Umgang mit dem Anwa...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang mit dem Anwalt der Gegenseite

 
 x67
(@x67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

da ihr in Scheidungssachen mehr Erfahrung habt würde mich interessieren wie Ihr mit dem Anwalt der Gegenseite umgeht.
Hintergrund mir wurde durch den Anwalt der Gegenseite bereits mehrmals massiver finanzieller Schaden zugefügt.
So wurde behauptet ich müße meiner Frau ein Auto stellen. Sie behielt natürlich nach meinem Rauswurf beide Schlüssel
und verkaufte einfach das  Auto obwohl hier noch Kreditverbindlichkeiten offen waren.
Weiterhin wird auf anraten der Anwältin der gesamte Hausrat einbehalten. Ich mußte für die Wiederbeschaffung und darauf
folgende Rechtsstreite bereits mehrmals Kredite aufnehmen.
Weiterhin wurde einfach obwohl keine Unterhaltsrückstände bestanden das Bankkonto gepfändet, obwohl bekannt war, dass
ich zu diesem Zeitpunkt nur Krankentagegeld von der Krankenkasse beziehe.
Da das Konto bis dahin gesperrt war, mußte ich dadurch den EV leisten, es wurden einfach keine Daueraufträge mehr abgebucht.
Also bei diesen Problemen drauf auf die Mutti oder lieber alles gelassen sehen da durch die neuen Verbindlichkeiten beim Scheidungs-
termin doch der Unterhalt wieder gesenkt wird.
Ich bin hier halt ziemlich ratlos obwohl alles bereits schriftlich niedergelegt wurde.

Bitte um ernstgemeinte Ratschläge.
Vielen Dank X67

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2011 17:05
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo 

Also wie kann man ein Auto verkaufen, worauf noch Kreditverbindlichkeiten laufen ? 

Das nächste,du schreibst dein Konto wurde gepfändet,dies geht aber nur wenn ein Titel vorliegt.

Weiterhin rate ich dir,wenn du noch nicht hast,dir einen guten Rechtsanwalt zu suchen und deine weitere vorgehensweise mit ihm zu besprechen. Keine gute Lösung ist wenn du drauf auf Mutti gehst.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 17:19
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wie kann Sie denn  ein Autoverkaufen, wenn Sie den Fahrzeugbrief nicht hat? Falls Sie Ihn hatte... wer sagt denn, dass es nicht Ihr Auto war?
Grundsätzlich können Anwälte sagen was Sie wollen, dass hat keinerlei Rechtskraft...der einzige der bestimmen darf, ist ein Richter.

Wenn du Teile des Hausrates haben willst und die KMEx gibt nichts raus...kannst du klagen (ob es sich lohnt, musst du wissen).

Zum Thema Pfändung: es wird nur gepfändet, wenn eine Rechtsgrundlage dafür existiert (titel, Vergleich usw.). Ohne diesen kann nicht gepfändet werden.
Eine Krankheit entbindet nicht vor Erfüllung gegebener Titel usw..

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 17:20
 x67
(@x67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also den Fahrzeugbrief hat Sie einfach einbehalten im Brief stehe aber ich als Alleineigentümer, den Brief hatten
wir da das Darlehn von meinen Eltern war.
Natürlich existieren für den Unterhalt Titel, ab Sie ging einfach zu Ihrer Anwältin und hat behauptet ich würde
keinen Unterhalt bezahlen obwohl Sie bereits nachweislich seit 14 Tagen über das Geld verfügte (Kontoauszug vorhanden.)

Gruß
X67

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2011 17:29
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Und warum hast du nicht dagegen wwas getan ?  sobald der Pfändungsbescheid kommt hättest du aktiv werden müssen ! 
Was das Auto betriftt, warum hast du sie nicht angezeigt ?
jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 17:35
(@papi74)
Registriert

Hallo,

zum Thema Auto: Wenn Sie widerrechtlich das Fahrzeug veräußert hat wurden gleich mehrer Straftaten begangen.

Keiner kauft ein Auto ohne Brief oder Vollmacht...also muss Sie ja irgendein Dokument gefälscht haben.

