Hallo liebes Forum,
ich hoffe ihr hattet einen schönen Sommer, ich haber versucht mir ein wenig abstand zu gönnen, aber die Realität holt einen
ja doch immer wieder ein. :exclam:
So auch als ich gestern endlich meine Urlaubspost gesichtet habe. Gleich zwei, nicht dünne, Briefe von meinem Anwalt.
In einem Brief ging es um meine Private Altersvorsorge bei der Allianz. Dort werden drei Verträge aufgelistet.
- Erstens: Ein Vertrag den ich für meine zukünftige Ex in der Ehe bezahlt hab. Dieser wurde nach meinem Auszug bzw. der Einstellung meiner Zahlungen
von ihr gekündigt und das Geld einverleibt.
- Zweitens: Ein Vetrag für mich im Wert von ca. 6500 Euro
- Drittens: Ein weiterer Vertrag für ich im Wert von ca. 6000 Euro
In beiden letzten Verträgen steht, dass die Nochgattin ansprüche erworben hätte. Und eine hälftige Teilung vorschlägt.
Es gibt noch einen vierten Vertrag, für meine Ex, den sie auch noch immer zahlt. Ich hab die Beiträge aber bis zur Trennung gezahlt. Dieser ist hier nicht aufgezählt. Wieso?
Meine Fragen:
Ist das rechtens, dass der Vertrag, der gleich nach Trennung gelöst wurde, nicht mit einbezogen wurde? Müsste nicht der vierte Vertrag nicht auch mit einbezogen werden?
Jetzt noch eine Frage, über deren Moral man sich gerne streiten darf:
Ich persönlich habe keinerlei Interesse meiner Ex ca. 6000 Euro zu überweisen. Kann ich rechtlich gesehen, die Verträge noch auflösen? Wahrscheinlich hätte ich Verlust, aber, wahrscheinlich weniger als wenn ich die Hälfte an Ex überweise.
Desweiteren habe ich jetzt noch einen Rechtstreit zwecks Trennungsunterhalt laufen. Wir streben eine mündliche Verhandlung an, aber vorerst steht in dem Schreiben des Gerichts, dass ich 4500 Euro Verfahrenskosten zu tragen hätte. Meinen Esel, der Geld sche*** hab ich letzte Woche verkauft, also hab ich das Geld nicht. Ich könnte ja fast nur eine der Versicherungen lösen um die Kosten zu decken.
Falls noch nötig; mein Anwalt strebt an, dass die Scheidung nach dem Alten Versorgungsausgleichsrecht durchgeführt wird. Weil die Trennung und Zustellung Scheidungsantrag vor dem 1.9.09 war.
Ich danke euch für eure Hilfe, wie immer!
Gruß Charlie
Moin Charlie,
- lt. §48 (2) 2 VersAusglG. ist für Versorgungsausgleich,der im September 2009 abgetrennt ist oder ruht,das Neue Recht anzuwenden.
- Da private innländische Versorger (z.B. Betriebsrenten) oft nach dem alten Recht keine Realteilung zulassen,könnte man dann auf die
Idee kommen, daraus einen sogenannten "schuldrechtlichen Ausgleich" zu machen. Das könnte dann unter Umständen bedeuten,das
Du monatliche Beiträge an das Rentenkonto der Ex zahlen darfst (VAHRG).
LG............Ralf