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Versorgungsausgleich abtrennen, nach Ehe-Scheidung???

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen!

Ich bin offiziell vom Gericht seit Mitte Dezember 2006 geschieden. Vesorgungsausgleich usw. wurde festgelegt.
Heute bekam ich wieder ein schreiben vom Amtsgericht, in der meine Ex-Frau wegen bestehender Schwangerschaft und erneuter Heirat, den Versorgungsausgleich abtrennen möchte (Der Anwalt beantragt dieses  :wink:).
Hmm, zum Schluss steht noch der Satz "...zur mündlichen Verhandlung persöhnlich zu erscheinen, in dem die Ehe geschieden werden kann." ??? Die Ehe wurde wie gesagt, nach Trennungsjahr, und anschließendem Gerichtstermin offiziell geschieden!

Ganz doof gefragt:

Was hat das jetzt auf sich?
Was ändert sich deshalb für mich?

Gruß
Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 12:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das kapier ich nicht. Im sog. Scheidungsverbund wird die Scheidung und mind. der Versorgungsausgleich geregelt. Nachehelicher und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Zugewinn werden auf Antrag in den Scheidungsverbund aufgenommen.

Du bist geschieden. Damit sollte der Versorgungsausgleich doch abgefackelt worden sein. Es sei denn, es wurde schon zum Scheidungsantrag die Abtrennung beantragt. Ansonsten ist das Thema doch mit der Scheidung durch?!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 20:08
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hmm, versteh ich auch nicht.
Ich zitiere mal den genauen Text hierrein, vielleicht bringt das etwas Licht ins dunkle:

Es wird beantragt, den Versorgungsausgleich abzutrennen, da die Antragsstellerin beabsichtigt erneut zu heiraten. Wegen des bevorstehenden Geburtstermins bitten wir, den Versorgungsausgleich abzutrennen und einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberäumen, in dem die Ehe geschieden werden kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 01:13
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo profesor,

du schreibst doch oben, daß du seit Mitte Dez.06 geschieden bist.

Hast du das Scheidungsurteil vorliegen?

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 01:15
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na hoffentlich bist du noch nicht wieder neu verheiratet. Sieht danach aus, als wärst du noch nicht geschieden.

Stell dir vor du bist geschieden...und keiner merkt's.... :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 01:25
(@profesor)
Rege dabei Registriert

...ja ja,....wenn man das sol liest kommt man ins grübeln, aber ich habe es schwarz auf weiß, das ich Mitte Dezember 06 geschieden wurde.

Kann denn keiner etwas zum "abtrennen des Versorgungsausgleich" sagen??? Was hat es damit auf sich???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 02:03
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Sollte ich vielleicht noch erwähnen das ich ein Kind aus dieser geschiedenen Ehe habe, und irgendetwas damit zu tun hat???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 02:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich zitiere mal den genauen Text hierrein, vielleicht bringt das etwas Licht ins dunkle:

Es wird beantragt, den Versorgungsausgleich abzutrennen, da die Antragsstellerin beabsichtigt erneut zu heiraten. Wegen des bevorstehenden Geburtstermins bitten wir, den Versorgungsausgleich abzutrennen und einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberäumen, in dem die Ehe geschieden werden kann.

Welches Datum trägt dieses Schreiben?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 20.04.2007 10:02
(@profesor)
Rege dabei Registriert

16.04.2007

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 12:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wie kommst du dann auf den Trichter, geschieden zu sein? Hältst du ein Scheidungsurteil in deine Händen? Wenn du seit 12/2006 dich als geschieden wähnst, musst du ja schon längst das Scheidungsurteil haben. Also: Hast du ein Urteil, in dem steht, dass die Ehe geschieden wird? Wennn ein: Was veranlasst dich zu glauben, seit Dezember 2006 geschieden zu sein. Was ist da pasiert?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 12:41




(@profesor)
Rege dabei Registriert

Ich sag ja, das ich es selber nicht verstehe.

Also, Trennungsjahr, Scheidungstermin, geschieden, mit Urteil vom Amtsgericht. Habe ja noch das grinsen der Richterin vor mir, wie sie uns zur Scheidung gratuliert hat... :rofl2:

Nochwas, in einem schreiben vom Amtsgericht habe ich die "Streitwerte" nochmals entdeckt, der Versorgungsausgleich war auf 1000€ festgesetzt.

Was hat das verdammte "abtrennen des Versorgungsausgleiches" zu heißen??? Hat denn niemand darauf eine Antwort???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 13:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Profesor!
Normalerweise wird eine Abtrennung in einem laufenden Verfahren beantragt, damit -in Deinem Fall- der Versorgungsausgleich in einem extrigen Verfahren be- bzw. verhandelt wird.
Wie Deep schon schrieb, da Du das Scheidungsurteil ja hast, ist das Thema Versorgungsausgleich gegessen, zumindest "Scheidungsrechtlich"... müßte auch im Urteil was dazu stehen.

Ich würde ans Amtsgericht schreiben, daß die Ehe mit Urteil vom  tt.mm.jjjj geschieden wurde und der Antrag daher abzuweisen ist.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 14:11