Hallo@all!
Ich kann hier leider nicht meine ganze Geschichte schreiben da dies sehr Umfangreich wäre.
Ich habe MORGEN 9.40 meinen Scheidungstermin.
Am Bezirksgericht haben sie uns gesagt das die Scheidungsvereinbarung problemlos beim Richter verfasst werden kann.
Mittlerweile habe ich aber viel anderes gehört und nun möchte ich doch mit einer vorgefertigten Scheidungsvereinbarung auftreten.
Wir sind uns in allem einig, soweit kein Problem.
Nur wie formuliert man richtig das gegen übernahme der Kreditschuld am Haus incl. aller offenstehenden Forderungen die Haushälfte meiner Frau in den Besitz des Mannes übergeht.
Bisher sieht meine Vereinbarung so aus:
Scheidungsfolgenvereinbarung
Vorbemerkung:
Wir sind uns unstrittig einig, dass für unsere Ehe das Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Die Ehefrau wird den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Der Ehemann stimmt dem Antrag zu. Für den Fall der rechtskräftigen Ehescheidung regeln wir Folgendes:
a) Ab dem heutigen Tag wird die Zugewinngemeinschaft aufgehoben und Gütertrennung vereinbart.
b) Es besteht Einigkeit darüber , dass Zugewinnausgleichsansprüche nicht bestehen
c) Das Bankguthaben wird hälftig zwischen den Parteien geteilt.
Das gemeinsame Girokonto ist bereits zum 09.09.2009. hälftig zwischen den Parteien geteilt worden.
Über die Aufteilung des Hausrates besteht Einigkeit, er hat bereits im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden.
Jeder behält das auf ihn zugelassene Auto. Andere Vermögenswerte bestehen nicht.
c1) Der endgültige Zugewinnausgleich findet ausschließlich über die Gehaltskonten der Parteien zum heutigen Tage statt.
d) Die Parteien sind sich darüber einig, dass keinerlei gegenseitige Ansprüche mehr bestehen die sich auf das Grundstück XXX beziehen.
e) Die Parteien verzichten gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, einschließlich des Unterhalts in Fällen der Not oder unverschuldeter Erwerbslosigkeit und nehmen ihre Verzichtserklärung wechselseitig an. Die Parteien erklären, dass beide Partner ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern und dies auch zukünftig der Fall sein werde. Die Vereinbarung des Unterhaltsverzichts soll auch dann bestehen bleiben, falls sich diese Erwartung nicht erfüllen sollte.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Kinder haben wir keine!
Wo oder wie kann man die "Hausklausel" einfügen?
Sollte ich noch etwas umändern?
Mit bitte um rasche Hilfe!
Vielen Dank schon mal im voraus.
Robert
Moin Otiss,
das sieht ja gut aus! :thumbup:
Was ändern?
Ja, c1) entfernen. Der Passus ist quatsch. Zugewinnausgleich hat nichts mit Gehaltskonten zu tun. Es widerspricht b)
Wo habt ihr euch informiert?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
b) und c1) beißen sich.
ist mir insgesamt zu wenig konkret. Die betreffenden Konten mit Nummer und BLZ benennen, Guthaben in Betrag festhalten, was passiert mit Miesen auf dem Konto?
"Über die Aufteilung des Hausrates besteht Einigkeit. Der HR wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgeteilt. Die HR ist damit einvernehmlich abgeschlossen"
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Beppo!
Ich habe das Forum seit Sunden drurchsucht, bin ja Motiviert.....
Also C1 kommt raus.
Nur was kann ich reinschreiben um dafür das ich die Kreditschuld am Haus incl. aller offernen Forderungen übernehme ihre Haushälfte dafür bekomme!
Danke
Gruß
Robert
@Till schreibe gleich weiter....
Moin Till!
Also Miese auf den Konten gibt es nicht, meine Frau hat sicher mehr Guthaben als ich......
