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Testament, Vermögensverwalter

 
(@psoidonuem)
Registriert

Moin, ich würde gerne ein Testament machen.

Grund: Wenn ich sterbe erben alles meine Kinder. Dann würde das aber automatisch von Ex verwaltet. Das will ich nicht. Nehmen wir an, ich setze, Tante, Next oder den Nikolaus als Vermögensverwalter ein. Wie läuft das dann praktisch ab zB mit dem Haus (Geld hab ich keins 🙂 )
Wird da was im Grundbuch eingetragen? Da das Haus eh noch 50% der hEXe gehört, werde ich nicht vermeiden können, dass sie nEXt rausschmeißt und da einzieht. Damit ist das Haus für die Kinder wertlos, bis sie stirbt. Das kann es ja nicht sein. Kann ich das irgendwie verhindern? Wohl nur wenn mir das Haus ganz gehört, oder?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2014 12:35
(@katchoo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Psoidonuem,

das Thema ist tatsächlich sehr interessant  🙂

Bei uns ist das genau das Gleiche: Wenn in Patchworkfamilien die Erbsachen nicht geregelt sind verwalten tatsächlich
die eventuell unbeliebten Ex-Partner das Erbe für die Kinder. Dumm wenn bei einem unerwarteten Todesfall die Dinge
nicht geregelt sind.

Hier ein guter Link:
http://www.kanzlei-brauck-hunger.de/index.php?option=com_content&view=article&id=22&Itemid=30

Hoffe er nützt.

Viele Grüße,
Katchoo


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2014 14:14
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo psoidonuem,

durch eine bedingte Vorerbschaft lässt sich das beim Notar Regeln. Das bedeutet das die Kinder erben. Wenn eines der Kinder (bei mir mit 30 Jahren oder vorher verstirbt) erbt das andere alles (macht das Haus bis dahin faktisch unverkäuflich). Als Pflegerin kannst du einsetzen wen du willst. Verfügungsrecht habe ich für die Kinder bis sie 21 sind ausgeschlossen (so sollten sie im Fall der Fälle mit 18 keinen Unsinn machen).

Denkbar ist sicherlich auch ein Nisbrauch (Wohnrecht für deine Partnerin).

VG urmel63


Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2014 20:53
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Denkbar ist sicherlich auch ein Nisbrauch (Wohnrecht für deine Partnerin).

eher nicht, da psoidonuem nur das halbe Haus gehört, könnte er auch den Nisbrauch nur für ein halbes Haus gewähren.
Ob das überhaupt geht, und/oder das Sinn macht wage ich zu bezweifeln.

Grüsse!
JB


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2014 09:49
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

n Abend,

meines Wissens geht es, nennt sich dann Quoten Nießbrauch (jetzt mal richtig geschrieben :rapper:).

VG urmel63


Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2014 20:00
(@psoidonuem)
Registriert

Danke erstmal. Wird kompliziert 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2014 11:37