Ich denke, dass es gut ist noch einen weiteren Termin mit der Bank zu machen und mal vorzufühlen, was sie hinsichtlich Druck ausüben mitmachen.
Danke schon einmal.
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Viele Grüße
Bruno
Hallo Bruno,
wird im Antrag für Ehegattenunterhalt ein Wert für den Wohnvorteil angegeben? Der Wohnvorteil nach einem Trennungsjahr entspricht der ortsüblichen Miete. Es besteht auch noch die Möglichkeit Nutzungsentschädigung zu verlangen, falls deiner DEF kein Unterhalt aus welchem Grund auch immer zusteht.
10% Regelung, Bürgschaft... mit einer einfachen Erklärung zur Mitversteigerin kann deine DEF allem widersprechen. Sie ist mit dieser Erklärung gleichberechtigt. Vom Antrag bis zur Versteigerung dauert es dann auch noch fast ein Jahr. Sie kann alles blockieren, Termine vom Gutachter verschieben bzw. erst gar nicht die Tür öffnen bis jegliche Forderungsverzichte der Banken ablehnen.
Genauso habe ich es gemacht - das Haus gehört inzwischen mir. Es kam so überhaupt nicht bis zur Versteigerung. Bitte urteile nicht ohne meinen Hintergrund zu kennen. Aber dies ist dein Beitrag 😉 .
Gruß
Sternchen67
wird im Antrag für Ehegattenunterhalt ein Wert für den Wohnvorteil angegeben? Der Wohnvorteil nach einem Trennungsjahr entspricht der ortsüblichen Miete. Es besteht auch noch die Möglichkeit Nutzungsentschädigung zu verlangen, falls deiner DEF kein Unterhalt aus welchem Grund auch immer zusteht.
Hallo Sternchen,
soweit brauchte das Amtsgericht und später dann das OLG gar nicht rechnen. Die Klage wurde abgelehnt, weil offensichtlich ist, dass ich unter der Ehegatten UH Grenze von 1200 € liege. Dabei wurden auch andere Dinge, wie Fahrtkosten zur Arbeit nicht berücksichtigt (55 km). Man erwartete von mir, dass ich in der Nähe meiner Arbeitsstätte ziehe. Das AG hat dagegen besonders erwähnt, dass ich vorgezogen habe in der Nähe meiner Kinder ( und Freunde ) zu bleiben.
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Viele Grüße
Bruno
Da bald die erste Scheidungsverhandlung ansteht - so viel, wie ich verstanden habe / weiß - geht es nur um den Zugewinn und den Versorgungsausgleich. Alles andere muß beantragt werden.
Muß ich also deshalb bei der Verhandlung Haushalt und Haus ansprechen?
"Es gibt noch keine Einigung bezüglich des gemeinsamen Hauses". Ich bitte darum dies erst einmal außergerichtlich zu klären bzw. soll die EXE hier erklären, ob sie dazu bereit ist."Wäre das so in Ordnung oder liege ich völlig falsch?
Gibt es zu meiner Frage Erfahrungen / Meinungen?
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Viele Grüße
Bruno
Hallo Bruno,
diese Frage solltest Du mit Deinem Anwalt besprechen. Letzlich wird sich die Scheidung dadurch natürlich verzögern. Man kann versuchen Scheidungsfolgesachen und das ist der Zugewinn- und Versorgungsausgleich abzutrennen und die Scheidung so schneller durchzukriegen, das muss aber nicht klappen.
Bei der Unterhaltsfrage sehe ich es so, dass Du Mindestunterhalt beim KU zahlst und mehr ist nicht drin. Das muss Deine DEF aber erst einmal realisieren, dass es nicht mehr Gled geben wird. Letzlich vermute ich wirst Du irgendwo an dem Punkt von Krümmelmonster ankommen und festellen, dass es besser gewesen wäre ehr zu verkaufen.
VG Susi
Das habe ich natürlich schon gefragt. Er meint, das gehört eher nicht dahin (eben nur Zugewinn und Versorgungsausgleich) und dann bin ich auf den Gedanken gekommen, es vorzuzuiehen.
Da die Verhandlungen in wenigen Wochen sind, werde ich es doch ansprechen -> Test Gesprächsbereitschaft
Ansonsten werde ich die Teilungsverfügung anleihern und gleichzeitig in Absprache mit der Bank die Zahlungen einstellen.
Sollte sie dann die Versteigerung blockieren, muß ich mitbieten und hinterher versuchen das Haus normal zu verkaufen.
Wäre zumindesten eine Vorgehensweise, die aber noch einige Fallstricke enthält.
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Viele Grüße
Bruno
Hallo Bruno,
einfacher und günstiger - praktisch mit weniger Risiken - geht es auch! Deiner DEF steht kein Ehegattenunterhalt zu (bitte prüfe, ob ihr dieser nur nicht zusteht, da du bereits allein die Kosten für die Darlehen trägst). Damit kannst du gerichtlich und allein zu ihren Kosten eine Nutzungsentschädigung durchsetzen. Hinzu kommt, dass du die Darlehenskosten alleine trägst. Ebenfalls gerichtlich kannst du - wieder allein zu ihren Kosten - einen Gesamtschuldnerausgleich durchsetzen. Dagegen werden bei einem Zugewinnverfahren die Kosten des Verfahrens und der Anwälte zu verschiedenen Anteilen berechnet.
Beides kannst du 3 Jahre rückwirkend verlangen, d.h. und dies ist fies, du kannst sie zur Zustimmung des Hausverkaufs "zwingen", damit sie ihre Schulden dir gegenüber zahlen kann.
Die Teilungsversteigerung birgt wieder das Risiko, dass deine DEF als Mitversteigerer den Preis hochtreibt (und dies schon allein durch Widerspruch zum Forderungsverzicht).
Sprich doch einmal mit deinem RA, ob du Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich geltend machen kannst.
Gruß
Sternchen67
Hallo Bruno,
einfacher und günstiger - praktisch mit weniger Risiken - geht es auch!
Hallo Sternchen,
das hört sich doch gut an! Vielen Dank für die guten Hinweise.
Ich werde gleich morgen einmal einen Termin machen und dies besprechen.
Trennung war vor fast genau 3 Jahren. Vor 2,5 Jahren bin ich ausgezogen, also ist das Trennungsjahr jetzt anderthalb Jahre her. Da kann ich sicherlich auf diese Weise versuchen sie an den Verhandlungstisch zu bekommen und wie Du schon schreibst, mit weniger Risiko.
Super Tipp!!! DANKE
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Viele Grüße
Bruno
