PKW und Zugewinn
 
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PKW und Zugewinn

 
(@pegasus1962)
Schon was gesagt Registriert

Hi, nach meinem letzten Topic ergänzend die Frage, was ist mit den PKW´s.
Wir hatten immer ein Auto und ich noch ein Motorrad, angeschafft in der Ehe.
Vor zwei Jahren habe ich mir dann zusätzlich ein kleines Auto angeschafft, weil meine "EX"einfach den großen Wagen für sich beschlagnahmt hat und mitgenommen hat.
Wie fließen diese Dinge in den Zugewinn ein ??

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

P.S: Ich finde diese Plattform sehr gut und hilfreich

Gruß

Andreas :exclam: :red:

Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2005 09:30
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, andreas,

wie kürzlich in einem anderen topic bereits jemand geschrieben hat:
grundsatz: wenn PKW überwiegend/ausschliesslich für berufliche fahrten eingesetzt wurde: zugewinn. wenn überwiegend/ausschliesslich als familienkutsche genutzt: dann hausrat.

dein motorrad wird wohl zu deinem (end-)vermögen gezählt, oder habt ihr beide einen FS dafür und seid beide damit gefahren??

bei uns lief's noch anders: kleines auto (das ältere) auf mich zugelassen und zur arbeit genutzt. grosses auf ex zugelassen (klar, aus versicherungsgründen) und von BEIDEN für fahrten mit den kiddies etc. benutzt. da 'sie' auf aufteilung gem. 'halter-eintrag' bestand, ich aber (kids sind bei mir) den grossen (selbstverständlich MIT ausgleichszahlung!) wollte, sie das aber ablehnte, entschied der fam-richter (leider erst nach einer EA, weil auch meine ex den wagen nicht herausgeben wollte) - und zwar genauso wie ich vorgeschlagen hatte ;), wohl auch weil ich nachweisen konnte, dass wir beide gemeinsam den grossen gekauft hatten. beide pkw sind damit aus hausrat und/oder zugewinn 'raus.
in deiner situation stellt sich mir die frage: auf wen ist/war der grosse wagen zugelassen? hast du nachweise über den kauf (vertrag, zahlungsbelege), d.h. wer hat den (und den anderen) pkw gekauft? was käme 'raus, wenn du die kfz mit schwacke-werten gegenrechnest? müsste dann einer dem anderen was 'ausgleichen'??
wenn nein, wäre eine vereinbarung machbar: 'jeder behält den wagen, den er gerade fährt, ohne ausgleichszahlung/weitere ansprüche, evtl. umschreibung zu lasten des 'neuen' eigentümers bzw. jeder für sich, damit sind pkw aus weiteren vermögensaufteilungen ausgenommen' - das sollte von einem RA (wenn du einen an der hand hast) gegengecheckt werden, vor allem der letzte satz muss hieb- und stichfest sein.

viel erfolg!

gruss
ulli

[Editiert am 26/4/2005 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 12:08