Hallo,
ich war bis heute stiller Leser (bin 41 und die Tochter ist 5), aber Exe übertreibt glaube ich und wollte mal hören, ob ihr helfen könnt.
Ich bin bei Exe ausgezogen, weil sie einfach nur eine Furie ist, ich habe ihr vorerst alles überlassen, weil ich bei einem Kumpel untergekommen bin. Mittlerweile habe ich eine eigene Bude und wollte meine persönlichen Sachen von ihr haben, aber sie gibt sie nicht raus. Exe ist auch dabei umzuziehen, den gemeinsamen Hausrat versteigert sie auch schon teilweise im Netz.
Was kann ich dagegen tun, habe ich die Chance noch etwas zu erhalten oder muss sie einen finanziellen Ausgleich zahlen?
Oder bin ich dazu verdonnert einfach alles zu zahlen??
Hallo,
also rein rechtlich gehört Dir natürlich die Hälfte...da du aber ausgezogen bist und nichts mitgenommen hast...siehts schwierig aus.
Du könntest du holde Ex auf Herausgabe der Sachen verklagen aber was willst du machen, wenn Sie sagt, dass du Ihr alles geschenkt hast bzw. wenn Sie behauptet alles würde Ihr gehören.
Eigentlich kannst du nur noch mit der Ex versuchen zu reden...alles andere bringt in der Regel nichts.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
das ist aber heftig, denn rechtlich hatte ich ja auch bisher keinen Anspruch, dass sie mir die Sachen hätten herausgeben müssen!! Sondern wir wurde nur gesagt, der Hausrat wird erst bei der Scheidung geteitl, bis dahin sollte ich mich gedulden.
Wie und da geht auch kein finanzieller Ausgleich bzgl. des Hausrats? Sie könnte ja wohl schlecht behaupten, ich hätte ihr meinen Teil komplett geschenkt. Das müsste Exe doch auch belegen müssen, oder??
Moin turbo,
die Ex muss gar nichts belegen - und was bei der Scheidung - bestenfalls - noch geteilt wird, ist das, was dann noch da ist.
Du willst einen Flachbildfernseher, eine Waschmaschine und den PC aus dem Hausrat? Dann schüttelt Exchen im Zweifelsfall einfach den Kopf und sagt "sowas haben wir nie besessen". Oder "war kaputt, hab ich weggeschmissen". Oder eben tatsächlich "wollte turbo alles nicht haben - Beweis: Er ist ausgezogen und hat mir das ganze Zeug dagelassen." Oder "Wir hatten zwei TV's und zwei PC's - und jeweils einen hat turbo mitgenommen - was will er denn heute?"
Juristische Logik ist etwas anderes als persönliche Logik - und um Moral oder Fairness geht's bei Trennungen oft sowieso nicht, sondern nur darum, wie man das längere Ende der Wurst bekommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
die Ex muss gar nichts belegen - und was bei der Scheidung - bestenfalls - noch geteilt wird, ist das, was dann noch da ist.
also wahrscheinlich nichts! Na langsam frage ich mich wirklich, wieso wir in D so viele Gesetze haben, wenn Exe sowieso machen kann was sie will und kommt damit durch 😡
Moin Turbo,
das ist eine der vielen rechtlichen Grauzonen im allseits beliebten Familienrecht.
Dein Recht auf Herausgabe existiert, wie die meisten Rechte von Vätern nur theoretisch.
Durch deinen Auszug ist sie im Besitz der Gegenstände und damit hast du die Beweislast, dass irgendetwas davon dir zusteht.
Die Justiz geht davon aus, dass der Besitzer einer Sache auch dessen Eigentümer ist und zwar solange, bis einer das Gegenteil beweist.
Im Zweifelsfall existieren die Gegenstände die dir gehören eben nicht mehr und deine Ex weiß leider auch nicht wo sie sind. Vermutlich hast du sie bei deinem Auszug bereits mitgenommen!
In der Regel ist der Aufwand für die Durchsetzung deiner Forderung höher, als der Nutzen.
