Hi @all
ich oute mich jetzt mal als Nulldurchblicker:
Wann kann ich den Versorgungsausgleich beantragen/berechnen lassen, wie auch immer das heißt. Muß dazu der Scheidungsantrag schon eingereicht sein, oder geht das früher?
Ich hab null Ahnung, und bis jetzt auch keine Zeit gehabt mich darum zu kümmern (wenn wunderts bei dem ganzen Tohuwabohu)
Gruß Kitchenman
hi kitchenman....
die Unterlagen für den Versorgungsausgleich (die du ausfüllen mußt und ans Gericht zurücksenden mußt) bekommst Du,nachdem der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht worden ist.Das Gericht wird die Rentenanstalt anschreiben und die Unterlagen anfordern.Diese bekommst du dann zurück und wirst gebeten,diese zu kontrollieren.
So war es bei mir.
Soweit ich weiß,wird dann der Versorgungsausgleich am Scheidungstag bekanntgegeben ( wieviel Rente (bzw. Rentenpunkte deine zukünftige Exfrau erhält)).Ich selber bin erst beim Kontrollieren.... 😉
Mehr kann ich dir z.Zt. nicht mitteilen.
LG balduin und nicht mehr soviel arbeiten 😉
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Als ich damals meine Scheidung eingereicht hatte wurde auch von mir verlangt zig Seiten an Papierkram auszufüllen. Ich habe diese Seiten in den Papierkorb getan und abgewartet, es kam dann eine Aufforderung vom Gericht welche ich ignoriert habe. Siehe aber da, ein paar Wochen später kam die genaue Auflistung der BVA, ganz ohne irgendetwas ausgefüllt zu haben. Ergo, die sekkieren einen lediglich mit dem Papierkram, denn die Daten sind offensichtlich ohnehin bekannt.
Gruss
Moin,
dann hast du Glück gehabt. Die Verweigerungshaltung kann bei entsprechend geneigten Unrechtsprechern zu Zwangsgeldern führen, die dann auch eingefordert werden.
Wichtig letztlich ist die Prüfung der Beschäftigungszeiten und RV-pflichtigen Einkünfte in der Aufstellung des RV-Trägers.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja mag sein, aber wozu muss man denn den ganzen Quatsch ausfüllen wenn denn doch die Daten da sind? Eine Korrekturlesung sollte doch eigentlich reichen, da werden doch nur Beamte künstlich am Leben gehalten - wenn mich einer fragt.
Hi @all
ich oute mich jetzt mal als Nulldurchblicker:
Wann kann ich den Versorgungsausgleich beantragen/berechnen lassen, wie auch immer das heißt. Muß dazu der Scheidungsantrag schon eingereicht sein, oder geht das früher?
Ich hab null Ahnung, und bis jetzt auch keine Zeit gehabt mich darum zu kümmern (wenn wunderts bei dem ganzen Tohuwabohu)
Gruß Kitchenman
Um OnTopic zu bleiben, Du kannst jederzeit Deine Versicherungszeiten abfragen, befrage Deine zuständige Rentenversicherungsanstalt. Vergiss aber nicht die Zeiten - welche definitiv in Abzug zu bringen sind für Deine spätere Pension - Schule, Wehrdienst und auch die Ausbildung in Abzug wird dank der derzeitigen Politik vernachlässigt, diese Zeiten werden aber im Vergleich einbezogen - ungerecht, oder nicht: **tsts - ID 2** mal dagegen, dann bist echt Gut drauf.
Gut bist dann auch wenn Du verstehst warum die Rente ab 70 heute bei den derzeitig Mitte 30Jährigen schon aktuell ist, einfach rechnen, die Gesetze rauskramen und überlegen......
Mehr muss nicht geschrieben werden. Du machst das.
LG Rente ist auch mit 70 derzeit ( da ist nämlich die Streichung der Schulung und Wehrdienstdauer einbezogen )möglich. Da kannst nur noch shicen gehen bei den tollen Hechten, wer rechnen kann ist klar im Vorteil.