Probleme Zugewinn
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Probleme Zugewinn

Seite 2 / 3
 
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus OliP,

zumindest versucht er Dich zu überrumpeln.
Er probiert`s halt einfach und hat nebenher noch sein neues Auto im Blick.

Für die Zukunft weißt du jatzt auf alle Fälle gleich, dass Du doppelt und dreifach aufpassen musst, was da von der Gegenseite so auf Dich zukommt.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2011 13:37
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

es gibt Neues, der Anwalt der Gegenseite hat jetzt die Unterlagen bei Gericht eingereicht.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit Prozessen bzgl. Zugewinn?

wie läuft das ab im Vergleich zum Unterhaltsprozess?

Soweit ich es verstehe ist Standort des Gerichts mein Heimatort und nicht wie beim Unterhalt/Scheidung,
der Ort, an dem das Kind lebt.

Vielen Dank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2011 15:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was steht denn drinn?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 15:47
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

ich habe es leider noch nicht gesehen, werde es einstellen, sobald ich es in Händen halte...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2011 16:08
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

sorry, ich muss jetzt nochmal eine Frage dazu stellen,
da ich im Netz nichts finden kann.

Wenn der gegnerische RA Klage einreicht, dann muss er dies an meinem Wohnort tun?

Wen schreibt das Gericht dann an? mich oder meinen RA?

wielange dauert es in der Reegel bis es zu einem Prozess kommt?

wird dies auch vor einem Familiengericht verhandelt?

Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2011 11:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn der gegnerische RA Klage einreicht, dann muss er dies an meinem Wohnort tun?

Keine Ahnung.

Wen schreibt das Gericht dann an? mich oder meinen RA?

Dich. Da es ein neues Verfahren ist, hast du aus Gerichtssicht noch keinen Anwalt.

wielange dauert es in der Reegel bis es zu einem Prozess kommt?

Da gibt es keine Regel.
Tage, Wochen oder Monate. Kann alles sein.

wird dies auch vor einem Familiengericht verhandelt?

Ja.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 12:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

er muss die Klage an deinem Wohnort einreichen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 12:37
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

jetzt habe ich das Schreiben des Familiengerichts meines Wohnortes erhalten zwecks Klage der Gegenseite auf Zugewinn,
Verhandlung ist im September 2011.

Es steht drin, dass ich zusätzlich zu der Dokumentation des Vermögens an den drei Stichtagen (hat die Gegenseite schon seit Monaten)
auch noch die Kontoauszüge im Zeitraum zwischen Trennung und Scheidungsantrag einreichen muss.

Wie muss ich mir das vorstellen, wird dann jeder einzelne Posten hinterfragt, wenn ich mal Bargeld abgehoben habe, ohne dafür klar sagen
zu können, was ich dafür gekauft habe?

Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2011 12:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oli,

Wie muss ich mir das vorstellen, wird dann jeder einzelne Posten hinterfragt, wenn ich mal Bargeld abgehoben habe, ohne dafür klar sagen
zu können, was ich dafür gekauft habe?

wenn der Verdacht besteht, Du hättest gemeinsames Vermögen beiseite geschafft, kann dies durch die Historie der Kontobewegungen festgestellt oder widerlegt werden. Solange sich die Barabhebungen in einem auch zu Ehezeiten üblichen Rahmen bewegen, passiert nichts Schlimmes. Grössere Beträge oder ungewöhnliche Bewegungen musst Du möglicherweise schlüssig erklären. Das gilt übrigens nicht nur für gemeinsame Konten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 12:38
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

heute kam das Schreiben vom Gericht in Frankfurt.
Verhandlung ist im Juni.
Die Gegenseite fordert einen völlig absurden Ausgleichsbetrag.

Wie schon geschrieben kommt dieser Betrag zustande, in dem der RA der Gegenseite sagt, dass zwischen Trennung und Einreichung Scheidung sich das Vermögen um X verringert hat, sodass gemäß §1375 Abs 2 S 2 BGB die Verpflichtung obliegt darzulegen und zu beweisen, dass das Vermögen nicht zu Lasten der Antragsgegnerin verschoben wurde. Dieser Nachweis wurde nicht erbracht, sodass der Betrag von X entsprechend § 1375 Abs 3 BGB im Endvermögen nicht zu berücksichtigen ist, sondern das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung in das Endvermögen einzustellen ist.
Wie schon geschrieben kann ich die Verringerung des Vermögens durch folgende Posten belegen:
- Unterhalt, Altersvorsorge, Miete, neuer Hausstand, Anwalts Rechnungen, Autokauf, Umgangskosten
- Die normalen Lebenshaltungskosten noch nicht berücksichtig komme ich schon fast auf Betrag X
Es liegen dem Schreiben des Gerichts und den Dokumenten, die die Gegenseite eingereicht hat, nur meine Dokumente bei. Ex hat bis heute noch keinen einzigen Beleg über ihr Vermögen an meinen Anwalt oder Gericht übersandt.
Ich freue mich über Eure Ansichten, Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 20:00