Dies ist alles eine gemeinsame Vereinbarung im Tausch gegen die Haushälfte.
Muss man Kontostände anführen oder reicht BLZ und KtNr.?
Ich verfasse nun alles nochmal neu und Poste dann nochmal.....
Danke Leute :thumbup:
Grüße
Robert
Moin,
die Hausklausel könnte ich mir so vorstellen:
Die Ehefrau wird ihr Miteigentum am Haus xxx auf den Ehemann überschreiben. Im Gegenzug wird der Ehemann sich um die Haftentlassung der Ehefrau aus den Kreditverträgen yy bemühen. Bis zur Haftentlassung im Außenverhältnis stellt der Ehemann die Ehefrau von sämtlichen Verbindlichkeiten im Innenverhältnis frei. Näheres wird ein Notarvertrag regeln. Beide Parteien verpflichten sich, an dem Notarvertrag zeitnah mitzuarbeiten.
Das mit dem "bemühen" musst du so schreiben, da du es nicht versprechen kannst, dass die Banken sie aus dem Kreditvertrag nehmen. Es sei denn, du hast von den Banken schon das ok für die Haftentlassung. Dass du sie im Innenverhältnis freistellst, habe ich jetzt so vorausgesetzt, weil du ja das haus behältst. Ich hoffe es trifft zu.
Die Eigentumsübertragung muss ja dann sowieso notariell erfolgen, da kannst du das mit den Banken (Voraussetzung für Eigentumsübertragung ist die Haftentlassung) dann konkret regeln. Für die Scheidungsfolgenvereinbarung müsste der Passus oben so reichen.
Ist das morgen wirklich der Scheidungstermin vor dem Gericht? Denn was ich nicht verstehe, wenn ihr morgen geschieden werdet, warum solltet ihr morgen dann den Güterstand ändern? Der endet doch mit Scheidungsurteil automatisch, weil es die Ehe nicht mehr gibt?! Oder übersehe ich jetzt was?
Außerdem, soweit ich informiert bin, geht der Güterstand nicht vor Gericht zu ändern, sondern nur vor dem Notar.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin Ginnie!
Also die Bankzusage habe ich bereits, Notartermin habe ich im Anschluß an die Scheidung.
Also noch einmal alles überarbeitet, ich hoffe ich habe nichts übersehen :puzz: in meiner Situation.....
Scheidungsfolgenvereinbarung
Vorbemerkung:
Wir sind uns unstrittig einig, dass für unsere Ehe das Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Die Ehefrau wird den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Der Ehemann stimmt dem Antrag zu. Für den Fall der rechtskräftigen Ehescheidung regeln wir Folgendes:
a) Ab dem heutigen Tag wird die Zugewinngemeinschaft aufgehoben und Gütertrennung vereinbart.
b) Es besteht Einigkeit darüber , dass Zugewinnausgleichsansprüche nicht bestehen
c) Das Bankguthaben wird hälftig zwischen den Parteien geteilt.
Das gemeinsamen Girokonten wie folgt:
1. KtNr:xxxxxx BLZ:xxxxx
2. KtNr:xxxxxx BLZ:xxxxx
3. KtNr:xxxxxx BLZ:xxxxx
sind bereits hälftig zwischen den Parteien geteilt worden.
Über die Aufteilung des Hausrates besteht Einigkeit.
Der Hausrat wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgeteilt.
Die Hausräumung ist damit einvernehmlich abgeschlossen.
