Hallo,
die Berechnung des Zugewinn Anspruches meiner Ex liegt bei ihrem Anwalt,
dieser behauptet, dass das Vermögen zwischen Trennung und Einreichung Scheidung
übermäßig verringert wurde. Er fordert alle Kontoauszüge.
Ich habe Alles schon komplett dokumentiert und bin nicht bereit, die Kontoauszüge auch noch
zu beschaffen und weiterzuleiten.
Was kann der RA der Gegenseite jetzt tun?
Angenommen er stellt eine Rechnung auf und mein RA sagt, nein stimmt so nicht,
wird der gegnerische RA dann klagen?
wer kann mir sagen wie Gerichtstermine bzgl. Zugewinn üblicherweise so ablaufen,
was an Kosten entsteht und welche Dokumente ich einreichen mussn
Vielen Dank!!
die Berechnung des Zugewinn Anspruches meiner Ex liegt bei ihrem Anwalt, dieser behauptet, dass das Vermögen zwischen Trennung und Einreichung Scheidung übermäßig verringert wurde. Er fordert alle Kontoauszüge.
Diese Behauptung wird gern erhoben. Auf Fakten basiert ist sie selten, sondern gemeinhin reine Behauptung. Was genau meint der mit 'alle Konotoauszüge'? Die von deinem Girokonto zwischen Trennung und Scheidung? Kann er erst mal vergessen.
Ich habe Alles schon komplett dokumentiert und bin nicht bereit, die Kontoauszüge auch noch zu beschaffen und weiterzuleiten.
Wie hast du das den dokumentiert? Korrekt und gerichtsfest ist eine umfassende Auflistung des Anfangs-und Endvermögens, belegt mit Kontoauszügen zu diesen Zeitpunkten, ggf. Grundbuchauszügen, Kaufquittungen etc. Das ganze dann beim Notar beurkunden lassen, kostet nicht viel. Eine Ausfertigung des Dokumentes an die Gegenseite.
Was kann der RA der Gegenseite jetzt tun? Angenommen er stellt eine Rechnung auf und mein RA sagt, nein stimmt so nicht, wird der gegnerische RA dann klagen?
So war das jedenfalls bei mir, allerdings war der gegnerische Anwalt nicht nur 'Regionalleiter' des extrem dubiosen 'Vereins für humane Trennung und Scheidung' sondern zudem ein ausgesprochen geldgeiler Streitwertschaffer und -treiber. Wie das bei deinem Gegenanwalt läuft kann hier keiner sagen, denn es ist bekanntlich schwer, Voraussagen zu machen, speziell über die Zukunft.
wer kann mir sagen wie Gerichtstermine bzgl. Zugewinn üblicherweise so ablaufen, was an Kosten entsteht und welche Dokumente ich einreichen mussn
Das wird normalwerweise im Scheidungsverbund mit verhandelt. Die Kosten sind potentiell sehr hoch, da die Anwälte hier anders als bei Unterhaltsberechnungen mit völlig frei erfundenen Mondzahlen arbeiten können. So wurde bei mir trotz bzw. wegen der vorgewiesenen Belege (es gab ein negatives Endvermögen) einfach frei erfunden behauptet, ich hätte 120.000€ 'beseitegeschafft'. Die Schulden wurden gar nicht berücksichtigt, und also 60.000€ gefordert. Damit wurde der gesamte Streitwert der Scheidung mal eben mehr als verdreifacht, der senile Richter gab der Ex dazu sogar noch Prozesskostenhilfe. Heraus kam natürlich nichts in Sachen Zugewinn, aber die Kosten hatte ich halt. Zu den Dokumenten siehe oben. Geordnete Aufstellung des Anfangs- und Endvermögens mit Belegen, notariell beglaubigen lassen. Je überzeugender und wasserdichter das ist, umso geringer sind die Chancen der gegenseite, mit dem Argument der Entreicherung durchzudringen.
Danke, die Antworten helfen mir schon sehr.
ich habe alles dokumentiert, was möglich:
Nachweis über Anfang und Endvermögen
Ausgaben in der Zeit zwischen den Stichtagen:
-Unterhalt
-Private Krankenversicherung
-Rechnungen für neuen Hausstand
-Miete
-Altersvorsorge
-Anwaltskosten
-Auto
-Kosten für Umgang
-Zweitwohnung
-Urlaub
-Makler Provision
etc..
da kommt natürlich über 12 Monate hinweg einiges zusammen, ich doch völlig logisch,
dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung weniger Vermögen da war, als zum Zeitpunkt der Trennung.
