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Probleme mit dem gemeinsamen Haus nach Trennung

 
(@hinnerk1000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe vor einigen Jahren zu gleichen Teilen ein Haus zusammen mit meiner damaligen Lebensgefährtin gekauft und zunächst auch mit unserem gemeinsamen Kind bewohnt. Vor zwei Jahren hat sie sich von mir getrennt und ist mit unserem Kind ausgezogen. Ich habe dann einige Monate dort alleine gewohnt und während dieser Zeit alle Kosten übernommen und Unterhalt für das Kind bezahlt. Vor ca. eineinhalb Jahren bin ich dann zu meiner neuen Freundin gezogen und kurz darauf ist meine Ex mit ihrem neuen Partner und unserem Kind wieder in unser gemeinsames Haus gezogen. Sie wohnt dort mit ihrem neuen Partner ( arbeitslos), unserem gemeinsamen Kind und einem Kind aus der neuen Beziehung. Ich bezahle nun den Unterhalt für unser gemeinsames Kind und die Hälfte des Hauskredites. Das Haus stand direkt nach der Trennung zum Verkauf. Nachdem meine Ex dort eingezogen ist, hat sie ohne mein Wissen den Maklervertrag gestoppt. Die Begründung war, sie wolle noch arbeiten am Haus erledigen um den Wert zu steigern. Passiert ist seit dem nix. Im Gegenteil, das Haus sieht eher verwahrlost aus und lässt sich eher schlechter verkaufen als vorher.Das ist die derzeitige Situation. Nun meine Fragen: 1)Welche Handhabe habe ich um das Haus zu verkaufen. Eine Teilungsversteigerung kommt wegen der Grundschuld und der hohen Restschuld wohl nicht in Frage. Einvernehmlich wird auch nix. 2) Kann ich eine Nutzungsentschädigung verlangen und wie berechnet sich die. Mir ist schon klar, das ich um einen Anwalt, den ich dann auch noch zahlen muß, nicht herum komme, aber trotzdem würden mich eure Erfahrungen sehr interessieren.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2014 23:57
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und nocheinmal 😉

Moin Hinnerk,

willkommen hier im Forum.

Ja, ja, die lieben Immobilien... Hier im Forum drehen sich viele Probleme um die einst heiss geliebten eigenen vier Wände.
Das von Dir beschriebene Verhalten Deiner Exe ist nicht ganz neu - auch hier im Forum haben dies schon einige Mitglieder erlebt. Dahinter scheint bei manchen (!) Ex-Frauen ein Anspruchsdenken zu stecken, dass das ja eh "ihr" Haus ist, für das der Ex-Partner "selbstverständlich" zu bezahlen hat. Gerne wird dies noch mit der Tatsache kombiniert, dass vor dem Rausschmiss der Ex-Partner noch alles am Haus richten durfte (neue Terrasse anlegen, etc.) und sich der arbeitslose Next danach auf der Terrasse sonnt.

Die sinnvollste Lösung wäre gewesen, dass Haus zu verkaufen, da Deine Ex incl. Kinder und einem arbeitsloser Next sicherlich auf Dauer kein Haus halten kann (wenn sie nicht Topverdienerin ist). Auszahlen wird sie Dich sicherlich auch nicht können (manchmal können die Eltern der Exe Geld beisteueren- wurde das einmal geprüft?)

Du solltest Deiner Exe noch einmal darstellen, dass es bei strittigen Eigentümerverhältnissen ansonsten nur die Teilungsversteigerung (incl. der dann zu realisierenden Verluste) in Frage kommt. Oder Du stellst die Zahlungen an die Bank ein und lässt es hier so darauf ankommen. All diese Abläufe sollten aber gut durchdacht werden, da natürlich wesentliche Teile Eures / Deines Vermögens in der Immobilie gebunden sind. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 00:22
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hinnerk,

1) Welche Handhabe habe ich um das Haus zu verkaufen.

Außer den Deinerseits bereits genannten (Versteigerung oder einvernehmlich) gar keine.
Sprich zunächst einmal mit der Bank.
Die Darlehensverträge bestehen vermutlich gemeinsam, insofern haftet Ihr gesamtschuldnerisch, weshalb die lediglich hälftige Kreditübernahme noch als Glück im Unglück bezeichnet werden könnte ...
Die Restschuld ist vermutlich geringer als die Grundschuld. Vor diesem Hintergrund könnte die Bank im Rahmen der Zwangsversteigerung auch auf Teile der Grundschuld verzichten.
Könnest Du das Haus im Rahmen einer TV ggf. selbst übernehmen ?

2) Kann ich eine Nutzungsentschädigung verlangen und wie berechnet sich die.

Verlangen kannst Du grundsätzlich alles ... ob Du´s dann erhältst, steht auf einem anderen Blatt.
Üblicherweise wäre für einen Nutzungsentschädigung eine objektive Vergleichsmiete heranzuziehen ...
... dem könnte dann beispielsweise entgegnet werden, dass Du Dich an diversen Instandhaltungsmaßnahmen zu beteiligen hast.

Hört sich nicht toll an, aber Deine Situation ist auch nicht toll ...
... dass Du Deine Ex nicht ins Haus hättest zurückgehen lassen sollen, ist Dir mittlerweile vermutlich selber klar.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 15:27