Tröste dich mit dem Gedanken, dass du froh sein kannst, wenn sich deine Probleme auf den Hausrat beschränken.
Gruss Beppo
Edit: War wieder ein bisschen langsam
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ turbo,
Na langsam frage ich mich wirklich, wieso wir in D so viele Gesetze haben, wenn Exe sowieso machen kann was sie will und kommt damit durch
naja, ganz so einfach solltest Du es Dir nicht machen; Du hattest schliesslich die Möglichkeit, eine Hausratsteilung zu machen und Dein Zeug beim Auszug mitzunehmen. Oder zu diesem zeitpunkt zumindest eine Hausratsliste zu machen und von Deiner Ex gegenzeichnen zu lassen; zusammen mit einem Abholtermin. Wenn Du von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machst, sondern einfach mit leeren Händen gehst, ist daran ganz sicher nicht der Gesetzgeber schuld. Du kannst am Urlaubsende auch nicht Deinen Koffer im Hotel stehen lassen und sagen "Die werden das schon für mich aufbewahren; ich komme ja nächstes Jahr wieder!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ turbo,
naja, ganz so einfach solltest Du es Dir nicht machen; Du hattest schliesslich die Möglichkeit, eine Hausratsteilung zu machen und Dein Zeug beim Auszug mitzunehmen. Oder zu diesem zeitpunkt zumindest eine Hausratsliste zu machen und von Deiner Ex gegenzeichnen zu lassen; zusammen mit einem Abholtermin. Wenn Du von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machst, sondern einfach mit leeren Händen gehst, ist daran ganz sicher nicht der Gesetzgeber schuld.
Da hast du ja recht, aber die Situation eskalierte so plötzlich, dass Exe eine Furie wurde, die handgreiflich wurde und da ich es nicht eskalieren lassen wollte, bin ich gegangen.
Von daher hatte ich keinerlei Möglichkeiten überhaupt etwas mitzunehmen.
Aber der Hausrat ist ja nicht allein die Baustelle. Obendrauf komme ich auch noch für alle Schulden auf, da Exe der Überzeugung ist sie braucht nicht zu zahlen.
Das ganze betrachtet ist eine Katastrophe!!
Zählen denn eigentlich Bilder, die kurz vor Vorlassen der Wohnung gemacht wurden?? Darauf würde man doch sehen, was da gewesen ist
Zählen denn eigentlich Bilder, die kurz vor Vorlassen der Wohnung gemacht wurden?? Darauf würde man doch sehen, was da gewesen ist
Ich habe das alles vor Jahren selbst so durchgemacht: geflohen mit dem, was ich auf dem Leibe trug, Ansprüche auf Eigentum angemeldet, nix bekommen, geklagt und "gewonnen" und nur noch Schrott erhalten. Gerichts- und Anwaltskosten, die ich in dieser Sache zu tragen hatte, überstiegen den Wert der Dinge, die ich letztlich erhielt, bei weitem. Hinzu kam der ganze Ärger.
Mein Rat an jeden, der sich damit trägt - weg mit Schaden!
LG, Uli
Moin turbo,
Du musst Deine Baustellen sortieren - und vor allem mal einen fachkundigen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. "Heimwerken" funktioniert im Familienrecht nur, wenn man wirklich viel Ahnung hat.
Da hast du ja recht, aber die Situation eskalierte so plötzlich, dass Exe eine **tsts - ID 29** wurde, die handgreiflich wurde und da ich es nicht eskalieren lassen wollte, bin ich gegangen.
die Modalitäten Eurer Trennung interessieren bei der Hausratsteilung nicht die Bohne. (Anmerkung: Wenn Du die Schimpfworte für Deine Ex weglässt, kann man Deine Post besser lesen)
Von daher hatte ich keinerlei Möglichkeiten überhaupt etwas mitzunehmen.
Natürlich hattest Du sie. Wenn Du sie - aus vielleicht verständlichen Gründen - nicht genutzt hast, liegt das trotzdem in Deiner Verantwortung.
