Schlösser tauschen ...
 
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Schlösser tauschen ?

 
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich bin seit Oktober 2012 von meiner Frau getrennt.

Wir haben ein Haus bei dem wir beide im Grundbuch stehen...Meine Frau ist zum 01.03. mit den Kindern ausgezogen.

Sie hat aber noch die Schlüssel zum Haus mit der Begründung sie ist noch Miteigentümerin laut Grundbuch und ist auch nicht bereit die Schlüssel rauszugeben. ich kann hier nichts mehr liegen lassen ohne Angst zu haben das Sie es irgendwie gegen mich einsetzt.

Aber ich habe doch auch eine Privatsphäre, oder ? Sie ist hier laut Einwohnermeldeamt nicht mehr gemeldet.

Sie hat auch noch einige Sachen von Ihr und den Kindern hier die Sie immer mal wieder sporadisch holt. ich habe Ihr den Vorschlag gemacht, das Sie die Sachen gerne nach vorheriger Terminabsprache mit mir holen kann, das ich aber nicht möchte das Sie sich hier stundenlang aufhält ohne das ich dabei bin...

Meine Frage ist: Kann ich einfach die Schlösser austauschen ?... Hab das schon mal bei Ihr angesprochen Se meinte dann ruft Sie die Polizei und lässt aufbrechen...

Danke vorab für hilfreiche Infos.

Gruss
Gemini77

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2013 22:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja. Du kannst und solltest die Schlösser austauschen.

Unabhängig von den Eigentumsrechten ist es allein deine Wohnung.
Sie ist nur wie ein Vermieter zu sehen und ein Vermieter darf auch nicht einfach die Wohnung seines Mieters betreten.

Und dann soll sie mal versuchen, die Polizei zum Einbruch zu überreden. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2013 22:53
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Na so einfach ist das aber nicht.

Entscheidend ist, das Deine Exe zu erkennen geben hat, dass sie den Hausstand aufgeben hat, indem sie dort nicht mehr gemeldet ist und wohl die meisten Sachen aus der Wohnung hat. Insofern würde ich auch dazu raten, die Schlösser austauschen.

Bezüglich der paar Sachen, die sie da noch hat, würde ich ihr mitteilen, wann sie die abholen kann.

Was anderes wäre, wenn sie da noch gemeldet wäre und auch noch ihre Habseligkeiten in der Wohnung hätte. Dann würde ich vom Austausch der Schlösser abraten.  Denn dann geht sie zum Hausmeister, lässt die Schlösser aufbohren und Du müsstest zahlen.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2013 23:03