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privilegiertes Vermögen § 1374 abs . 2 BGB

 
(@onelive)
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Hallo ihr lieben könnte ich von euch einen Ratschlag bekommen es geht um den Zugewinnausgleich  ich und meine Exfrau liegen im Streit per Ra, wir haben gemeinsam eine Eigentumswohnung vor 20 jahren gekauft ihr Opa und Oma waren schwer Krank, so steht es im Kaufvertrag, haben gemeinsam die Wohnung gekauft (wert vor 20  jahren 100.000  DM) Vertraglich für 50.000 Dm gekauft mit der auflage (hausmeister spielen für das grosse mehrfamilien Haus da wir beide  die wohnung günstigt bekommen haben  bis zum Tod) Wohnung bezahlt 40 000 Dm habe ich mitgebracht 10000 Dm gemeisam per Kredit so steht es im Kaufvertrag Notarel beglaubigt eintrag ins Grundbuch mit der Aufassung das bei scheitern der Ehe alles geht in den Bestitzt in meiner Ex (Opa und Oma) zurück geht und bekomme mein Geld zurück Opa und Oma Tod Klausel wieder gelöscht  aus dem Grundbuch und nun vor 2 Jahren ist meine Ehe gescheitert bin zeit 2 Monaten geschieden. Jetzt geht es zum Anfangsvermögen ich kann 40.000 DM vorzeigen meine Frau nichts und nun will der RA den Kaufvertrag vor 20 jahren anfechten den meine Exfrau  mit unterschrieben hat  mit dem argument (privilegiertes Vermögen § 1374 abs . 2) die Wohnung sei zu billig Verkauft wurden sei(50 prozent unter Marktwert)  das sie die Enklin sei  will nun 50.000 Dm dem Anfangsvermögen zurechnen meiner Exfrau ,reicht es vor dem Gericht das zurechnen bekommt  den wir 20 jahren abgeschlossen haben (die wohnung war 20 jahre vermietet und runter gewirtschaftet  Baujahr  1968 ,PS mehr war die  1990 nicht wert da der stand der Wohnung von 1968 war)weil der Wert laut !00.000 Dm  im jahre 1990 nur auf dem Papier steht jetzt meine frage kann der Ra (privilegiertes Vermögen § 1374 abs . 2) meine  Frau  50.000 Dm im Anfangsvermögen bei meiner Ex auf Papier bringen wäre fur jede antwort dankbar gruss onelive


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Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 05:33