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riester-rente einbeziehen?

 
(@nullfuenfer)
Schon was gesagt Registriert

hi,

wird die riester-rente in den versorgungsausgleich einbezogen und kann man den dann ggf. nachträglich ändern lassen, falls man's - wie ich - verpeilt hab?

vlg nullfuenfer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2011 11:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wurde der Versorgungsausgleich denn schon durchgeführt (ist die Scheidung vollzogen) ?

Welchen gegenwertigen Kapitalwert hat denn die Versicherung, dass Du unbedingt noch teilen möchtest ?
(Je nachdem wie lange wieviel eingezahlt wurde, liegt der Wert eventuell ohnehin unter der Bagatellgrenze)

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2011 17:46
(@nullfuenfer)
Schon was gesagt Registriert

hi united,

scheidung war kürzlich, ex hat riester-rente. ist mir durch die lappen gegangen, wäre auch nicht weiter dramatisch, nur hat sie jetzt hinter meinem rücken bei meiner versicherung nach dem rückkaufswert einer risiko-lv nachgefragt, die ich zur absicherung der kinder abgechlossen hab. - die schreckt vor nix zurück und ich möchte die geschichte mit der riester-rente als druckmittel benutzen, von dr lv die finger zu lassen, zumal die ja für die kinder ist

vlg nullfuenfer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2011 18:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur hat sie jetzt hinter meinem rücken bei meiner versicherung nach dem rückkaufswert einer risiko-lv nachgefragt

.. und was bitte soll sie mit dem Wert einer Risiko-LV anstellen ?

So es denn wirklich eine Risiko-LV ist, dürfte da nicht wirklich viel an Wert hinterstecken (bin zwar kein Versicherungs-Spezialist, aber normal wird am Ende der Laufzeit nur ein eher geringer Anteil aus erwirtschafteten Übeschüssen ausgeschüttet).
Rückkaufwerte spielen bei Kapital-LV eine deutlich größere Rolle (gehört aber in der Regel zum Zugewinn und nicht zum Versorgungsausgleich).

An Deiner Stelle würde ich abwarten, was seitens Ex dazu kommt und der Versicherung in den Allerwertesten treten, wenn sie Exe eine entsprechende Info gegeben haben ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2011 13:14
(@nullfuenfer)
Schon was gesagt Registriert

hi

die versicherung hat sich korrekt verhalten und bei mir nachgefragt, ob sie die daten weiter geben darf, was ich verneint habe. die versicherung hat auch nix dem versorgungsausgleich zu tun, der ist schon gelaufen, aber ohne einbeziehung ihrer riester-rente. jetzt bin ich sauer, weil sie, statt einsichtig zu sein und mein angebot anzunehmen, wohl alles mögliche sucht, um den zugewinnausgleich in die höhe zu treiben. mein angebot ist übrigens mehr als 10.000 € über dem errechenten wert meines anwalts. aber ich möchte am liebsten eine gütliche einigung ohne weitere beteiligung der gerichte und anwälte, damit möglichst viel geld in die ausbildung der kinder fließen kann und nicht in fremde taschen! - wie hoch ist die bagatellgrenze?

schönen gruß
nullfuenfer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2011 10:41
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

jetzt bin ich sauer, weil sie, statt einsichtig zu sein ...

Einsicht (oder gar Dankbarkeit) sind Erwartungen an die Ex, die sie Dir nicht zu erfüllen gedenkt, denn:

1. Du bist nicht mehr vertrauenswürdig !
2. Du willst sie grundsätzlich über den Tisch ziehen !

Nimm es gelassen, lass sie rechnen und wenn sie mit Deinem Angebot nicht zufrieden ist, lass ihr das Risiko am Ende weniger zu bekommen als Du angeboten hast.

Mit Logik hat das alles nix zu tun !

Zu Deiner Frage:

wie hoch ist die bagatellgrenze?

Geringfügigkeit wird im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt.
Für 2011 ist die Bezugsgröße nach §18 SGB IV 2.555 EUR (West) -> 120% sind also 3.066 EUR.

Gruß vom logik-gesteuerten
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2011 15:09
(@nullfuenfer)
Schon was gesagt Registriert

hallo united,

vielen dank für die infos! meine risiko-lv hat tatsächlich einen rückkaufswert, wenn der auch nicht hoch ist und fällig wird bei kündigung vor laufzeitende. ich will damit meine mädels absichern. - kann sie da wirklich dran?

gruß
nullfuenfer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2011 16:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nullfünfer,

wenn der auch nicht hoch ist

Dann solltest Du auch nicht um Peanuts streiten ...

Wenn Dein Angebot zum Zugewinnausgleich tatsächlich wohlwollend gerechnet ist, sollten ein paar Euro mehr im Endvermögen doch kaum eine Auswirkung auf die Gesamtbetrachtung haben.

kann sie da wirklich dran?

Ran an die Versicherung kann sie nicht (ebenso wenig wie sie Dir vorschreiben könnte, ein Haus zu verkaufen).
Sie kann aber (mit Recht) verlangen, dass dieses als Akitv-Posten in Deinem Endvermögen aufgeführt wird.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2011 13:29