Guten Morgen zusammen,
ich hoffe, ich bin hier thematisch richtig:
Die Kindesmutter und ich haben zur Geburt unseres Kindes damals eine Art Ausbildungsversicherung abgeschlossen. Es wurden monatliche Raten eingezahlt. Zugriffsberechtigt sind nur wir beide gemeinsam (als gesetzliche Vertreter), die Versicherung läuft aber namentlich auf das Kind. Nun haben wir uns zum Zeitpunkt der Trennung darauf geeinigt, dass sie die Raten (25,-€ monatlich) weiterzahlt und dafür einen etwas höheren Anteil an unseren Ersparnissen und am Hausrat erhält. Mir erschien das damals richtig und logisch, eine schriftliche Vereinbarung gibt es nicht.
Aktuell hat sie etwa 32 Monatsraten (nach der Trennung) eingezahlt, ich 31 Monatsraten (vor der Trennung). Sie wandte sich in den vergangenen Tagen an mich mit dem Wunsch, diese Versicherung aufzulösen, sie könne sich die Beiträge nicht mehr leisten (??? Vier Sportvereine aber wohl schon ???)sie wolle das Geld anderweitig für den Sohn anlegen. Tatsächlich vermute ich, dass sie schlicht an die Kohle will, aber das ist eben nur eine Vermutung.
Ich habe ihr gesagt, dass ich mit einer Beitragsfreistellung grundsätzlich einverstanden bin (wenn es ihr tatsächlich zu viel Beitrag sein sollte), mit einer Auflösung der Versicherung aber nur dann, wenn die eingezahlten Beiträge hälftig geteilt werden. Denn ich traue ihr da kein Stück über den Weg und lege meinen Anteil lieber selber für den Zwerg an. Sie schlägt mir nun vor, ich könne ein Viertel des Gesamtbetrages haben, da die Einzahlungen vor der Trennungen ja zur Hälfte sie gemacht habe. Stimmt aber nicht. Ich war Alleinverdiener.
Wie sieht da nun die Rechtslage aus?
Danke und Gruß, Kitefan
Hallo,
vermutlich hat sie sogar recht, dass für die Zeit vor der Trennung es so aussieht als hättet ihr beide eingezahlt, auch wenn du Alleinverdiener warst. Allerdings halte ich nichts davon so eine Versicherung aufzulösen, denn die angesparte Summe ist mit gut 1.500 € ja sehr gering. Zinsen kann man da keine erwarten. Evtl. gibt es bei der Hausbank einen Sparbrief in Richtung Führerscheinkonto oder so.
Was passiert, wenn ihr die Beitragszahlung ruhig stellt. Bleibt das Geld dann auf dem Konto und es vermehrt sich einfach nicht? Gibt es dann dafür Kontoführungsgebühren oder ähnliches?
Wenn das nicht der Fall ist, dann kann es ja ruhen. Anlegen in andere Bereiche oder gar teilen würde ich nicht.
Sophie
die Versicherung läuft aber namentlich auf das Kind.
Wenn das Geld dem Kind gehört dann wird nichts halbiert, geviertelt oder sonst was. Es spielt auch keine Rolle, wer wann dort eingezahlt hat, ihr müsst Euch zusammenraufen und das Vermögen gemeinsam verwalten.
Die Beitragsfreistellung dürfte tatsächlich für alle Beteiligten der sinnvollste Weg sein.
Gruss von der Insel
Moin Kitefan,
der Sparvertrag läuft auf den Namen des Kindes. Da ihr beide, Du und Ex-Frau, den Vertrag abgeschlossen habt, könnt Ihr diesen auch nur durch gemeinsames Einverständnis (Unterschriften) auflösen. Da Ihr aber uneinig bzgl. der Aufteilung seid, wird sie Dir ihre Zustimmung verweigern.
Wenn ein ET die Zustimmung verweigert, kann das Konto bei minderjährigen Kindern nicht aufgelöst werden. Du kannst Deine monatlichen Beiträge einstellen oder verringern, ohne dass es Konsequenzen hat (sie auch). Das Kind kann ab Vollendung des 18. Lebensjahres über die angesparte Summe verfügen.
Weder Du noch Deine Ex-Frau kommen ohne Einwilligung des jeweils anderen an das Geld.
Moin,
danke für die schnellen Antworten.
AnnaSophie: Meine Rede. Ich halte auch nichts davon, vor allem, weil die Rückkaufsumme nur etwa die Hälfte des angesparten Betrages betragen würde. Wirtschaftlicher Unsinn also. Die Beitragsfreistellung würde eine Weiterverzinsung des derzeit angesparten Betrages bedeuten, ohne weitere Kosten. Das halte ich, für den Fall, dass Ex wirklich nicht mehr zahlen kann (was ich allerdings nicht glaube), für das Sinnvollste.