Obendrauf komme ich auch noch für alle Schulden auf, da Exe der Überzeugung ist sie braucht nicht zu zahlen.
Für Schulden kommt der auf, der dafür unterschrieben hat. Persönliche Ansichten zählen da nicht. Bei gesamtschuldnerischer Haftung holen sich Gläubiger ihr Geld allerdings da, wo auch welches zu holen ist.
Zählen denn eigentlich Bilder, die kurz vor Vorlassen der Wohnung gemacht wurden?? Darauf würde man doch sehen, was da gewesen ist
was sollen diese Bilder denn zeigen oder beweisen? Wenn da ein toller Flachbild-Fernseher drauf ist, kann man sagen "der ist kaputt", "den hat turbo doch mitgenommen" oder auch "das ist kein Foto aus unserer Wohnung - keine Ahnung, wo und wann das aufgenommen wurde." Und dann?
Im übrigen kommt es immer auf die Bildunterschriften an: Ich kann das Foto einer total chaotischen Wohnung auf den Tisch legen und es sehr unterschiedlich untertiteln:
a.) hier wohnt ein Messie
b.) Umzugstag bei Familie Müller
c.) der Tag, an dem ein Lkw durch die Hauswand in unser Wohnzimmer gekracht ist
Welche Version ist jetzt die "richtige" und was würde dieses Foto "beweisen"?
Deutsches Familienrecht ist NICHT "Richterin Salesch"...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für eure Hinweise.
Bis gerade war mir nicht klar, dass das Wort, welches ich verwendete als Schimpfwort gilt!! Aber egal.
Okay, also habe ich auf der ganzen finanziellen Linie einfach Pech gehabt, so wie es aussieht. Denn ich will ja nicht mal den Krempel aus der Wohnung haben, sondern wollte eigentlich nur noch den finanziellen Ausgleich geregelt haben....
Zu den Schulden, es haben beide unterschrieben und ich muss natürlich zahlen, da ich das höhere Einkommen habe und der einzige Weg an mein Geld zu kommen besteht derzeit nur darin Exe zu verklagen!!
@Brille007
du hast leider vollkommen Recht bei deinen Aussagen zu den Bildunterschriften
habe da aber noch eine Frage:
und das Fam-auto kann man dann auch - ohne Folgen zu erwarten - verkaufen und durch ein anderes ersetzen und behaupten, den Wagen hat es nie gegeben?? Den Punkt hat Exe ebenfalls schon "abgearbeitet"!
Nur mal als Beispiel:
Meine Ex hat mir anwaltlich untersagt mein Haus zu betreten und das Schloss ausgetauscht. Ich bin also nicht freiwillig gegangen und konnte nichts mitnehmen oder aufschreiben.
Als sie später ausgezogen ist, hat sie alles mit genommen, was sie gebrauchen konnte und ich musste den Rest auf meine Kosten entsorgen lassen und ihre offenen Rechnungen bezahlen.
Dann hat sie unser Familienauto zu Schrott gefahren und von meinem Konto Geld abgehoben um sich ein neues zu kaufen.
Dann hat sie das von mir fast alleine bezahlte Haus 100 K€ unter Einkaufspreis verkauft und sich aus dem Verlust 33.000,- Zugewinnausgleich gesichert.
Diese hat sie dann laut PKH Antrag aber für den Umzug in 2 Kilometer Entfernung aufgebraucht, da sie ja alle Hausratsgegensctände neu kaufen musste.
Belege brauchte sie dafür keine vorlegen. Es wurde ihr auch so geglaubt. Bis heute zur 6. Gerichtsverhandlung vorm OLG bekommt sie PKH.
Du hast also noch einiges vor dir.
Komme runter und, wie Brille schon sagte, sortiere deine Baustellen nach Wichtigkeit und Erfolgschance.
Wir helfen dir dabei aber dafür musst du wieder rational werden. Auch wenn es, verständlicherweise schwer fällt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du hast also noch einiges vor dir.
Komme runter und, wie Brille schon sagte, sortiere deine Baustellen nach Wichtigkeit und Erfolgschance.