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe ein kleines Verständnisproblem: Ausgaben-Positionen wie

Unterhalt, Altersvorsorge, Miete, Umgangskosten

werden üblicherweise doch aus dem laufenden Arbeitseinkommen bezahlt und nicht aus dem angesparten Vermögen. Wenn Du dieses tatsächlich dafür sowie für

neuer Hausstand, Anwalts Rechnungen, Autokauf

verballert hast, ist im Zweifelsfall tatsächlich von unzulässigen Vermögensverschiebungen zu Deinen Gunsten zu reden, von denen Du der Ex die Hälfte ausgleichen musst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 21:02
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

Danke, Martin.

vielleicht mal eher mit konkreten Zahlen, meine Ausgaben waren:

Unterhalt 25.000€ (belegbar)
Auto 25.000€  (belegbar)
Anwälte 15.000€ (belegbar)
Altersvorsorge 10.000€ (belegbar)
Neuer Hausstand 20.000€ (belegbar)
Miete                 15.000€ (belegbar)
Miete Zweitwohnung 2.500€ (belegbar)
Umzug/Provisionen 10.000€ (belegbar)
Umgangskosten 5.000€ (belegbar)

Darin fehlt noch, was Allgemein zum Leben benötigt wird, wie Benzin, Telefon, Essen, Urlaub etc..

Dies zeigt meiner Meinung nach schon, dass ich das nicht aus laufenden Einkünften bezahlen kann.

danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 21:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oli,

Du musst nicht mich oder dieses Forum von etwas überzeugen, sondern Deine Gegenseite und das angerufene Gericht. Und davon ausgehen, dass Du dort erfährst, dass Du aus gemeinsamem (!) Vermögen kein Auto kaufen, keine Altersvorsorge leisten, keine Anwälte oder Provisionen und keine Mieten, Unterhalt oder Umgangskosten leisten und hinterher sagen kannst "tut mir leid, die Kohle ist weg!"

Wenn Du diese Kosten nicht aus laufenden Einkünften bezahlen kannst, lebst Du über Deine Verhältnisse. Ich komme überschlägig auf einen Betrag von knapp 130.000 EUR, um den es da geht. Sofern das keine Erbschaft zu Deinen Gunsten war, würde ich an Stelle Deiner Ex auch sagen "Die Hälfte davon war meines." Und ein Gericht wird beim Zugewinn ebenfalls kaum anders entscheiden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 21:49
 elwu
(@elwu)

Unterhalt 25.000€ (belegbar)
Auto 25.000€  (belegbar)
Anwälte 15.000€ (belegbar)
Altersvorsorge 10.000€ (belegbar)
Neuer Hausstand 20.000€ (belegbar)
Miete                 15.000€ (belegbar)
Miete Zweitwohnung 2.500€ (belegbar)
Umzug/Provisionen 10.000€ (belegbar)
Umgangskosten 5.000€ (belegbar)

Hallo,

das alles zwischen Trennung und Scheidung? Wie lange war der Zeitraum? Daraus dürften bestenfalls die Anwaltskosten, das neue Auto und der neue Hausstand berücksichtigungsfähig sein. Der rest ist aus laufendem Einkommen zu bestreiten.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 22:15
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

der Zeitraum sind 11 Monate

das Anfangsvermögen der Ex wird mit 10k, das Endvermögen ebenfalls mit 10k beziffert,
Sie hatte auch Kosten von 15k Miete. Sie hat auch min 10k für ihren Anwalt bezahlt.
Dann werde ich ja wohl meine Miete ansetzen dürfen und auch meine Kosten für den Anwalt.

Hausrat benötige ich doch, schliesslich habe ich alles im Haus zurückgelassen, sonst müsste
ich ja meinen Hausrat gegen Ihren gegenrechnen.

Oder als Beipiel das Auto, welches 25k gekostet hat, das ist mit 15k im Endvermögen drin,
also wenn die 25k nicht als vertretbare Kosten gelten, dann dann der Restwert von 15k ja auch
nicht dem Endvermögen zugerechnet werden.