Da die Scheidung schon in der Vergangenheit liegt, wird dies dann sepapart vor einem Gericht verhandelt werden
Hallo,
heute kam die Klage zum Gewinn per Post.
Ex fordert 90.000€
Anwalt der rechnet mit meinem Kontostand am Tag der Trennung, da er sagt, dass Gelder veruntreut wurden.
Ich habe zischen Trennung und Einreichung Scheidung alle Kosten dokumentiert.
Er rechnet obendrauf noch 20.000 zu meinem Vermögen, die ex mir bezahlen musste, da sie das Gemeinschaftskonto leergeräumt hat,
auch diese werden voll in Rechnung gestellt.
Ihr Zugewinn in 5 Jahren Ehe beträgt angeblich 900€.
Kann mir jemand sagen, was jetzt vor Gericht passiert? wie wird verhandelt? persönliches Erscheinen etc..
Danke.
Hallo,
könnt Ihr mir bitte sagen, was ich zum Anfangsvermögen beim Zugewinn rechnen kann?
es gibt keine Immobilie, bisher steht dort nur das Vermögen auf den Bankkonten,
zum Zeitpunkt der Eheschliessung hatte ich einen Firmenwagen, also kann ich hier auch nichts
ansetzen.
was kann man da noch mitreinnehmen?
Vielen Dank.
was kann man da noch mitreinnehmen?
Alles was du nachweislich am Hochzeitstag besessen hast.
Aber ehe wir dir jetzt alle Gegenstände nennen, die es so geben könnte, sage uns doch mal was dafür bei dir in Frage kommt.
Socken und Unterhosen sowie der Toaster deiner Oma gehören aber gemeinhin nicht dazu.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi @ all,
Alles was du nachweislich am Hochzeitstag besessen hast.
dazu gehört dann auch mobiliar ? wie sieht es dabei mit zeitwerten aus?
ich finde das ganze sehr,sehr kompliziert...
ich habe jetzt Anfangs und Endstände :
Autokredite,Fondsvermögen,LV,Giro,Bausp., und Sparbuch.... aufgelistet
kann man wirklich Anwaltskosten,Miete,Unterhalt mit in diese Berechnung einbeziehen? Das ist la Bodenlos...verwirrt mich immer mehr.
Muss es eigentlich so gemacht werden oder könnte man der Ex auch einen Betrag X anbieten ? :redhead:
Danke und Gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin Minna,
Mobiliar gehört zum Hausrat, hat mit Zugewinn eher nichts zu tun (bei Antiquitäten könnte man ggf diskutieren).
Die Ausgaben wurden hier lediglich aufgeführt, da eine Vermögensverschwendung zwischen Trennungstag und Scheidungsantrag vorgeworfen wird.
Wenn Verbindlichkeiten zum Stichtag vorhanden waren (wie zum Beispiel Schulden beim Anwalt, Vermieter oder der Ex) gehören diese aber sehr wohl als Passiva zum Endvermögen.
Gruß
United
Tach ,
danke für deine Info United (sogar für Red´s Supporter :wink:)
Sind denn die Dinge die Ich da aufgeführt hab relevant ? Fonds,Giro,LV,Bausp., Sparbuch,Autokredit ...ect....
hast Du evtl. noch Tips für mich was ich auflisten kann/sollte/müsste ?
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
@ elwu
zum thema mondpreise.
der RA der Ex hat den Zugewinn Anspruch jetzt mit 100.000€ veranschlagt (realistisch sind max 10k)
jetzt habe ich eine Rechnuung über 2.700€ von meinem RA erhalten, da er sich ja am Streitwert orientiert.
Kann man sich dagegen nicht wehren?
er kann ja auch 1 Million reinschreiben...
Nein Regulativ dagegen ist üblicherweise, dass der Verlierer die Kosten zu tragen hat.
Wenn sie 100.000,-€sagt und du 0,-€ und am Ende urteilt der Richter 10.000,- dann zahlt sie auch 90% deiner überhöhten Anwaltsrechnung.