Jeder behält das auf ihn zugelassene Auto. Andere Vermögenswerte bestehen nicht.
d) Die Ehefrau wird ihr Miteigentum am Haus xxxxx auf den Ehemann überschreiben. Im Gegenzug wird der Ehemann sich um die Haftentlassung der Ehefrau aus den Kreditverträgen yyyyy bemühen. Bis zur Haftentlassung im Außenverhältnis stellt der Ehemann die Ehefrau von sämtlichen Verbindlichkeiten im Innenverhältnis frei. Näheres wird ein Notarvertrag regeln. Beide Parteien verpflichten sich, an dem Notarvertrag zeitnah mitzuarbeiten.
e) Die Parteien sind sich darüber einig, dass keinerlei gegenseitige Ansprüche mehr bestehen die sich auf das Grundstück PLZ:xxxx, XxxStraße 59 beziehen.
f) Die Parteien verzichten gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, einschließlich des Unterhalts in Fällen der Not oder unverschuldeter Erwerbslosigkeit und nehmen ihre Verzichtserklärung wechselseitig an. Die Parteien erklären, dass beide Partner ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern und dies auch zukünftig der Fall sein werde. Die Vereinbarung des Unterhaltsverzichts soll auch dann bestehen bleiben, falls sich diese Erwartung nicht erfüllen sollte.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Das mit den 3 Konten ist eine eigerne Geschichte, jder hat sein eigernes und eines für gemeinschaftliche Ausgaben auf das beide monatlich einbezahlt haben.
Ich würde gerne noch einen Rechtsmittelverzicht in den Vertrag schreiben wie wäre der zu verfassen?
Ist sonst noch etwas zu ändern/ergänzen?
Grüße
Robert
Moin Otiss,
Die Ehefrau wird ihr Miteigentum am Haus xxx auf den Ehemann überschreiben. Im Gegenzug wird der Ehemann sich um die Haftentlassung der Ehefrau aus den Kreditverträgen yy bemühen. Bis zur Haftentlassung im Außenverhältnis stellt der Ehemann die Ehefrau von sämtlichen Verbindlichkeiten im Innenverhältnis frei. Näheres wird ein Notarvertrag regeln. Beide Parteien verpflichten sich, an dem Notarvertrag zeitnah mitzuarbeiten.
... hier sollte noch etwas zur Aufteilung der Kosten für den Notarvertrag, die Schuldhaftentlassung(en) (da fassen die Banken recht herzhaft zu) und Grundbuchgebühren geschrieben werden. Man muss dann auch beim Vertragsabschluss darauf achten, dass dieser entsprechend der Scheidungsvereinbarung so umgesetzt wird - die Kosten für die Schulhaftentlassung trägt normaler Weise immer der, der entlassen werden soll.
Hast Du vor, Deinen Entwurf mit Deiner Frau vor dem Scheidungstermin abzustimmen, oder handelst Du komplett auf eigene Faust? Dies könnte sonst zu ersten ernsthaften Verstimmungen führen.
Besser und auch relativ Preiswert wäre wohl eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung im Vorfeld gewesen - vor allem, wenn Ihr Euch so schön einig seid. Dann ist der Scheidungstermin nur noch reine Formsache.
Gruß Holger
Moin,
nochmal für mich zum Mitschreiben (viell. bin ich zu doof) - was ist das morgen für ein termin? wenn es die Scheidung ist, wieso wird die Ehefrau dann einen scheidungsantrag stellen? Der ist doch dann schon gestellt?
Zu den Konten kann ich nichts sagen.
Ansonsten klingt es für mich ganz gut, die Vereinbarung.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Denn was ich nicht verstehe, wenn ihr morgen geschieden werdet, warum solltet ihr morgen dann den Güterstand ändern? Der endet doch mit Scheidungsurteil automatisch, weil es die Ehe nicht mehr gibt?
Endet die Gütergemeinschaft nicht sogar schon mit Scheidungsantrag?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... wird der Ehemann sich um die Haftentlassung der Ehefrau aus den Kreditverträgen yy bemühen. Bis zur Haftentlassung im Außenverhältnis...
Ich finde Haftungsentlassung besser. 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Leider wäre es im vorfeld wahrscheinlich besser gewesen dies beim Notar machen zu lassen, man lernt ja bekanntlich immer dazu......
Gut schon logisch, Scheidungsantrag ist bereits gestellt da morgen der Scheidungstermin ist.
