also so ganz kann ich Eurer Haltung nicht folgen.
Kosten sind eben Kosten und dass diese trennungsbedingt kurzfristig steigen
ist für mich zumindest nachvollziehbar.
ich habe mir nochmal genau angesehen, wie hoch genau die Vermögensminderung war,
es sind keine 120k, sondern 106k.
Unterhalt 25.000€ (belegbar)
Auto 25.000€ (belegbar)
Anwälte 15.000€ (belegbar)
Altersvorsorge 10.000€ (belegbar)
Neuer Hausstand 20.000€ (belegbar)
Miete 15.000€ (belegbar)
Miete Zweitwohnung 2.500€ (belegbar)
Umzug/Provisionen 10.000€ (belegbar)
Umgangskosten 5.000€ (belegbar)
Private KV 6.000€ (belegbar)
sind das schon 133,5k, das heißt 30k, die ich aus dem laufenden Einkommen finanziert habe,
wenn ich jetzt noch Essen, Telefon etc. reinrechne, dann komme ich auf realistisch 20k.
ja, ich weiß, wichtig ist nicht, ob ich das das glaube, sondern der Richter, aber ganz abwegig ist es nicht
Du unterschlägst in deiner Rechnung immer noch dein laufendes Einkommen.
Wenn du alle laufenden Kosten aus deinem Vermögen bestreitest, bildest du nebenher neues Vermögen aus deinem geschonten Einkommen.
Ich würde mir als Richter auch verhohnepiepelt vorkommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo beppo,
ich verstehe deinen ansatz voll und ganz, aber lass mich ein wenig ausholen.
als ich mit ex wegen unterhalt stritt, ging es auch um die viel diskutierte sättigunsgrenze,
es wurde auf der gegenseite wild gerechnet, wie hoch der lebensbedraf während der ehe war,
am ende schrieb der gegnerische RA : mann und frau haben jeweils alles jeden monat voll verbraucht.
jetzt sage ich beim zugewinn, ok, nachweislich verbrauche ich ja bei meinem lebensstil alles und zusätzlich hatte
ich trennungsbedingte kosten: auszug, umzug, möbel, auto, unterhalt, anwalt rechnungen, umgangskosten
das würde ich als richter schon differenzierter sehen, es ist völlig legitim, dass zusätzliche kosten entstehen,
die vom vermögen bezahlt werden müssen
Moin Olli,
dass neue Dinge u.U. aus Vermögen zu zahlen sind, ist schon klar.
Wenn diese Dinge aber aus dem gemeinsamen (und nicht aus Deinem) Vermögen angeschafft werden, obgleich sie lediglich Dir zu Gute kommen, ist es durchaus verständlich, dass Exilein einen Ausgleich hierfür beansprucht (wenn Du aus Eurem Vermögen ein neues Auto kaufst, klingt es durchaus legitim, dass auch sie ein neues Auto aus selbem Vermögen kaufen darf).
Einen neuen Hausstand und Umzugskosten könnte man als trennungsbedingte Vermögensminderung (evtl. Anwalt) vielleicht noch nachvollziehen, die restlichen Posten aber wohl eher nicht (weil es im Wesentlichen Punkte sind, die Dein unterhaltsrelevantes Einkommen senken bzw. der persönlichen Lebensführung dienen) ...
Gruß
United
am ende schrieb der gegnerische RA : mann und frau haben jeweils alles jeden monat voll verbraucht.
Und von was sollen dann die 130.000 oder so Vermögen aufgebaut worden sein? Ach ja, was sagt denn nun dein Anwalt zu alldem?