Rückforderung der E...
 
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Rückforderung der Ex Schwiegereltern

 
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo.

Nun - nach 2 Jahren mischen jetzt die Schwiegereltern auch noch mit und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll.

Ich lebe von meiner Frau getrennt und die Scheidung ist eingereicht . Jetzt ist es so das ein Bekannter von mir meinen Traktor bei den Schwiegereltern holen wollte ( Schwiegereltern haben eine Lagerhalle in der der Traktor mit Einverständnis steht - ich habe noch den Schlüssel dafür und wir hatten bis dato keinen Streit ). Als mein bekannter dort war kam die Aussage das der Traktor solange nicht herausgegeben würde bis Ich meine Schulden bei Ihnen bezahlt hätte . Von Schulden ist mir aber nichts bekannt . Die Schwiegereltern hatten mir am Anfang der Ehe die Meisterschule bezahlt - ich habe im Gegenzug dafür bei Ihnen an den WE gearbeitet ( sie haben eine Firma ) und es wurde in keinster Weise etwas ausgemacht das ich für die Meisterschule etwas zurückzahlen soll . Das Auto das kurz vor der Ehe gekauft wurde hätten sie bezahlt - stimmt nicht - ich stehe im Kaufvertrag und das Geld für das KFZ wurde uns von meiner Mutter gegeben ( privater Darlehensvertrag wurde gemacht , allerdings nur von mir unterschrieben ) und sie hätten uns auch noch einen Betrag von 3500 Euro geliehen von denen Ich allerdings nichts weiß . Wo sollen jetzt also die Schulden herkommen ? Es wurde absolut nichts vereinbart - im Gegenteil es ist noch geld offen das mir der Schwiegervater für meine arbeiten in seiner Firma zugesagt hat.
Jetzt meine Fragen - was kann ich bezüglich des Traktors tun ? HabenSie ein Recht ihn einfach nicht herauszugeben bzw wie kann ich Ihn holen ?
Was ist mit der plötzlichen Rückforderung des Betrages für die Meisterschule ? Ist das rechtens ?
Was ist mit dem Betrag den Sie uns angeblich geliehen haben und von dem ich nichts weiß ?

Wisst Ihr einen Rat ???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2011 14:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt ein Rückforderungsrecht der Schwiegereltern, allerdings ist das an bestimmte Sachen gebunden, die BGH-Urteil war ein Haus bei dem die Schwiegereltern Geld zugegeben haben. Da musste der Schwiegersohn die Hälfte der Summe zurückgeben.

Wann war die Meisterschule? Gab es eine schriftliche Vereinbarung?

Das Auto vor der Ehe steht im Anfangsbestand.

Das offene Geld müssen sie belegen.

Was ist mit dem Kfz-Brief für den Traktor? Kannst du einen Kaufvertrag für den Bekannten fertigen, dass der Traktor ihm verkauft wurde und nun seiner ist? Und er damit das REcht hat diesen abzuholen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 14:48
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo Sophie und danke für Deine Antwort.

Die Meisterschule war 2003 und es gab KEINE schriftliche Vereinbarung ( ich denke Du meinst das Ich das Geld zurückzahlen muß ? )

Das offene Geld das Sie uns angeblich gegeben haben könnte nur durch die Aussage meiner EX und meiner Ex Schwiegermutter mündlich bestätigt werden - ebenfalls keine schriftlichen Vereinbarungen .

Für das offene Geld für meine Arbeit habe ich allerdings auch nichts schriftliches - ich denke mal das ich die kohle in den Wind pfeifen kann .

Der KFZ Brief für den Traktor und den Schlüssel habe ICH bei mir zu Hause .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2011 16:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Havanaman,

hol den Traktor ab und suche Dir eine andere Bleibe für das Gefährt.

Ansonstenlass Deine Ex-Schwiegereltern plaudern was sie wollen.
Sollen sie Dich doch verklagen, wenn sie der Ansicht sind, dass Du ihnen Geld schuldest.

Über solche Sachen würde ich mir nicht viele Gedanken machen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 16:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann würde ich an deiner Stelle versuchen den Traktor abzuholen.

Was das Geld angeht, so wollte ich nur wissen wie lange das her ist. Zum einen muss so was belegt sein (Kontoauszüge, Vereinbarungen etc.) und zum anderen muss das nicht bereits fast 10 Jahre her sein.

Das Geld was du noch bekommst wirst du allerdings auch in den Wind schreiben müssen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 16:32
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich würde vielleicht erst einmal direkt mit den Schwiegereltern reden.
Einige Dinge erledigen sich gelegentlich ganz von selbst, wenn man mit den aktiv Beteiligten
das Gespräch und Lösungen sucht. Hast du das schon getan, zumal du zu Ihnen ja ein "streitloses"
Verhältnis hast?

"sie hätten uns auch noch einen Betrag von 3500 Euro geliehen von denen Ich allerdings nichts weiß".

Solche Probleme hatte ich zu Ehezeiten häufiger. Irgendwelche Leute, zu denen auch meine Mutter gehörte,
hatten "uns/mir" werweißnichtwieviel Geld geliehen, von dem ich nichts wusste. Das Geld war dann z. B.
für eine Autoreparatur (doppelter Achsbruch), wobei das Auto währenddessen noch verdammt gut
gefahren ist...
Kann es sein, das jemand anderes das Geld für dich/euch in Empfang genommen hat, wovon
du nichts weißt?

Gruß, Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 17:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Havanaman,

sofern sich das Ganze nicht gesprächsweise direkt lösen lässt, ist in solchen Fällen eine freundliche, schriftliche Aufforderung Deinerseits (kannst Du selbst erst mal ohne Anwalt machen) mit Fristsetzung und Ankündigung einer Klage auf Herausgabe das Mittel der Wahl. Bei dieser Konstellation, die auch ein Element enthält, das als Schwarzarbeit ausgelegt werden könnte, ist eine gerichtliche Klärung nicht sinnvoll; das sollte auch Deinen Ex-Schwiegis einleuchten.

Du kannst den Ex-Schwiegis ja sagen, dass es ihnen freisteht, belegbare (!) Geschenke (die in der Annahme ewigen Fortbestandes Eurer Ehe gemacht worden sein müssen) bei Dir einzuklagen. Auch da stossen sie dann schnell auf das Problem aus dem vorigen Absatz...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 18:47