Die Scheidungsvereinbarung enthält nur das was wir zuvor bereits besprochen haben, sollte also kein Problem mit meiner Frau darstellen(hoffe ich zumindest).
Hier wird noch nachgebessert......was kann ich zum Rechtsmittelverzicht und aufteilung der Kosten schreiben?
Grüße
Robert
Also je mehr du jetzt rein schreibst, desto wichtiger ist es, das deiner ZEF heute noch zu zeigen und zu erläutern, sonst fühlt sie sich sich morgen überfahren und verweigert ihre Zustimmung wegen undurchsichtigkeit.
Täte ich auch.
Mach das vorher dicht!
Und, siehe Ginnie, wenn morgen wirklich Scheidung ist, was soll dann die Vorbemerkung mit dem Scheidungsantrag?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Robert,
hab da noch ´ne Frage. Gehst Du da morgen mit einem Anwalt hin? (hört sich irgendwie nicht so an) Wenn nicht, dann mal hier die Frage in die Runde: Darf er da überhaupt ohne Anwalt irgendwelche vorgefertigten Vorschläge für eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorlegen/einreichen?
Gruß Holger
Wir wollen beide ohne Anwalt zum Termin gehen!
Was uns vom Bezirksgericht mittgeteilt wurde kann man mit dem vorsitzenden Richter alles klären.
Ein unverbindlicher Vorentwurf verkürzt das Scheidungsverfahren so die Auskunft.
Wenn dieser vom Richter als gut und Rechtskonform akzeptiert wird, wäre dies natürlich am allerbesten.
Ich würde gerne noch einen Rechtsmittelverzicht (damit die Scheidung sofort Rechtskraft erlangt) aufnehmen wie wäre dieser zu verfassen?(oder geht dies erst sowieso mit Zustellung des Scheidungsbeschlusses)
Natürlich wird mit der Gatttin vorab alles geklärt usw.....ich habe ihr auch vorher gesagt nur das was mündlich besporochen wurde auf Papier zu bringen.
Grüße
Robert
Scheidungsfolgenvereinbarung
Vorbemerkung:
Wir sind uns unstrittig einig, dass für unsere Ehe das Scheidungsverfahren durchgeführt wird.
Für den Fall der rechtskräftigen Ehescheidung regeln wir Folgendes:
a) Ab dem heutigen Tag wird die Zugewinngemeinschaft aufgehoben und Gütertrennung vereinbart.
b) Es besteht Einigkeit darüber , dass Zugewinnausgleichsansprüche nicht bestehen.
c) Das Bankguthaben wird hälftig zwischen den Parteien geteilt.
Das gemeinsamen Girokonten wie folgt:
1. KtNr:xxxxxx BLZ:xxxxx
2. KtNr:xxxxxx BLZ:xxxxx
3. KtNr:xxxxxx BLZ:xxxxx
sind bereits hälftig zwischen den Parteien geteilt worden.
Über die Aufteilung des Hausrates besteht Einigkeit.
Der Hausrat wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgeteilt.
Die Hausräumung ist damit einvernehmlich abgeschlossen.
Jeder behält das auf ihn zugelassene Auto. Andere Vermögenswerte bestehen nicht.
d) Die Ehefrau wird ihr Miteigentum am Haus xxx auf den Ehemann überschreiben. Im Gegenzug wird der Ehemann sich um die Hafungstentlassung der Ehefrau aus dem Kreditvertrag yy bemühen. Bis zur Haftentlassung im Außenverhältnis stellt der Ehemann die Ehefrau von sämtlichen Verbindlichkeiten im Innenverhältnis frei. Näheres wird ein Notarvertrag regeln. Beide Parteien verpflichten sich, an dem Notarvertrag zeitnah mitzuarbeiten.
e) Die Parteien sind sich darüber einig, dass keinerlei gegenseitige Ansprüche mehr bestehen die sich auf das Grundstück 3434 Tulbing, Katzelsdorferstraße 59 beziehen.