Also ab und Strafantrag stellen und Sie dann auf Schadensersatz verklagen. Des Weiteren sollte ein guter aRa mal prüfen, ob Sie damit nicht sogar ihren Unterhalt verwirkt hat.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 17:49
(@Inselreif)

Hi x67,

um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: die Anwältin Deiner Ex ist ihr verlängerter Arm und es gibt keine Verpflichtung, dass sie Dich freundlich oder fair zu behandeln hätte.
Ihre Aktionen sind Deiner Ex zuzurechnen und Dir bleibt halt nur die Möglichkeit von Rechtsbehelfen, Schadensersatzforderungen etc.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 18:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

im Brief stehe aber ich als Alleineigentümer, den Brief hatten
wir da das Darlehn von meinen Eltern war.

ein weit verbreiteter Irrtum: Der Eintrag im Kfz-Brief beweist keine Eigentumsverhältnisse an einem Kraftfahrzeug, sondern nur eine Haltereigenschaft. Das Eigentum wird beispielsweise durch einen Kaufvertrag belegt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 18:22
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Das Eigentum wird beispielsweise durch einen Kaufvertrag belegt.

Der müßte ja nun im vorliegenden Fall fehlen oder "ersetzt" worden sein und somit greift meine Aussage von oben.

mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 18:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Der müßte ja nun im vorliegenden Fall fehlen oder "ersetzt" worden sein und somit greift meine Aussage von oben.

einfach einmal >>>HIER<<< nachlesen; der Brief hat höchstens eine Indiz-, aber keine Beweisfunktion. Auch aus einem verschwundenen Kaufvertrag oder einer nicht mehr auffindbaren Rechnung ergibt sich kein "anderes" Eigentum; es muss nur ggf. anders nachgewiesen werden. Zum Beispiel durch Nachfrage beim damaligen Verkäufer, der möglicherweise noch eine Kopie hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 19:12




 x67
(@x67)
Schon was gesagt Registriert

Den Kaufvertrag habe ich alleine unterschrieben.

Gruß
X67

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2011 20:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Den Kaufvertrag habe ich alleine unterschrieben.

hast Du ihn auch noch? Wenn ja, ist der Eigentumsnachweis kein Problem und die Hälfte des Verkaufserlöses an Dich zu überweisen (oder mit späteren Forderungen der Gegenseite zu verrechnen).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 21:33
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo X67,

ich weiß nicht was du mit rauf auf die Mutti meinst.

Dein Anwalt kann ihrer Anwältin natürlich böse Briefe schreiben, ob das was bringt ist fraglich. Selbst würde

ich die Anwältin nicht kontaktieren.

In meiner Scheidungsphase hat der gegnerische Anwalt erfolgreich den Streitwert nach oben getrieben. Außerdem hat er eine gütliche Einigung bzgl Zugewinn mit meiner Ex vereitelt.

Ich war so sauer auf den Typ das ich ernsthaft mit dem Gedanken gespielt habe ihm sein Auto zu zerkratzen.

Hab es zum Glück nicht gemacht. Bei der Verhandlung hat der gegnerische Anwalt dann so gravierende Fehler gemacht

das ich ihm dafür dann am liebsten sein Auto gewaschen hätte  :rofl2:

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2011 20:51
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Bart,

ich hatte in der Scheidungsphase die gegnerische Anwältin aufgesucht und ihr die Situation geschildert.

Ihre Anmerkungen waren:

"Alles was ich ihnen sagen kann ist, dass sich ihre Ex von ihnen schwer trennt."

aber

"Sie werden verstehen, dass ich für meine Mandanten alles zu ihrem Vorteil tun werde."

Nein liebe Frau RAin. Genau das verstehe ich nicht und sehe nur, dass sie ihre natürliche Menschlichkeit hinter einer Robe verstecken, in eine Rolle schlüpfen und dann einem üblichen Gewerbe nachgehen. Allein mit dem Unterschied zu anderen, dass sie Schicksal spielen.

Sie kennen weder mich noch meine Kinder, ich aber liebe sie.

Sie haben kein Recht in irgendeiner Form etwas Negatives zu schreiben. Ihr einziges Recht ist es ihrer Mandantin, was auch immer sie ihnen erzählt, zu sagen, dass die Kinder einen Vater haben und wenn ihre Mandantin die Trennung wünscht, sie für sich selbst zu sorgen hat.

Jeder andere Schmäh eines Anwaltes ist grausam, psychische Gewalt und ein übles Spiel.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2011 22:37