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Notartermin! Es geht ums Haus...

 
(@allesgut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
ich bin NEU  😉
Da ich morgen einen Notartermin mit meiner (Noch-) Ehefrau vereinbart habe, halte ich mich kurz und erzähle nur das notwendigste. Mehr folgt am Wochenende, wenn ich mehr Zeit habe!
Ich habe mich vor gut 6 Monaten von meiner Frau getrennt, wohne aber noch in unserem gemeinsamen Haus (kleines Zimmer mit Matratze)! Wohl abweichend von allen Fällen, die ich hier gelesen habe, vertrage ich mich (mittlerweile) sehr gut mit ihr und auch unser Sohn profitiert von dieser Situation. Es gibt keinen Krieg, wir streiten nicht mehr und auch meine neue Beziehung wird akzeptiert. Wohl auch weil sie erkannt hat, dass unsere Ehe schon lange "tot" war. Wir haben in einer WG gelebt...! Nun gut:

Ich bin derzeit noch im Haus, weil meine Ehefrau und ich wollen, dass sie mit meinem Sohn im Haus bleibt. Das ist aber nur möglich, wenn ich bis Juli weiterhin die laufenden Zahlungen mittrage, weil erst dann ein nicht unerheblicher Vertrag ausläuft, der ihr das alleinige zahlen der Abtragungen ermöglicht!
Nun wollen wir morgen zum Notar und uns beraten lassen, was zu tun ist, um das Haus (in dem wir beide 50/50 im Grundbuch stehen) überschreiben zu lassen! Da wir uns mit allem einig sind, haben wir keine Anwälte genommen um entsprechende Kosten zu vermeiden.
Nochmal: Wir sind uns bzgl. aller Sachen einig (Haus an mein Ehefrau mit Kind mittels Auszahlung, Unterhalt für den Sohn, Umgangsrecht jederzeit, weil ich am 01.07. nur ne Strasse weiter ziehe...)

Was können wir beim Notar erfragen...gibt es Tipps? Meine Frau benötigt wohl für die Bank eine Scheidungsfolgevereinbarung oder reicht etwas anderes.
Ich bedanke mich vorab und verspreche, dass "meine Geschichte" noch ausführlich hinterlegt wird  :yltype:

Alles gut...hoffentlich bleibt das so!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 15:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen Allesgut,

das ist schwierig - normalerweise antworten hier auf Fragen - aber nicht auf die Frage, was man einen Notar fragen könnte. Wenn Ihr selbst nicht wisst, was Ihr für Fragen habt - wie sollen wir es wissen?

Ein Hinweis fällt mir allerdings ein: Das Ganze macht nur Sinn, wenn Du aus der Haftung für das Haus herauskommst; Deine Ex also in der Lage ist, die Kreditraten mit ihrem eigenen Einkommen weiter zu bedienen. Es muss also klar sein, dass von Euch beiden auf sie alleine umgeschuldet wird. Ansonsten kannst Du böse Überraschungen erleben. Im Extremfall könnte das bedeuten, dass Du weiter ein Haus abbezahlst, das Du nicht einmal betreten darfst und von dem Dir nicht einmal eine Türklinke gehört, auch in 20 Jahren nicht.

Und sag jetzt nicht "wir verstehen uns doch so gut, das würde sie nicht tun". Wenn alle Frauen sich nach einer Trennung/Scheidung an ihre Zusagen halten würden, gäbe es dieses Forum nicht.

Also: Wenn Du durch den Notarvertrag nicht RESTLOS schuldenfrei bist und am Ende noch als Bürge in irgendwelchen Verträgen stehst, ist etwas total schiefgelaufen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 15:36
(@allesgut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille007,

ja...meine bzgl. des Notars war wohl in "Blaue" gestellt und nicht richtig formuliert...  :redhead:
Eigentlich geht es uns darum, so gut wie möglich vorbereitet zu sein, um Kosten für vertragliche Einigungen einzusparen, über die wir uns schon einig sind!
Ich habe etwas Angst davor, dass mir ein Anwalt oder Notar "etwas verkaufen will" was ich theoretisch nicht bräuchte...!