Das Dumme ist nur, dass im Familienunrecht meistens eine Einigung angestrebt (erpresst) wird und dann die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Das steht zwar in keinem Gesetz, ist aber der "politische Wille" der natürlich völlig unabhängigen Gerichte.
Das führt übrigens zusätzlich dazu, dass du nochmal 50% oben drauf packen darfst.
Vermeide also einen Vergleich.
Du kannst gerne feilschen und die Bedingungen aushandeln aber Ende musst du sagen:
"So und das hätte ich gerne als Beschluss!"
Wobei du damit nicht nur den gegnerischen RA gegen dich haben wirst, sondern auch den Richter (der hat mehr Arbeit) und deinen eigenen RA (der verdient weniger).
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo.
so ganz verstanden habe ich es noch nicht, da Du ja nur den Fall
einer gerichtlichen Entscheidung aufführst.
Nehmen wir an, es geht nie vor Gericht und es kommt zu einer aussergerichtlichen Einigung,
dann bleibe ich aber auf jeden Fall auf den Kosten für den Anwalt sitzen, obwohl diese
einen unangemessenen Streitwert haben, oder?
d.h. dann ist es für mich ja auf jeden Fall von Vorteil, wenn es vor Gericht geht, denn
es sind nunmal keine 100.000, das heisst ich die Ex zahlt den % Anteil dessen, was unterhalb
der Streitwert Summe liegt. Also bei 10.000 Zugewinn zahlt sie 90% von 2.700€ und 90% der Gerichtskosten.
In diesem Fall wird sie keine PKH bekommen, daher ist das Risiko für sie ja unangemessen hoch.
Wenn du mit ihm nix anderes vereinbart hast, kann er nach RVG auf dieser Basis abrechnen.
Du kannst dann nur noch versuchen, die Anwaltsgebühren zum Bestandteil eurer Einigung zu machen.
Nur wird das die Verhandlungen sicher nicht einfacher machen.
Aber ansonsten ist ein Anwalt so ähnlich wie ein mexikanischer Polizist:
Er nimmt dir das, was dir der Dieb gelassen hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
so ganz verstanden habe ich es noch nicht, da Du ja nur den Fall
einer gerichtlichen Entscheidung aufführst.Nehmen wir an, es geht nie vor Gericht und es kommt zu einer aussergerichtlichen Einigung,
hältst Du angesichts des Deltas zwischen "100 TEUR Forderung und 10 TEUR Angebot" eine aussergerichtliche Einigung wirklich für wahrscheinlich?
Anmerkung: Viele überzogene Forderungen werden übrigens nur gestellt, um den Streitparteien das Fell über die Ohren zu ziehen: Der Anwalt kann Deiner Ex eine fette Rechnung samt Vergleich-/Einigungsgebühr schreiben (dass sie diese ganz oder grösstenteils selbst bezahlen muss, ist ihr möglicherweise noch nicht ganz klar) - und Dir kann man das Gefühl vermitteln, mit 50 Mille noch billig davongekommen zu sein (obwohl vielleicht tatsächlich nur 15 angemessen wären). Zugewinnberechnungen unterscheiden sich üblicherweise nicht um den Faktor 10 - woraus resultiert denn dieser Riesen-Unterschied?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
der RA der Ex hat den Zugewinn Anspruch jetzt mit 100.000€ veranschlagt (realistisch sind max 10k)
Wer sagt das? Dein Anwalt? Würdest du die Rechnung der Gegenseite mal hier einstellen?
jetzt habe ich eine Rechnuung über 2.700€ von meinem RA erhalten, da er sich ja am Streitwert orientiert. Kann man sich dagegen nicht wehren?
Hallo,
nein, kann man nicht. Das musst du erst mal bezahlen. Wie viel das noch wird, hängt davon ab, ob eine außergerichtliche Einigung auf vernünftigem Niveau erzielt wird oder die Sache (im Verbundverfahren) vor Gericht geht. In welchem Stadium ist denn deine Scheidung insgesamt gerade, sprich, was ist bereits bei Gericht anhängig und was wird derzeit noch außergerichtlich verhandelt, bekommt deine EX VKH...?
