Vermögen am Tag der...
 
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Vermögen am Tag der Trennung??

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(@kimmi)
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Hi!

Bei mir steht der Scheidungstermin an. Der RA der Ex möchte von mir das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Zustellung des Antrages.
Soweit so gut. Aber ich soll auch noch mein Vermögen zum Trennungszeitpunkt darlegen :question:

Muß ich das, und was soll das bezwecken?

mfg
kimmi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 10:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
ja, seit 1.9.2009 bist du auch dazu verpflichtet.

Damit soll vermieden werden, dass du zwischen Trennung und Scheidungsantrag noch schnell deine Milliarden verschwinden lässt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 10:38
(@kimmi)
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Aha, ok.

Nun sollte ja das AV ziemlich hoch und das EV ziemlich klein sein.
Ist das überhaupt beeinflußbar? Ich muss  ja alles Beweisen und unterschreiben das alles der Richtigkeit entspricht. Kann ja schlecht die Millarde im EV unerschlagen, oder?

kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 10:55
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus kimmi,

bleib bloß bei der Wahrheit!

Deine Ex hat ja sicherlich auch eine Ahnung davon, welches Vermögen in den Jahren dazu oder verloren gegangen ist...

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 11:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist sicher schwierig ein hohes Anfangsvermögen zu belegen, zumal die Justiz da, im Interesse möglichst hoher Transfers und Streitwerte die Messlatte traditionell recht hoch legt.

Einen Beleg zu erfinden, den es nicht gibt, ist sicher schwierig und du hast da die Beweislast.

Beim EV wirst du gezwungen alles offen zu legen.

Aber sag uns doch mal wo du da Probleme oder Spielräume siehst.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 11:19
(@kimmi)
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Naja. Also Girokonto, Sparbuch ist ja klar.
Aber "Spielraum" sehe ich z.B. bei der Familienkutsche und den Restkredit den ich noch abzahlen muss.
Da weiß ich nicht wie ich mit umgehen kann/soll.

kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 11:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Den Restkredit kannst du, sofern er auf deinen Namen läuft, schon geltend machen.
Allerdings auch nur Zugewinnmindernd!
Sobald ein "Zuverlust" entsteht, also AV>EV, wird der auf 0,- gesetzt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.06.2010 11:26
(@kimmi)
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Der Ehegattenunterhalt ist durch die Tilgung des Autokredites gemindert. ALso Ex bekommt weniger.
- Kann ich da trotzdem die Restschuld von EV abziehen?
- Der Wert des Autos sollte wohl zum Hausrat gehören da Familienkutsche, oder?

kimmi


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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 11:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke schon!

Der Zugewinnausgleich zielt auf den Vermögensstand im Moment des Scheidungsantrags ab und nicht darauf, wie sich dieser danach ändern wird.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.06.2010 11:42
(@kimmi)
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Also kann ich bei den Angaben über AV und EV einfach den Restkredit den ich noch zahlen muss vom EV abziehen und den Wert des Autos zum Stichtag weg lassen?
Hab ich das so richtig verstanden?

kimmi


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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 11:53




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, so geht das nicht.

Du hast die gesamten Daten zu liefern und darfst vorschlagen, Plus und Minus zu verrechnen.
RAtte wird sicher eine ganz andere Formel verwenden und dann wird der Richter entscheiden, welche Formel ihn mehr überzeugt, oder welches Vorurteil sich in seinem Kopf schon verfestigt hat.

Du solltest aber nicht vergessen, die Gegenseite zu der gleichen Auskunft aufzufordern.

Sind denn bei dem Auto schon die Eigentums- und Besitzverhältnisse geklärt?
Wer steht im Vertrag und wer hat den Schlüssel?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.06.2010 12:12
(@kimmi)
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Naja geklärt haben wir da nichts. Das Auto wurde in der Ehe angeschafft und Hauptsächlich als Familienkutsche genutzt.
Käufer des Autos bin ich, und ich habe auch die Raten während der Ehe gezahlt und zahle sie auch jetzt noch.
Das Auto wird jetzt von mir genutzt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 12:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn es sowohl in deinem Eigentum als auch in deinem Besitz ist, solltest du es auch zu deinem Endvermögen zählen. Den Wert kannst du natürlich selbst und an der unteren Grenze der Plausibilität fest legen.