Wir helfen dir dabei aber dafür musst du wieder rational werden. Auch wenn es, verständlicherweise schwer fällt.
ich bin fassungslos!! Dazu fällt mir echt nichts mehr ein. Muss jetzt erstmal meine nächsten Schritte überdenken.
Danke für eure Hilfe/ Unterstüzung bis hierhin!!
Als erste Übersicht für "Anfänger" empfehle ich immer www.trennungsfaq.de
Da findest du recht plastisch die Risiken und notwendigen ersten Schritte beschrieben.
Es scheint bei dir ja noch recht frisch zu sein, insofern hast du noch einige Chancen etwas in deine Richtung zu drehen.
Meine Katastrophen sind alle passiert bevor ich Seiten wie diese entdeckt habe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin turbo,
ich will ja nicht mal den Krempel aus der Wohnung haben, sondern wollte eigentlich nur noch den finanziellen Ausgleich geregelt haben....
wie ich Dir schon schrieb, hat es in Eurer Wohnung eigentlich nichts gegeben, was einen nennenswerten Wert gehabt hätte. Ausser natürlich das ganze zeug, das Du bereits mitgenommen hast...
Zu den Schulden, es haben beide unterschrieben und ich muss natürlich zahlen, da ich das höhere Einkommen habe und der einzige Weg an mein Geld zu kommen besteht derzeit nur darin Exe zu verklagen!!
das ist korrekt. Einer Bank oder einem sonstigen Gläubiger ist es egal, wie Ihr das untereinander geregelt habt. Diese "Baustelle" kannst Du evtl. noch beim Zugewinnausgleich (sofern es einen solchen geben wird) oder beim nachehelichen Unterhalt verhandeln.
und das Fam-auto kann man dann auch - ohne Folgen zu erwarten - verkaufen und durch ein anderes ersetzen und behaupten, den Wagen hat es nie gegeben?? Den Punkt hat Exe ebenfalls schon "abgearbeitet"!
Wie Du selbst schreibst, hat Deine Ex auch in dieser Frage bereits Fakten geschaffen. Dass es den Wagen wirklich gegeben hat, muss Deine Ex gar nicht bestreiten - aber sein Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs könnte strittig sein. Vielleicht hatte er ja auch einen Motor- oder Getriebeschaden, dessen Reparatur nicht mehr gelohnt hätte? Oder einen Unfall? Oder er wurde ein Opfer der Abwrackprämie - und die Differenz für das neue Auto kam von Exchens Familie oder einem lieben Freund? Selbst wenn das alte Auto aus versicherungstechnischen Gründen auf Dich zugelassen gewesen ist, beweist der Halter-Eintrag in den Papieren nicht Deine "wirtschaftliche Eigentümereigenschaft".
Wenn Deine Ex böswillig und/oder ein bisschen clever ist, schaust Du bei Hausrats- und Autofragen in die Röhre. Deshalb ist Uli's Rat in solchen Fragen der beste: Strich drunter; dann wirfst Du dem schlechten Geld wenigstens kein gutes hinterher.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Turbo,
bei allem Mist, der dir passiert ist, es gibt zwei kleine Lichtblicke:
- Erstens, du weißt jetzt definitiv, dass du es mit einer Ex vom Typ "Kampfzicke" zu tun hast. Das ist zwar nicht toll, aber wenigstens kannst du deinen Gegner jetzt recht gut einsortieren und weißt, wie du dich zu verhalten hast.
- Zweitens, du hast vatersein.de gefunden, bevor es richtig heftig wird.
Die wirklich wichtigen Fragen sind: Wie soll der Umgang mit deiner Tochter geregelt werden - kann sie bei dir wohnen, bzw. willst du das überhaupt; oder betrachtet Exchen die Kleine ohnehin als ihr persönliches Eigentum? Ein Wechselmodell scheidet bei euch beiden ganz offensichtlich aus, denn wer sich so zaust, der kriegt kein Wechselmodell gebacken. Wie sind also deine und ihre Vorstellungen über den Verbleib des Kindes, sowie über den Umgang? Und wie soll der Unterhalt geregelt werden? Deine Tochter ist noch jung, auf lange Sicht ist diese Frage bei den Finanzen daher deutlich wichtiger als alle Flachbildfernseher und Autos zusammen.