Anwaltskosten von 5k: arbeitsgerichtlicher Prozess, der noch während des Zusammenlebens stattfand.

Miete Zweitwohnung: gab es schon vor der Trennung, diese musste erstmal gekündigt werden.

Ich verstehe schon Euren Ansatz, meine Verpflichtung wäre gewesen, alles aus den laufenden Einkünften zu zahlen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 22:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oli,

mach Dich davon frei, dass Familienrecht den Gesetzen vernünftiger Logik folgt oder dazu dient, "Gerechtigkeit" zu schaffen.

Deine Hausratsneubeschaffung lässt sich nicht gegen den Willen oder ohne Wissen Deiner Ex aus dem Zugewinn finanzieren: Die Teilung des vorhandenen Hausrats ist ein Problemkreis (wenn Du ohne was gehst: Dein Problem); die Verteilung des Zugewinns ein anderer. Beide Kreise haben nichts miteinander zu tun; insbesondere nicht nach dem Motto "behalt' du die Möbel, ich nehm die Kohle".

Wenn der Gegenanwalt halbwegs geschickt ist und Deine Ex sich im gleichen Zeitraum nicht in vergleichbarer Grössenordnung an Eurer gemeinsamen Kohle bedient hat, kann diese Zugewinn-Nummer noch richtig teuer für Dich werden. Ein "Weg ist weg" gibt es dabei nämlich nicht; ggf. musst Du den Auszahlungsbetrag an sie dann eben durch einen Kredit finanzieren. Insofern wäre tatsächlich vernünftiger gewesen, den Zugewinn gleich zu teilen (man muss damit nicht warten bis zur Scheidung) und erst danach Geld auszugeben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 00:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was hast du denn in dem Zeitraum verdient und wofür hast du das ausgegeben?
Wenn du Ausgaben des täglichen Bedarfs anrechnen willst,wirst du auch deine laufenden Einnahmen gegenüber stellen müssen.

Dass du das Geld ausgegeben hast, halte ich nicht unbedingt für ein Problem es muss nur in vernünftiger Relation zu deinem Einkommen stehen.
Kannst du den Autokauf vernünftig begründen?
Im Zweifelsfalls mindert der Kauf allerdings auch nicht dein Vermögen, sondern du hast dann statt 25.000,- Barvermögen eben 25.000,- Sachwerte.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 14:16
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

da ich meinen Job gewechselt habe und keinen Firmenwagen mehr hatte, musste ich einen Privatwagen kaufen,
das Auto habe ich für 25k gekauft und zum Stichtag war es noch 15k wert (in 2009 sind durch die Abwrackprämie die Preise dramatisch
in den Keller). Der RA der Gegenseite rechnet die 15k zum Stichtag Einreichung Scheidung rein und die 25k auch, da er sagt, dass das Geld
zu Lasten der Ex verschoben wurde.

Mal grundsätzlich, was könnt Ihr mir raten, an Dokumenten für Ausgaben noch ans Gericht weiterzugeben?
Handwerker, Telefon, Fitness Trainer, Steuerberater..etc..

welche dieser Posten würden anerkannt werden?

Vielen Dank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2011 15:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal grundsätzlich, was könnt Ihr mir raten, an Dokumenten für Ausgaben noch ans Gericht weiterzugeben?
Handwerker, Telefon, Fitness Trainer, Steuerberater..etc..

Alles.
Du musst dem Gericht plausibel machen, dass es sich bei den "verschwundenen" 120.000,- € um "normale" und nachvollziehbare Ausgaben handelt.
Das ist bei über 10.000,- pro Monat zuzüglichzu deinem Einkommen aber sicher nicht ganz einfach.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 15:31
 elwu
(@elwu)

Mal grundsätzlich, was könnt Ihr mir raten, an Dokumenten für Ausgaben noch ans Gericht weiterzugeben?

Alles was anständig und vernünftig erscheint. Also nicht

Handwerker, Telefon, Fitness Trainer, Steuerberater..etc..

solche Posten. Frage dich doch mal selbst was du als Richter davon halten würdest, wenn dir einer sowas vorlegt? Ich würde mir verscheissert vorkommen und entsprechend reagieren.

welche dieser Posten würden anerkannt werden?

Das kann niemand vorhersagen. Was rät dir eigentlich dein Anwalt?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 18:59




Seite 2 / 3