Ein evtl. früheres Auto aber natürlich auch zum AV.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.06.2010 12:31
(@kimmi)
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Danke für die Infos Beppo! :thumbup:

Bei dem neuen Auto zählt ja der Wert am Tag der Zustellung. Aber wie soll ich das plausibel jetzt noch darlegen?
Genauso bei meinem alten Auto das ich mit in die Ehe gebracht habe. Wie soll ich da einen vom Gericht akzeptablen Wert annehmen. Evtl Gutachten?


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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So wie auf dem Basar.

Du nennst einen niedrigen Wert und belegst den so gut du kannst, z.B. mit Autoanzeigen oder Schwackeliste und RAtte nennt und begründet einen möglichst hohen Wert.

Und dann wirft der Richter eine Münze oder nötigt die Parteien, sich zu einigen.

Ein Gutachten kann deinen Standpunkt evtl. stützen, vielleicht ist das dem Richter aber auch egal. Auf jeden Fall kostet es vermutlich mehr, als es dir nützt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.06.2010 12:47
(@kimmi)
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Ok. Na dann wird das bestimmt lustig vor Gericht. :puzz:

Abschließend noch eine Frage.

Meine Ex hat sich während des Trennungsjahres auch ein Auto zugelegt. Wird das jetzt auch bei Ihr als EV angerechnet?

kimmi


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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja normalerweise wird man ja durch einen Autokauf weder reicher noch ärmer sondern gibt Geld von seinem Konto und erhält einen Gegenstand gleichen Wertes.

Ihr Kontostand hat sich also reduziert und ihr Sachvermögen entsprechend erhöht.
Du solltest nur darauf drängen, dass diese Dinge auf ihrer Auskunft stehen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.06.2010 12:56
(@kimmi)
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Vielen Dank für die Tipps und die Hilfe. 🙂

mgf
kimmi


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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 13:15
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo kimmi,

Genauso bei meinem alten Auto das ich mit in die Ehe gebracht habe. Wie soll ich da einen vom Gericht akzeptablen Wert annehmen. Evtl Gutachten?

Wie soll ein Gutachter seriös den Wert eines Autos zum "Stichtag" schätzen, dass mittlerweile älter ist und sich nicht mehr in deinem Besitz befindet? Hier kann ein Gutachter auch nur eine Zahl aus einer Tabelle ablesen - zudem kostet ein solches Gutachten Geld - und meist nicht wenig.

Du bist beim Zugewinnausgleich nur verpflichtet, eine tabellarische Aufstellung deines Anfangs- und Endvermögens zu liefern. Den Restwert des alten Autos schätzt man dann großzügig nach oben, den des neuen Autos nach unten. Hilfreich könnten Ausdrucke aktueller Angebote vergleichbarer Fahrzeuge der "einschlägigen" Portale sein (mobile .de, autoscout24.de). Diese Ausdrucke fügst du der tabellarischen Aufstellung natürlich nicht bei, kannst diese aber für evtl. Verhandlungen oder für eine Gerichtsverhandlung verwenden.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 21:07
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo zusammen,

noch so ein paaranmerkungen von mir....schau alles durch was du noch hast und denke sehr gut nach was du damals hattest.

mir ist noch ein alter bausparvertrag eingefallen den ich mit in die ehe gebracht habe, bei der bausparkasse angerufen und "kontoauszug" angefordert von damals. girokonten, sparkonten haben banken 10 jahre "aufbewahrungspflicht" --> anrufen und bestätigung fordern zum hochzeitstag (kostet in der regel was). hast du vielleicht noch einen alten kaufbeleg von deinem auto damals und ggf. noch einen kaufbeleg wo du das neue in der ehegekauft hast? ich hab beides gefunden und hab einen "querwert" selbst errechnet, keine angst abziehen werden die dann schon was aber ich denke, dass die mindestens den wert anrechnen den er drei jahre nach der ehe gebracht hat.

bei allen konten habe ich mein AV mit 3 % pro jahr verzinst...streichen können se immernoch, von daher belege einreichen "plausibl" nach oben rechnen und dann wir man sehen was entschieden wird. ich hab mir für mich eine tabelle gemacht mit den "nackten" zahlen und einmal eine in der ich die zinsen, querwert und dgl. draufgerechnet habe....schaun wa mal

gruss zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2010 00:33




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