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Schenkung im Rahmen der Trennung aus steuerlichen Gründen plausibel?

 
(@momento)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

wenn ein Ehepartner im Rahmen der Trennung für die gemeinsame Steuererklärung bei Gütertrennung (Ehevertrag) auf einmal Zahlungen als Schenkung geltend machen möchte, ist es dann von Nachteil darauf einzugehen?

Hintergrund:
Während der Ehe wurde 2004 ein Auto angeschafft, welches von Partnern A zu 1/3 (1500,-) und Partner B zu 2/3 (3000,-) bezahlt wurde. Im KFZ-Schein und -Brief steht aus Versicherungsgründen ein Elternteil von Partner A. Partner A ist der alleinige Nutzer des Autos.
Partner B hatte Steuerklasse III. Partner B bezahlte die Ausbildungsgebühren von Partner A in Höhe von ca. 12.000,- . Nach der Trennung möchte Partner B eine Bestätigung von Partner A, dass die Zahlungen der Ausbildiungsgebühren als Schenkung erfolgten. Angeblich soll damit eine größere Steuerersparnis erreicht werden. Weiterhin will er den Restwert des Autos wissen.

Können tatsächlich so Steuern gespart werden oder hat der Wunsch nach einer derartigen Bestätigung möglicherweise andere Gründe? Welche andere Konsequenzen wären plausibel?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Momento

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2009 17:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wo soll da der Zusammenhang mit Steuern sein? Eine Schenkung ist einkommensteuerlich nicht relevant.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2009 17:02
(@momento)
Schon was gesagt Registriert

wo soll da der Zusammenhang mit Steuern sein? Eine Schenkung ist einkommensteuerlich nicht relevant.

Genau die Frage stelle ich mir ja. Warum will Partner B auf es einmal Partner A unter dem Mantel der Steuerersparnis geschenkt haben, wo es doch einkommenssteuerlich nicht relevant ist? Ich vermute, dass da etwas ganz anderes hintersteckt. Aber was kann der Nachteil sein, wenn man die Schenkung bestätigt?

Liebe Grüße
Momento

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2009 17:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das einzig Offensichtliche wäre in meinen Augen, dass Du keine Rückforderungen mehr stellen kannst, so von wegen "ich bekomme noch xTausend Euro von Dir für die von mir finanzierte Ausbildung".

Ansonsten fällt mir nix Logisches ein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2009 17:55
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vielleicht meint sie es so: wenn du ihr das Geld für die Ausbildung geschenkt hast, und jetzt die Ausbildungskosten in der gemeinsam veranlagten Steuererklärung für eine saftige Steuerrückerstattung sorgen (Werbungskosten), dann steht nur ihr allein dieser Teil der Rückerstattung zu.

Bißchen böse um die Ecke gedacht, aber ...

ligr ginnie

PS: dafür müsste man jetzt wissen wann die Ausblidungskosten angefallen sind, im Trennungsjahr das noch gemeinsam veranlagt wird?

Aber was das nun mit dem Auto zu tun hat??

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2009 23:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also wenn sie Ausbildungskosten hatte und die als Werbungskosten in irgend einer Form geltend machen will, muss sie in einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung gewesen sein. (Also mit Lohn). Wenn es eine Erstausbildung ist, sind die Kosten nicht abziehbar (gibt Ausnahmen).
Ansonsten immer dann in dem Jahr, in dem die Kosten abgeflossen sind und auch nur, wenn sie sie selber getragen hat (nachweisbar, Kontoauszug).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2009 23:18
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach so, ich hatte eher an Weiterbildung gedacht...das ist ja auch absetzbar...?!

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2009 23:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja. Ist es. Je nachdem als Werbungskosten oder Sonderausgaben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 21.06.2009 23:31
(@momento)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen. BTW: Ich bin übrigens weder A noch B - das ist ein Problem im Freundeskreis.

Liebe Grüsse,
Momento

***nachträgliche Änderung auf Userwunsch

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Themenstarter Geschrieben : 22.06.2009 17:52