f) Die Parteien verzichten gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, einschließlich des Unterhalts in Fällen der Not oder unverschuldeter Erwerbslosigkeit und nehmen ihre Verzichtserklärung wechselseitig an. Die Parteien erklären, dass beide Partner ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern und dies auch zukünftig der Fall sein werde. Die Vereinbarung des Unterhaltsverzichts soll auch dann bestehen bleiben, falls sich diese Erwartung nicht erfüllen sollte.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Ich hoffe nun kommen wir dem endgültigen Verteinbarung schon näher.
Zwei Punkte wären noch offen Rechtsmittelverzicht und "Nebenkosten" die alle ich übernehmen würde zu formulieren.
Danke
Grüße
Robert
Also ganz ohne Anwalt wäre mir neu!
Das stand zwar mal im Plan zur FGG-Reform ist dann aber, wie üblich, ins Gegenteil "verbessert" worden!
Neue Anwaltspflicht bei allen Unterhaltssachen!
Wenn du keinen eigenen Anwalt hast, kann der Anwalt deiner Nochfrau diesen Antrag stellen.
Ein Grund mehr, diesen Schrieb der Gegenseite vorher zukommen zu lassen.
Aber ohne Anwalt??
Ich wiederhole nochmal die Frage:
Bist du sicher, dass du morgen einen Scheidungstermin hast?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry Habe ich nicht geschrieben ich bin aus Österreich wir haben keine absolute Anwaltspflicht wie in Deutschland.
Link:
http://www.scheidungsclub.at/Pages/de/Ratgeber/Tipps_von_Fachleuten/detail.aspx?Category=86c1a116-a206-4ce0-9aa2-05b903d9b936&Guid=7cbd8b1c-0c85-428f-ad3d-5066f0564d4f&n=Gluecklich-geschieden
Termin ist Morgen 9.40h am Bezirksgericht xxx.
Wäre Super wenn mir noch jemand mit dem Rechtsverzicht und den Notarkosten usw helfen könnte.
Grüße
Robert
Moin Otiss,
nein, dass Du aus Österreich bist, war bislang nicht ersichtlich. Auch wenn es dort bei Scheidungen keine Anwaltspflicht geben mag: vatersein.de ist ein Internet-Forum, dessen User sich ganz gut mit der deutschen Rechtssprechung auskennen. Ob und welche Unterschiede zu Österreich es gibt, ist uns jedoch nicht im Detail bekannt. In keinem Fall betreiben wir hier Rechtsberatung (das dürfen wir auch gar nicht), sondern geben lediglich persönliche Ansichten und Erfahrungswerte weiter.
In Summe: Was wir Dir hier sagen und sagen können, sind unverbindliche Ansichten; also nichts, worauf Du Dich rechtswirksam stützen könntest; nichts, wofür die einzelnen Poster haften würden und nichts, was einen Rechtsanwalt entbehrlich macht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dies ist mir klar, im eigentlichen geht es mir darum wie mit meiner Frau abgemacht eine Vereinbarung zu formulieren die dem entspricht was wir wünschen nicht mehr und nicht weniger.
Irgendwie möchte ich den Termin bei Gericht auch so kurz als möglich halten.
Wie schon gesagt wird die vereinbarung falls notwendig vom Richter korregiert oder geändert bis er sie dann leztendlich absegnet.
Ich möchte nur nicht mit leeren Händen erscheinen.
Grüße
Robert
Moin,
deine Intention ist hier sehr wohl angekommen. Ändert hingegen nichts an der Aussage von Brille007, dass wir die bei dir geltenden gesetzlichen Regeln nicht einschätzen können und eine Hilfe demnach eben nicht hilfreich ist.
Oder deutlicher: Du kannst nicht zu einem Fiat-Händler gehen, wenn an deinem Skoda Reparaturen notwendig sind.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!