Um eine Scheidungsfolgevereinbarung kommen wir wohl nicht rum, um die Umfinazierung des Hauses auf meine Frau veranlassen zu können, richtig?

Alles gut...hoffentlich bleibt das so!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 15:50
(@robbie07)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, AllesGut

Brille hat absolut Recht, mit dem ,was er schreibt. VORSICHT!
Bei mir war es so, das ich weiterhin mit meinem Sohn in dem ehemals gemeinsamen Haus wohne.
Meine Exe aber mit der Schuldhaftentlassung bei den Banken, der kompletten Schuldübernahme und des
50%-Anteils im Grundbuch die Sache zu regeln war. Wir haben die ganze Sache einfach in einen privaten
Vertrag reingepackt und haben später den Notar das mit dem Grundbuch machen lassen.
Wir hatten damals noch ein paar Sachen, wie Auto überschreiben etc. mit in den Vertrag aufgenommen.
Solltet Ihr Euch mal ein paar Gedanken machen, was Ihr geregelt (rechtlich verbindlich) haben wollt.

Gruß, Robbie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 16:23
(@allesgut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Robbie,

hilf mir mal gerade... 😉
Was war für Dich notwendig, um die Umschreibung des Hauses auf Dich veranlassen zu können?
Denn ohne Schuldhaftentlassung bzw. ohne Schulden oder irgendwelcher Verpflichtungen bzgl. des Hauses will ich ja am Ende aus der Sache rauskommen...

Alles gut...hoffentlich bleibt das so!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 16:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

eine Scheidungsfolgenvereinbarung braucht man für eine Umfinanzierung nicht; die Bank interessiert sich nur dafür, ob ein Kreditnehmer aufgrund seiner Einkünfte in der Lage ist, einen Kredit auch dauerhaft zu bedienen. Wo die Kohle dafür herkommt, ist denen egal; die Einkünfte müssen bei Vertragsabschluss und danach jedes Jahr nachgewiesen werden, solange der Kreditvertrag läuft.

Wenn die Bank von der Kreditwürdigkeit Deiner Noch-Ehefrau NICHT überzeugt sind, lehnen sie die Kreditvergabe bzw. Vertragsänderung ab oder holen einen Bürgen ins Boot. Und wenn Du das bist, hast Du einen Riesenfehler gemacht: "Haus zu 100 Prozent bei Ehefrau" MUSS gleichbedeutend sein mit "Schulden zu 100 Prozent bei Ehefrau; Ehemann steht nirgends mehr in einem Kreditvertrag." Der Notarvertrag muss also einen Passus enthalten, der sinngemäss lautet "Damit gehen sämtliche Rechte und Pflichten an der Immobilie auf Frau XYZ über".

By the way: Wer zahlt da wen aus? Soll nachehelicher Unterhalt fliessen? Falls ja: Linke Tasche - rechte Tasche?

Und noch'n Tipp: An Notar oder Anwalt ein paar hundert Euro sparen zu wollen kann der teuerste Deal Deines Lebens werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 16:36
(@robbie07)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,
Brille hat schon wieder recht.
Bei mir war es so, das die Banken für die Schuldhaftentlassung meiner Exe diesen Vertrag mit Übernahme der Schulden, der Abtretung der Rechte am Objekt durch Exe, Umschreibung Ihres Grundbuchanteils und in meinem Falle noch der wechselseitige Verzicht auf EU/TU
sowie KFZ-Kram und Hausrat, etc. drinstand.

