Erst mal ein kräftiges "Hallo" in die Runde, ich bin hier der Neue. Ich will mich an dieser Stelle nur ganz kurz vorstellen und es die Tage etwas ausführlicher an anderer Stelle gestalten!
Ich bin gebürtiger Ruhrpöttler und mittlerweile 37 Jahre alt, wohne seit Februar 2006 von meiner Frau und meinen Töchtern (7 und 9 Jahre) getrennt und wir haben, meiner Meinung nach, ein sehr gutes Verhältnis (mit den Mädels sowieso).
...soweit dazu, nur zum Thema, um nicht beim ersten Posting gleich vom mod wegen OT eins auf die Rübe zu bekommen...
Bis vor kurzem war ich mir eigentlich sicher, dass ich nicht an eine Scheidung denke werde, um Kosten und andere Unannehmlichkeiten zu verhindern, meine Frau sieht das ebenso.
Nun bin ich aber auf das Thema Versorgungsausgleich gestoßen worden, welches mich seitdem sehr beschäftigt. Mein aktueller Wissenstand ist, dass der bis zur Scheidung bzw. deren Einreichung zu berücksichtigen ist und nicht -wie zuvor von mir gedacht- bis zum Zeitpunkt der Trennung, sprich Auszug aus der Wohnung.
Meine Fragen dazu:
1. Ist das so richtig?
2. Kann man das auch ohne Scheidungsverfahren irgendwie rechtskräftig umgehen?
3. Welche Gefahren birgt mein Vorhaben Trennung ohne Scheidung noch für mich (Ehevertrag, Gütertrennung liegt vor)?
Mir fallen so auf anhieb noch weiter 100e Fragen ein, die aber zu gegebener Zeit in das entsprechende Fachforum setzen werde, sollte ich durch die Suche und "schmökern" nicht schon die passende Antwort gefunden haben.
Bis die Tage....
fintail
Ich bin nicht nachtragend. Sobald ich mich gerächt habe, ist wieder alles okay....
Moin,
...soweit dazu, nur zum Thema, um nicht beim ersten Posting gleich vom mod wegen OT eins auf die Rübe zu bekommen...
Haben wir einen sooooo schlechten Ruf :question: 😉
1. Ist das so richtig?
Jep.
2. Kann man das auch ohne Scheidungsverfahren irgendwie rechtskräftig umgehen?
Ihr macht einen notariell beurkundeten Vertrag und begrentzt den Versorgungsausgleich auf z.B. Trennungsdatum.
3. Welche Gefahren birgt mein Vorhaben Trennung ohne Scheidung noch für mich (Ehevertrag, Gütertrennung liegt vor)?
Jede denkbare Gefahr, die das Familienrecht so parat hält. Da rettet dich im Ernstfall auch nicht der Ehevertrag.
Auch wenn ihr Gütertrennung habt, sehe ich das Risiko Zugewinnausgleich latent über dir schweben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Mahlzeit DeepThought!
Haben wir einen sooooo schlechten Ruf
Nee, noch hab ich ja die Struktur des Forums nicht durchleuchten können, werde erst später erkennen, wann wie und wo ein Mod zuschlägt. Jeder Admin hat da seine eigenen Vorstellungen von der Abgrenzung zwischen Fachforum und Community.
Ihr macht einen notariell beurkundeten Vertrag und begrentzt den Versorgungsausgleich auf z.B. Trennungsdatum.
Mmmh, das müsste sich bewerkstelligen lassen....
Jede denkbare Gefahr, die das Familienrecht so parat hält. Da rettet dich im Ernstfall auch nicht der Ehevertrag.
Kannst Du "folgenschwere Beispiele" nenne, und ob die ggf. auch durch einen Notar verhindert werden können?
Danke Dir auf jeden Fall schonmal für Deine Antworten!
Gruß
fintail
Ich bin nicht nachtragend. Sobald ich mich gerächt habe, ist wieder alles okay....