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Versorgungsausgleich

 
(@schlaflos)
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Hallo Zusammen,

da meine Ex im Scheidungsverbund keine vollständigen Angaben zu ihren Anwartschaften und Rentenzeiten gemacht hat, wurde der Versorgungsausgleich abgetrennt.

Da bis zum Stichtag 31.09.2010 keine Entscheidung im Versorgungsausgleich gefallen war, kam nun das neue Recht zum Tragen.

Mittlerweile wurden Dank des Richters die Rentenzeiten als auch Anwartschaften meiner Ex geklärt.

Die Versorgungsträger haben ihre Teilungsvorschläge unterbreitet.

Das Gericht hat daraufhin entschieden, dass meine betriebliche Anwartschaft wegen Geringfügigkeit § 18 nicht geteilt wird.

Damit ist meine Ex natürlich nicht einverstanden, wollte sie doch gerne an meiner Betriebsrente partizipieren.

Gestern fand ich dann ein Schreiben meiner Ex im Briefkasten, indem sie nun einen schuldrechtlicher Versorgungsausgleich fordert.

Soviel ich in Erfahrung bringen konnte kann der schuldrechtliche Versorgungsausgleich aber nicht durchgeführt werden, wenn die Aufteilung der Anwartschaften wegen Geringfügigkeit §18 nicht erfolgt ist.

Kann mir in diesem Falle jemand weiterhelfen.

Vielen Dank

schlaflos


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2011 14:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Da bis zum Stichtag 31.09.2010 keine Entscheidung im Versorgungsausgleich gefallen war, kam nun das neue Recht zum Tragen.

Das ist falsch. Es wird das Recht angewendet, das zum Zeitpunkt der Rechtsanhängigkeit galt.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2011 15:09
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

dem Beschluss vom Amtgericht ist folgendes zu entnehmen-

Gemäß § 48 der allgemeine Übergangsvorschrift VersAusglG Abs.3
Gilt für das  Verfahren, das ab dem 1. September 2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht.

Begründung
Bis zum Stichtag 31. August 2010 ist im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung ergangen, demnach ist ab dem 1. September 2010 das geltende materielle Recht und Verfahrensrecht
anzuwenden.

Die Abtrennung erfolgte erst einen Monat später. Ich hatte das leider etwas durcheinander gebracht.  :redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2011 16:01