Gruß, Robbie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 16:43
(@allesgut)
Schon was gesagt Registriert

Danke Ihr Beiden,

werde das Gespräch morgen wohl auch erstmal als Beratungsgespräch nutzen  :note:

Zur Frage: Meine Frau wird mich auszahlen! Sie bleibt mit unserem Sohn im Haus. Ich zahle Unterhalt für das Kind (sie hat einen gut bezahlten Job)!
Linke Tasche - rechte Tasche verstehe ich leider nicht  :question:

Das mit dem teuersten Deal meines Lebens kann ich schon nachvollziehen; das soll ja auch über den Notar festgelegt werden. Wir denken nur, das wir einiges im Vorfeld klären können, was dann nur noch geprüft und abgenickt werden könnte...

Vielleicht läuft das auch einfach zu glatt bei uns...?

Alles gut...hoffentlich bleibt das so!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 16:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus nochmal,

mit "linke Tasche - rechte Tasche" meinte ich, dass es Unfug ist, einem Ex-Ehepartner Unterhalt zu bezahlen, mit dem er/sie dann eine ehemals gemeinschaftliche Immobilie abbezahlt. Dann kann man auch gleich Miteigentümer bleiben. Aber das scheint in Eurem Fall ja nicht so zu sein.

Es ist schön, wenn alles glatt läuft. Sind bisher schon Rechtsanwälte involviert? Ohne Deine Frau zu kennen und - natürlich - ohne ihr Unrecht tun zu wollen: Es kann auch ein taktisches Manöver sein, die Füsse still zu halten, bis ein bestimmer Deal unterschrieben ist. Mein Rat in jedem Fall: Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird ebenfalls notariell abgeschlossen; das solltet Ihr zuerst tun, bevor ihr das Haus auseinanderklamüsert. In jedem Fall sollte mit der Unterschrift untr die SFV klar sein, dass damit wechselseitig ALLE Ansprüche - auch für den Fall der Not - abgegolten sind. Ansonsten kann es Dir passieren, dass Du im Nachhinein doch noch zu nachehelichen Unterhaltszahlungen herangezogen wirst.

Hinweis: Ein Notar beurkundet das, was Ihr beurkundet haben wollt. Eine Beratungspflicht in dem Sinn, ob der Inhalt Eures Vertrages klug ist oder welche Folgen er im Zweifelsfall haben kann, hat der Notar nicht. Ob es also klug ist, hier etwas übers Knie zu brechen?

Und noch was: Nachdem Du sowieso erst am 1.7. umziehen kannst/willst und Deine Noch-Frau auch erst dann den Schuldendienst alleine übernehmen kann/will, wundert mich die Eile etwas: Warum muss es ausgerechnet morgen sein? Es wäre noch genügend Zeit für Beratung...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 17:01
(@allesgut)
Schon was gesagt Registriert

Mahlzeit,

ach so ... jetzt habe ich das dann auch mal verstanden (linke/rechte Tasche)! Aber wie richtig erkannt: Sie bekommt keinen Unterhalt!

Bisher haben wir keine Rechtsanwälte involviert.
Die ganze Eile kommt aufgrund der derzeit günstigen Zinsen zustande, die bei der Umfinanzierung berechnet werden! Da ist tatsächlich jeder Tag bares Geld!

Gruß

Alles gut...hoffentlich bleibt das so!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 17:11




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen Allesgut,

mir kommt diese Hektik trotzdem komisch vor; Zinsen ändern sich nicht täglich und in Eurem Fall sowieso erst ab 1.7. und nicht für die laufenden Darlehen. Und schon gar nicht für Dich, denn Du bist mit dem Vertrag ja raus aus allem.

Gibt es schon eine Scheidungsfolgenvereinbarung, wenigstens als Entwurf? Falls ja: Anonymisiere sie und stelle sie hier ein; dann kann man was dazu sagen. Die Methode "Erst mal das Haus überschreiben und alles andere später" lässt bei mir jedenfalls rote Lampen blinken. Davon abgesehen gibt es KEINE Notwendigkeit, bereits morgen irgendwas zu unterschreiben; man kann und sollte alles überschlafen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 17:21
(@allesgut)
Schon was gesagt Registriert

Hi brille,

es gibt noch keinen Entwurf für die SFV!

