gelesen.
Bei Scheidung 2009 gab es keinen Zugewinnausgleich. Hausrat war aufgeteilt, sprich bei ihrem Auszug nahm sie mit was sie wollte, LG wusste ja von nix. Im Nachhinein gab es dann noch eine Liste von Dingen die sie holen wollte. LG packte dies damals zusammen und stellte es vor die Tür.
Das gemeinsame Haus hat LG noch vor Scheidung verkauft, das Bankdarlehen und Privatdarlehen an seine Mutter abgelöst. Der Gewinn wurde geteilt. Nachdem LG Scheidundsantrag gestellt hat. Stellte seine Frau auch einen indem ihre AW darauf hinwies dass das Vermögenstechnische insbesondere mit dem Haus geregelt ist.
Hielt Exe aber nicht ab mit einem neuen AW knapp 2 Jahre nach Scheidung 15000 € für das Haus zu fordern, die Hälfte des Privatdarlehen an seine Mutter. Versuch macht kluch 😉
Das mit dem Vermögensausgleich ist aber vom Tisch ? Nicht das sie nach 6 Jahren da anknüpfen will.
Hi,
das ist spannend: Zugewinnausgleich nach altem Recht und Versorgungsausgleich nach neuem Recht.
Ein eventueller Anspruch aus Zugewinnausgleich wäre inzwischen verjährt. Das ist vom Tisch.
Gruss von der Insel
Ist eh alles kurrios, LG wurde 2009 geschieden. Soweit ich mich erinnere wurde sogar im Vorfeld ein Rentenanspruch berechnet zumindest hat LG und Exe Angaben dazu gemacht. Er hatte dann Unterlagen, Rentenkontoverlauf von Exe zur Überprüfung erhalten. Bei Scheidung wure aber nichts behandelt. Möglicherweise war inzwischen das neue Recht in Kraft getreten.
LG dachte eigentlich der Versorgungsausgleich wurde nicht gemacht da (fast) nix rumkommt, war jetzt überrascht das er nach 6 Jahren durchgeführt wurde. Haben/hatten mit dem zuständigen AG eigentlich nur Probleme Sachbearbeiter, Richter oder Urteile :knockout: dafür war das OLG immer sehr kompetent :).