Dein Anwalt sollte selber rechnen und wenn er wirklich nur auf 10K€ kommt zurückschreiben, dass die Forderung völlig willkürlich aus der Luft gegriffen ist. Da ja Dokumente vorgelegt wurden, die einen Zugewinn bei allenfalls einem Zehntel des geforderten Betrages ergeben, der Kollege möchte daher bitte seine überzogene Forderung auf ein realistisches Maß korrigieren. Und über diese Größenordnung (10K€) bist du gerne bereit, ergebnisorientiert zu verhandeln.
/elwu
der RA der Gegenseite hat Folgendes gerechnet,
er hat den Vermögensstatus am Tag der Trennung addiert mit dem Vermögensstatus
Stichtag Einreichung Scheidung, daher kommt er auf diesen absurden Betrag.
Als Begründung sagt er, dass zwischen den beiden Stichtagen zuviel Geld verschwunden sei,
daher diese Rechnung.
Nachvollziehbar? 🙂
Wir sind schon geschieden daher kann es nicht anhängig gemacht werden.
Das zu addieren ist natürlich Unsinn.
Stelle das mal etwas genauer hier rein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nachvollziehbar?
Mit Logik nicht - nur wenn man als unbekannte Größe die Raffgier eines Anwaltes mit in die Formel einfügt, wird es halbwegs verständlich :phantom:
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo OliP,
äh, was ist denn das für ein verquirlter Quark, denn der Herr RA sich da aus den Fingern saugt? Jetzt mal ganz langsam:
er hat den Vermögensstatus am Tag der Trennung addiert mit dem Vermögensstatus Stichtag Einreichung Scheidung
Als Begründung sagt er, dass zwischen den beiden Stichtagen zuviel Geld verschwunden sei, daher diese Rechnung.
Nehmen wir spaßeshalber mal an, es sei tatsächlich so gewesen, dass dort "zu viel" Geld verschwunden ist (und gegen diesen Vorwurf würde ich mich auch noch zur Wehr setzen, denn es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass zwischen Trennung und Scheidung ganz regulär Geld verschwindet - zum Beispiel für einen Umzug, aber auch für die Rechnungen von, äh, Rechtsanwälten ...).
Dennoch, mal angenommen, es wäre so. Dann wären z.B. zum Stichtag der Trennung 60.000 Euro vorhanden gewesen und bei Einreichung der Scheidung noch 40.000 Euro. Laut gesundem Menschenverstand können somit maximal 20.000 Euro illegal "verschwunden" sein - aber der Wahnwalt, der addiert einfach die beiden Beträge, und kommt so auf 60.000 Euro plus 40.000 Euro gleich 100.000 Euro, die angeblich verschwunden sind?!?
Also, dieses Beispiel mal ins Deutsche übersetzt: Zunächst waren 60.000 Euro da, die sind komplett verschwunden, aber obwohl sie komplett verschwunden sind, sind trotzdem noch 40.000 Euro übrig. Die 40.000 Euro, die noch da sind, sind aber auch verschwunden, und deshalb sind insgesamt 100.000 Euro verschwunden.
Nachvollziehbar?
Nö. Wenn der allerdings tatsächlich so tickt, dann gehört der m.E. umgehend in die geschlossene Abteilung der nächst erreichbaren Klapsmühle eingewiesen. Nicht auszudenken, was passiert, wenn der mal beim Autofahren auf ähnliche Gedanken kommt: "Also, ich fahre gerade mit 120 km/h auf eine Ortschaft zu. Wenn ich jetzt um 70 km/h beschleunige, dann erreiche ich das Ortsschild genau mit den vorgeschriebenen 50 km/h ..."
Mit Logik nicht - nur wenn man als unbekannte Größe die Raffgier eines Anwaltes mit in die Formel einfügt, wird es halbwegs verständlich
Nicht einmal das ist zutreffend - wenn man die anwaltliche Raffgier als bestimmende Größe in der Formel betrachtet, dann hätte er die Beträge bestimmt miteinander multipliziert ...
Kopfschüttelnde Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke, malachit.
Genau das ist auch der Grund warum ich mich so unsäglich über diese RA Rechnung
und den Streitwert aufrege.
Natürlich hatte ich nach der trennung immense Kosten, Auszug, Möbel, RA Rechnungen, Unterhalt
und eben das, was man zum Leben so braucht.
Argumentation des gegnerischen RAs, es sind Gelder verschwunden, daher wird alles addiert.
Ich meine, ist OK, wenn er versucht das Maximale für seine Mandantin rauszuholen, aber
das ist ja kriminell.