Also die Hektik kommt zustande, weil wir im Mai sowieso einen Bausparvertrag nicht in Anspruch nehmen wollen, sondern über die Bank umfinanzieren, damit meine Ehefrau die aktuellen Zinsen für 10 Jahre reservieren kann! Über den Kredit (auf sie selbst) werde ich dann auch ausbezahlt!

Ich darf aber bis zum 01.07. Mietfrei bei ihr wohnen bleiben  🙂

Alles gut...hoffentlich bleibt das so!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 17:45
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin AllesGut,

also, vieles haben die Kollegen hier schon zu recht angemerkt.

Da ich aus der Finanzbranche komme ein gut gemeinter Hinweis:

Ein Notar kann und darf in einigen Bundesländern keine anwaltlichen Beratungstätigkeiten wahr nehmen. Daher sehe den Termin morgen bitte definitiv nur als informelles Gespräch!!! Ohne "Pfandhaftentlassung" durch die Banken solltest du dich auf gar nichts einlassen, sonst kann das wirklich nach hinten los gehen. Bei mir steht in ca. 2 Wochen das gleiche Thema an. Erst wenn die Banken signalisieren, dass sie eure gemeinsamen Gedanken bzgl. Immo. nachvollziehen und verstehen können, solltet ihr die Verträge beim Notar machen. Bzgl. der Zinsen ist keine besondere Eile geboten. Natürlich ist billiger immer besser, aber was hast Du später davon? Nix. Also, abwarten und ggf. die Bank auf die "Forwardregelung" aufmerksam machen, gilt eigentlich nur für Anschlusszinsvereinbarungen, aber ihr habt ja den Bausparvertrag... . Je nachdem wie kooperativ euer Institut ist, kann eine Zinszusage auch für 6-8 Wochen gegeben werden

Übrigens: deine Frau wohnt auch bei dir mietfrei...dir gehört ja auch das halbe Haus zur Zeit ! 😉

also, alles Gute für morgen und ich wünsche Dir und Deiner ZEF gutes GEMEINSAMES Gelingen. Es wird immer Momente geben, wo eine/r von Euch nur Nachteile sieht. Hoffentlich könnt ihr beide dann auch noch fair miteinander umgehen.

M.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 18:16
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin AllesGut,

gibt es was Neues? Wie war euer Termin?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2007 12:51
(@allesgut)
Schon was gesagt Registriert

Servus,
der Termin war wirklich gut! Der Notar kennt uns schon seit langem und war vor 8 Jahren auch für den Hauskauf zuständig!
Wir werden nun einen Übertragungsvertrag erstellen lassen, in dem auch für die SFV alle Ansprüche meinerseits abgegolten werden!

Sobald ich den Entwurf vorliegen habe, lass ich das nochmal durch einen bekannten Anwalt prüfen. Entgegen aller hier leider schlechten Erfahrungen bleibe ich optimistisch, dass wir den richtigen (gemeinsamen) Weg finden!

Alles gut...hoffentlich bleibt das so!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2007 13:16
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

na dann hast Du wirklich Glück. Ich wünsche Dir ebenfalls, dass es so bleibt!! Gibt es eine Regelung bzgl. der Kosten? Wer zahlt die Kosten, die ggf. mit dem Übertrag innerhalb der 10-Jahresfrist entstehen? Oder fallen die gar nicht an?

Das sind Fragen, die Du mir beantworten könntest bevor ich wieder Teuros an meinen Anwalt ausschütte  😉 .

Bei mir läuft es zur Zeit darauf hinaus, dass meine Ex die Übernahme nicht geregelt bekommen wird und ich Anfang Mai in den Vergleich einsteige und sie abfinde. Daher "sauge" ich jede kleinste Info momentan auf wie Honigwasser.

Bis bald

SteMA

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2007 14:18