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Rückübertragung eines übertragenen Hauses vor Scheidung

 
(@psoidonuem)
Registriert

Ein Bekannter stellt folgende Frage:
Er hat vor zwei Jahren, da kriselte die Ehe schon, ein Haus von seinen Eltern übertragen bekommen. Das war ziemlich dumm, denn jetzt steht die Trennung an. Er hat nur wenig Lust, das Haus in den Zugewinn einfließen zu lassen. Könnte er es einfach rückübertragen?

Ist das überhaupt Zugewinn? Oder zählt vorweggenommenes Erbe da nicht oder nur teilweise mit?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2016 15:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gemäß <a href="http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-familienrecht-pflegerecht-betreuungsrecht-berlin/zugewinnausgleich-rechtslage-ueberblick-ratgebe/>" dieser Seite </a>  gibt es Ausnahmen vom Zugewinnsausgleich:

"Eine Ausnahme macht das Gesetz für bestimmte Schenkungen, in der Regel der Eltern, und insbesondere Erbschaften. Diese Ausnahmen werden als privilegierter Erwerb bezeichnet."

" Im Falle der Schenkung durch Angehörige nimmt das Gesetz eine besondere persönliche Beziehung zwischen Schenker und beschränkten Ehegatten an. Auf dieser Grundlage wird dann davon ausgegangen, dass der Schenker ausschließlich den bedachten Ehegatten begünstigen will und nicht die Eheleute gemeinsam."

Das Haus würde deshalb aus dem Zugewinn herausfallen, aber nicht Wertsteigerung und ggf. Mieteinnahmen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2016 15:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Haus würde deshalb aus dem Zugewinn herausfallen, aber nicht Wertsteigerung und ggf. Mieteinnahmen.

Was -  wennn man ehrlich ist - systemstringent ist. Denn dadurch wird das Haus quasi behandelt, als wäre es Teil des Anfangsvermögens.

Problem wird sein, dass der Schenkungswert evtl. niedrig gehalten ist (Schenkungssteuer!), was natürlich nun zu einer hohen Wertsteiegerung führt, die im Zugewinn zu teilen ist. Am Ende holt es einen dann immer wieder ein...

gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2016 15:55