Rückforderung von S...
 
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Rückforderung von Schwiegermutter

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(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

gehört zwar nicht zum Thread Eröffner, aber ich möchte bitte eine Zwischenfrage stellen.

Bei mir war die "Schenkung" an den vorherigen Schwiegersohn. (Bei damaliger Scheidung, Verzicht auf Zugewinn)
Ich habe aber dessen Verpflichtungen also quasi mit neuer Hochzeit und leben/zahlen in dem so "gefördertem Objekt" übernommen,
so das mich das Urteil auch betrifft, oder?

Das Objekt bzw der Zweck hat sich ja nicht geändert, nur der Name des Schwiegersohnes.

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 17:09
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Sehr geehrte Forenmitglieder,

tja es ist jetzt schon fast 1 Jahr her, da diese Forderung an mich herantrat.
Es hat sich bisher, außer Säbelrasseln des Gegenanwalts nichts mehr getan.

Nun zu meiner Frage und ich hoffe wie immer auf Euch und Eure Wertschätzenden Meinungen.

Nachdem ich unberechtigter Weise mit dieser Forderung konfrontiert wurde und mich die Angelegenheit
"nur" 700 Euro kostete, stellt ich mir die Frage, ob ich diese Anwaltskosten zurückfordern sollte.
Erst einmal der Gegenseite zu zeigen das mit solchen Dingen nicht zu spaßen sei und einen
nicht willkürlich zu verklagen wenn danach ein Rückziehen der Anklage kommt.

Es kann ja jeden treffen der unnötige Kosten aufbringen muss, nur weil Gegenseite danach ist zu klagen.
In mir brodelt es einfach, da ich dieses Geld ebenso für meine Tochter verwenden höätte können.

Oder soll ich wegen dieser Sache doch kein Fass mehr aufmachen und zufrieden sein,
das keine höheren Kosten entstanden sind.

Für Eure Meinungen bedanke ich mich im voraus.

LG Tinnitus


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Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 11:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wie wurdest du denn konfrontiert?

Ging das vor Gericht?
Wurdest du per Anwalt aufgefordert?
Wie ging das aus?
Ist das einfach eingeschlafen?
Hast du mal deinen RA gefragt, ob man das in Rechnung stellen kann?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 22.02.2011 12:47
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

Ich wurde vom Anwalt der Gegenseite per Termin zum 21.04.2010
zur Rückzahlung der Schenkung aufgefordert
Darauf hin haben es ich und mein Anwald eskalieren lassen.

Täglicher Gang zum Briefksten mit Herzklopfen begann bis heute.

Es ist einfach eingeschlafen.

Mein Rechtsanwalt sagte das die Möglichkeit einer Rückforderung bestände.

Gruß Tinnitus


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Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 13:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Rechtsanwalt sagte das die Möglichkeit einer Rückforderung bestände.

Warum hat er seine Forderung dann nicht gleich der Gegenseite gestellt?
Was hält dich ab?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 22.02.2011 13:03
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

einfach die Vorstellung das das ganze wieder von vorne losgeht.

Ich meine wenn ich jetzt gegenreagiere so meine Angst,
könnte sich am Sachverhalt doch noch etwas ändern.


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Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 13:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich fasse mal zusammen:

gegnerischer Anwalt hat Forderung aufgemacht und dich angeschrieben

du hast gesagt nee und bist zum Anwalt. Dein Anwalt hat geschrieben dass du das nicht zahlst.

Gegnerischer Anwalt hat noch ein bisschen mit dem Säbel gerasselt und Ende der Geschichte.

Klage wurde nicht eingereicht.

Ich würde fast vermuten, dass du die vorgerichtliche Beauftragung deines Anwaltes selbst zu zahlen hast.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 16:05
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