Inselreif: Das Geld gehört nicht dem Jungen, das Konto läuft nur auf ihn. In den Kontobedingungen bleiben wir als Eltern Eigentümer des Geldes bis zu seinem 18. Lebensjahr. Die Grundlaufzeit beläuft sich also auf 18 Jahre, ab dann können wir das Geld offiziell auf ihn umschreiben lassen. Wir müssen aber nicht.
superpapa: lies nochmal meinen Beitrag. Ich zahle da seit der Trennung nichts mehr ein, weil die Ex bei der Trennung etwa den Betrag aus unseren Ersparnissen zusätzlich erhalten hat, der an Beiträgen bis zum 18. Lebensjahr unseres Kindes anfallen würde. Sie zahlt die Beiträge also allein. Und ich will auch nichts auflösen. Diese Versicherung hatte mal den Sinn, dass Zwerg einen halbwegs ordentlichen Start in Ausbildung oder Studium hinlegen kann (Führerschein und erstes Auto z.B., oder erste Wohnungsausstattung). Nach meinem Dafürhalten sollte es auch so bleiben. Die Verzinsung ist sehr hoch und durch die lange Laufzeit verdreifacht sich der Wert bis zu seiner Volljährigkeit. Sollte er das Ding selbst weiterführen, könnte er es sogar nach Ausbildung/Studium in einen Bausparvertrag o.ä. umwandeln. Sehr sinnige Einrichtung. Mir ging's nur darum, dass ich wissen wollte wie ich verhindern kann, dass im Falle einer (von mir nicht gewünschten) Auflösung ein Großteil des Geldes in irgendwelchen Kanälen verschwindet und der Junge nie was davon sieht. Wäre nicht das erste mal.
Mein Ziel wird also sein, sie zu einer Beitragsfreistellung zu bewegen. Dann spart sie die Beiträge und ich mir die Anwaltskosten. Danke Euch.
Gruß, Kitefan
Moin.
Mir ist das Produkt nicht klar?!
Das Geld gehört nicht dem Jungen, das Konto läuft nur auf ihn. In den Kontobedingungen bleiben wir als Eltern Eigentümer des Geldes bis zu seinem 18. Lebensjahr. Die Grundlaufzeit beläuft sich also auf 18 Jahre, ab dann können wir das Geld offiziell auf ihn umschreiben lassen. Wir müssen aber nicht.
"Konto läuft auf ihn" bedeutet für mich, dass es das Geld des Kindes ist. Es kann aber erst mit 18 J. darüber verfügen. dann wäre mE keine Entnahme nur durch ein ET möglich.
Seid ihr "als Eltern Eigentümer des Geldes", dann könnte es kniffliger sein, da muss man mal reinschauen, ob alleinige Verfügung eines ET möglich ist (quasi wie bei einem Oder-Konto) oder nur gemeinsame Verfügung (und-Konto). auch im letzteren Fall wäre nur gemeinschaftliche Verfügung möglich.
Die
Verzinsung ist sehr hoch
kann ich mir eigentl nicht vorstellen, denn typischerweise muss ja auch noch eine Versicherungsprämie bezahlt werden, für den Fall, dass die Eltern für eine Weiterzahlung der Sparraten durch Tod oÄ ausfallen (das wäre dann eine Ausbildungsversicherung). Diese wäre vermutlich weg, wenn ihr beitragsfrei stellt.
Aber klar ist, wie bei jedem Versicherungsprodukt, dass sehr wahrscheinlich die Vertriebskosten aus den ersten Raten gezahlt wurde, deshalb ist der Rückkaufswert auch nach 6 Jahren unter der Summe der Ansparbeträge.
Wenn also alle Argumente, die damals für den Abschluss des Vertrags immer noch intakt (Absicherung, attraktive Verzinsung) sind, Ex alleine an das Geld wirklich nicht rankommt (also mit 18 J das Geld ans Kindes übergeht) und Du das Geld übrig hast, dann würde ich das Ding weiterbesparen.
Auf keine Fall Anwaltskosten reinstecken, dann wäre Realsierung mit Verlust die bessere Wahl!
Gruß, Toto
Moin Kite,
wie Toto verstehe ich das Produkt ebenfalls nicht.
Normalerweise läuft das doch wie bei Lebensversicherungen. Sprich Du fängst irgendwo im Minusbereich an und finanzierst dann erstmal den schönen Sportwagen vom "netten" Versicherungsvertreter, den "man ja schon Jahre lang kennt".
Gute Verzinsung kann ich mir auch nicht vorstellen. Diese gab es im LV Bereich nur noch Mitte der 90er bis Anfang der 2000er Jahre (4 Prozent). Heute gibt es solche Produkte nicht mehr.
Ich kann Deine Exe somit sogar verstehen, wenn sie aus dem Produkt raus will. Ich würde hier auf Teilung der (sicherlich mit Abschlägen versehenen) Auszahlung bestehen und dann kann jeder das Geld für Junior wieder so anlegen, wie man es für sinnvoll hält. Gruß Ingo
