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Pfändung von Hausrat

 
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen ,
wer kennt sich mit dem Thema Pfändung von Hausratsgegenständen oder persönlichen Wertgegenständen aus insbesondere der Verfahrensablauf.

Zur Sache.:
Im ersten Verfahren sind verschiedene Gegenstände die ich auch durch Rechnungen belegen kann eigenständig vor mir vor der Ehe erworben worden.
Das Amtsgericht hat mir diverse Gegenstände zugesprochen. Ein paar Dinge sind noch ungeklärt und werden nun beim OLG entschieden.

im ersten  Step wurden nun einige Gegenstände herraus gegeben.
die Vollstreckungsfähige Urkunde des Amtsgerichtes liegt vor.
Diverse Sachen wurden vorher aus dem Haushalt geschafft und konnte so nicht entgegengenommen werden.
Nun werden diese per Gerichtsvollzieher eingezogen.

Wenn nun Gegenstände wiederholt nicht "auffindbar" oder einfach nicht herraus gegeben werden  wie sehen dann die weiteren Schritte aus
und welche Möglichkeiten hat man insbesondere Entschädigungsfrage.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2016 12:09
(@Inselreif)

Siehe § 883 ZPO
Für einen Wertersatz wäre ein neuer Antrag in einem neuen Hauptsacheverfahren erforderlich, das geht nicht im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2016 18:06
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Also wenn ich das so lese und einordne bedeutet dies ein neues Verfahren.
Da es sich hier um Bilder handelt muss dazu ein Sachverständiger befragt werden nehme ich mal an.
Danach wird eine Wertschätzung abgegeben und im Anschluß hat der Richter zu entscheiden
falls der Gegenstand nicht beigebracht werden kann wie hoch die Strafe festgelegt wird.
Geldstrafe oder .... So in etwa korrekt ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2016 18:58