Viele liebe Grüße, und halt die Ohren steif,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
ganz klar ist, dass ich sie haben will, da sie sich nicht die Bohne kümmert und zu den Großeltern abschiebt, derzeit behandelt sie die kleine als ihr Eigentum und "Zahlungsversicherung", die Betreuung könnte ich mit einem Tageskindergarten sicher stellen, ich habe regelmäßige Arbeitszeiten und viel Freiraum!!!
Das ist aber der nächste Kriegsschauplatz
Das ist möglicherweise schon der vergangene Kriegsschauplatz, denn auch und gerade da gilt, wer Fakten schaft hat gewonnen.
Ähnlich wie beim Fernseher gilt: Die Mutter ist im "Besitz" der Kinder, sie sitzen im gewohnten Umfeld und der Vater verdient genug Geld um Unterhalt zu bezahlen. Warum sollte ein Richter daran was ändern?
Damit ist auch diese Schlacht kaum noch zu gewinnen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi turbo
mach dir nicht zuviel Hoffnung, dass du was wiederbekommst. Vor allem weil sie das zeug ja schon vertickt.
Du kannst es zwar versuchen und sie schriftlich auffordern, deine persönlichen Dinge herauszugeben, aber sicher lässt sie sich nicht beeindrucken.
Sondern lacht sich eins. daher besser - still bleiben..lächeln und winken...lächeln und winken..
und bloß nicht die Laune verderben lassen.
Und dass du einen finanziellen Ausgleich bekommst - vergiss es. Über einen Anwalt zu gehen kannste völlig vergessen, der Streitwert für den den du Gebühren bezahlst, steigt so hoch und unterm Strich kommen nur Miese.
Ich sage zu meinem LG immer mal, wenn er traurig ist, weil er nach 20 Jahren Berufsleben mit leeren Taschen dasteht, es ist wie einmal abgebrannt ohne Versicherung...das Leben geht jedoch weiter und du wirst dir was neues aufbauen. Aus eigener Kraft.
Tja und mit der Kinderbetreuung... da können andere hier besser was sagen...
..wielange ist den dein Auszug her? Wie läuft der Umgang? Hier kannst du nur auf Zeit setzen, nichts übers Knie brechen...
ligr ginnie
PS: es gibt ja den Spruch man sieht sich immer zweimal. Irgndwann einmal vielleicht ist deine Ex auf dich angewiesen... dann wirst du: lächeln und winken...
(aber bitte nicht wenn es ums Kind geht, das versteht sich von selbst)
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Das ist möglicherweise schon der vergangene Kriegsschauplatz, denn auch und gerade da gilt, wer Fakten schaft hat gewonnen.
Ähnlich wie beim Fernseher gilt: Die Mutter ist im "Besitz" der Kinder, sie sitzen im gewohnten Umfeld und der Vater verdient genug Geld um Unterhalt zu bezahlen. Warum sollte ein Richter daran was ändern?
Damit ist auch diese Schlacht kaum noch zu gewinnen.
Gruss Beppo
Na, so kann man das auch nicht sagen, ich hatte meine Tochter natürlich mitgenommen, aber das FG hat sie vorrübergehend bis zur Hauptverhandlung der Mutter zugesprochen, ob sich das allerdings nochmal ändert wage ich zu bezweifeln
..wielange ist den dein Auszug her? Wie läuft der Umgang? Hier kannst du nur auf Zeit setzen, nichts übers Knie brechen...
ligr ginnie
PS: es gibt ja den Spruch man sieht sich immer zweimal. Irgndwann einmal vielleicht ist deine Ex auf dich angewiesen... dann wirst du: lächeln und winken...
(aber bitte nicht wenn es ums Kind geht, das versteht sich von selbst)
Der Umzug liegt ca, 6 Wochen zurück
LG Frank