Hallo zusammen.. 😉
Brauche dringend Rat..Heirat 12.07, ETW-Kauf 12.08 mit 50/50 Anteil bei Bank und Grundbuch ( Vollfinanzierung 104000,-Euro)..Trennung jetzt wegen häuslicher Gewalt,Alkohol, Morddrohungen mit alleiniger Wohnungsnutzungszuweisung
für mich..
Ich bin voll berufstätig, mein Noch-ehegatte 400,- Euro- Basis. Aufgrund der Vorkommnisse läuft eine Abwehrklage gegen seine Unterhaltsansprüche..Er hat Hartz bei der Arge beantragt.
Bis jetzt tilge ich alle laufenden Belastungen für die ETW alleine( Abzahlung 540,-E ), könnte sie auch weiterhin bezahlen und sie behalten. Abzahlung so gut wie noch nichts bei der kurzen Zeit.Er will Miteigentümer bleiben, das sei nicht verhandelbar...
Mein Mann stellt jetzt über Reaw. Nutzungsausgleichsforderung ( 350,-)
1. Frage: Darf ich seinen Tilgungsanteil vom Nutzungsausgleich einbehalten und weiterhin der Bank zukommen lassen?
2. gehört die Grundsteuer und Gebäudeversicherung auch dazu?
3. Wie vereinbart sich seine Vermögensbildung mit Hartz 4 ?
Ich bin dankbar für jede Antwort
moinsen,
sind an eurer Wild West Story eigentlich auch Kinder beteiligt oder was verschlägt Dich auf eine Internetseite deren Titel Du im ganz ganz oben hinter dem www. erkennen kannst?
:redhead:
eine Tochter ( 17 J) aus vorheriger Beziehung.. Und auf diese Seite hat es mich verschlagen, weil das klassische Klischee von Frau zieht Mann die Hosen aus auch anders rum gibt..
nur das es dann nicht so tolle Internetseiten wie diese für sie gibt..
Ich finde sie einfach super klasse... :applauskopf: