Verkauf von Hausrat...
 
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Verkauf von Hausrat vor Abrechnung

 
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

was passiert wenn die Frau den Hausrat und das Auto vor der endgueltigen Abrechnung verkauft?

muss ich das dokumentieren?

Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2010 22:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was passiert wenn die Frau den Hausrat und das Auto vor der endgueltigen Abrechnung verkauft?

was ist eine "endgültige Abrechnung", wodurch definiert sie sich und wann findet sie statt?

Als Stichtag für das Ende der Zugewinngemeinschaft wird meist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beim anderen Ehegatten angenommen. Zu diesem Stichtag müssen seit September 2009 auch eventuelle Ausgleichsforderungen beziffert werden, um nachträgliche Manipulationen auszuschliessen. Was vorher weg ist, ist eben weg. Vor allem ist es oft schwer, zu beweisen, dass es überhaupt jemals da war und/oder, zu welchem Preis es verkauft worden sein soll.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 23:14
(@joergh)
Schon was gesagt Registriert

Als Stichtag für das Ende der Zugewinngemeinschaft wird meist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beim anderen Ehegatten angenommen. Zu diesem Stichtag müssen seit September 2009 auch eventuelle Ausgleichsforderungen beziffert werden, um nachträgliche Manipulationen auszuschliessen. Was vorher weg ist, ist eben weg. Vor allem ist es oft schwer, zu beweisen, dass es überhaupt jemals da war und/oder, zu welchem Preis es verkauft worden sein soll.

Naja bei einem Auto wird es genung Zeugen oder Unterlagen von Versicherung und so geben. Bist du sicher das sie dann ncihts machen wie zB. den Wert des AUtos schätzen?


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 23:41
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

die sachen wurden nach zugang der unterlagen also nach stichtag verkauft


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2010 23:51
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

ich habe noch eine zusätzliche frage

ich hatte bis 03/09 einen firmenwagen. die firma hat diesen aber nicht versteuert, d.h. er taucht in meinen gehaltsabrechnungen nicht,
also hat mein RA bei Berechnung des Unterhalt gesagt...welcher Firmenwagen? das hat die Ex natuerlich rasend gemacht

jetzt sagt ihr RA, wenn es kein Firmenwagen war, dann war es ein Privatwagen und wenn es diesen nicht mehr gibt, dann moechte ich der Ex doch bitte die Haelfte des Verkaufserlöses zahlen

zur Info, Wagen wurde in 03/09 zurückgegeben, Eingang Scheidungsunterlagen in 09/09, also alles vor Stichtag.

habe ich hier etwas zu befürchten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 00:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

jetzt sagt ihr RA, wenn es kein Firmenwagen war, dann war es ein Privatwagen und wenn es diesen nicht mehr gibt, dann moechte ich der Ex doch bitte die Haelfte des Verkaufserlöses zahlen

Was für ein Firmenwagen?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 00:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was für einen Wagen denn? Kann Ex beweisen, dass es einen gab?

LBM

edit: Ups. Beppo war schneller.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 00:26
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

dane fuer die schnellen antworten

sie hat den wagen natuerlich gesehen

beweis?

der wagen war auf mich angemeldet, das koennte man beweisen.
da ich aber nicht eigentuemer war, gab es natuerlich keinen fahrzeugbrief

aber wagen war ja vor stichtag wieder weg, dh. dass kann ja garnicht in den zugewinn mit rein,
in den unterhalt auch nicht, da es ueber 12 monate zurückliegt und mein gehalt inzwischen höher ist,
als noch zu zeiten des wagens

oder sehe ich das falsch?

danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 00:30
(@trialanderror)
Schon was gesagt Registriert

ich habe ein identisches problem, inwieweit wird ein solcher wagen angerechnet?


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 12:27
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

nochmal eine Frage an die Experten.

wie koennte Sie beweisen dass es diesen Wagen gab?

Aussagen von Dritten?

Recherche beim Landratsamt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2010 15:52




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie nah war sie denn dran?

Natürlich geht es beim Familiengericht weniger um Beweise, als um Glaubwürdigkeit und wenn deine Ex dann vor Gericht vortragen kann, dass ihr mit dem Wagen Jahrelang in den Urlaub gefahren seid, wird es natürlich skurril.

Aber wenn sie dich nur manchmal nach der Trennung in einem Auto hat sitzen sehen, dann kann es immer noch ein Poolfahrzeug oder Leihwagen gewesen sein.
Oder auch der von deinem alten Kumpel.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 16:23
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Danke Beppo.

aber selbst wenn ich zugebe, dass der Wagen ein Firmenwagen war, was tut das zur Sache.

fuer die Unterhaltsberechnung wird ja das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt
und der Wagen liegt nun schon laenger zurueck.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2010 16:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also dann verstehe ich deine Frage nicht.  :puzz:

Es war ein Firmenwagen, also gibt es keinen Verkaufserlös für den Zugewinnausgleich.

Er war vor 12 Monaten nicht mehr da.
Also spielt er als Einkommenstreiber nur in der Vergangenheit eine Rolle.
Wenn ihr euch über vergangene Zeiten streitet, kann das ne Rolle spielen.
Wenn ihr über zukünftigen Unterhalt streitet nicht.

Gruss Beppo


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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 16:55