Notarieller Vertrag...
 
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Notarieller Vertrag und/oder Zugewinn

 
 daud
(@daud)
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Hallo
ich bräuchte als Orientierung Info zu folgender Situation
Meine Frau und ich haben ein Haus gekauft bevor wir geheiratet haben. Darüber wurde ein notarieller Eigentümer-Vertrag geschlossen, Aufteilung 1:1, wobei einer von uns mehr Geld eingebracht hatte. Dies wurde auch darin festgehalten.
Nach 4 Jahren haben wir geheiratet, inzwischen gemeinsam noch mal Geld reingesteckt, von einer Seite aber auch ein grosser "Batzen", von der anderen Seite dafür sehr viel Eigenleistung.
Meine Frage : wie wird so eine Situation getrennt ? Zählt grundsätzlich und/oder ausschliesslich der notarielle Vertrag ? Zählt der bis zur Eheschliessung und ab da gitl der Zugewinn ? Wird/wurde der notarielle Vertrag mit der Eheschliessung aufgehoben ?
Hintergrund : meine Frau, die im Haus mit den Kindern geblieben ist, versucht momentan - irgendwo auch verständlich - das Haus so schlecht wie möglich zu bewerten, ihren Anteil beim Erwerb/Ausbau/Umbau so hoch wie möglich zu bewerten.
Wie werden Geldzahlungen auf das gemeinsame Konto, die nicht dem Haus zu gute kamen, sondern dem Lebensunterhalt, bewertet ? Wie sieht das in Zeiten von Arbeitslosigkeit / Kinderbetreuung aus ?
Bin für jede Antwort dankbar, auch für entsprechende Links ... für mich steht der Anwalt noch nicht an, und auch dann will ich möglichst viel Hintergrundwissen haben ... gebranntes Kind scheut das Feuer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2005 18:14
(@Melly)

Daud: notariell gibt es die Vereinbarung, daß beide Parteien je zur Hälfte Eigentümer sind, das zählt auch bei einer Scheidung so.
Da jeder von Euch 50% in das Haus eingebracht haben und im Vertrag auch drin steht, daß jeder 50% bekommt, bleibt das auch bei einer Heirat so.
Ab Zeitpunkt der Heirat wird dann nur noch der Zugewinn berechnet.
Hat die eine Partei nun den Batzen Geld mit in die Ehe gebracht und später ins Haus gesteckt, gilt das Geld als Vorab und muß vom Zugewinn abgezogen werden.
Eigenleistungen werden nur soweit mit einfließen, wie das Haus durch Umbauarbeiten mehr an Wert gewonnen hat.
Der Notarvertrag gilt auch nach der Eheschließung.
Gehälter die auf das gemeinsame Konto geflossen sind, wurden ja für den Lebensunterhalt verwendet und wird nicht mehr in den Zugewinn einfließen, da es ja weg ist.
Das Geld was noch auf dem gemeinsamen Konto ist, wird geteilt.
Wie meinst Du das mit Zeiten bei Arbeitslosigkeit und Kinderbetreuung?
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2005 20:43
 daud
(@daud)
Schon was gesagt Registriert

die Situation : meine Fr. ist/war selbständig, ich dagegen zeitweise immer wieder arbeitslos.
Ihr Geschäft, an dem ich im Hintergrund "mitgebastelt" habe, lief und läuft gut. Daher hat sie nachweislich Geld in das Haus gesteckt.
Mein Anteil war dafür dann die Eigenleistung - Planung und Ausführung.
Da sie das Haus behalten soll - schon allein der Kinder wegen - müssen wir jetzt eine Einigung finden. Einerseits ist ihr Anteil an direkter finanieller Beteiligung grösser und auch nachweisbar. Mein Anteil ist andererseits der Zugewinn.
Um möglichst güngstig zu fahren versucht sie jetzt, jede Mark, die in irgendeiner Weise über die Konten lief - ob für Leben oder Bauen - für sich zu beanspruchen, um den Anteil am Haus möglichst gross zu rechnen - ohne je mit mir konkret über Zahlen gesprochen zu haben.
Da steckt eben ein Anwalt dahinter.
Noch konkret eine Rückfrage : was ist mit der Zeit von Hauskauf bis Heirat - wie wird da der Einsatz an Geld bzw. an Eigenleistung bewertet ? Bleibt da knallhart die notarielle Regelung bestehen, auch wenn einer inzwischen schon mehr "reingesteckt" hat ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2005 23:18
(@Melly)

Also was notariell fest is bleibt auch so.
Ihr habt Euch damals dafür entschieden, daß jeder 50% vom Haus bekommt und das auch im Grundbuch steht.
Also Dir gehören die 50% so oder so.
Was Ihr in der Ehe gemeinsam ins Haus gesteckt habt, kommt in den Zugewinn. Egal ob Du gebastelt hast und sie gezahlt. Deswegen gibt es ja den Zugewinn.
Hätte sie alles auf den Euro genau wiederhaben wollen, hättet Ihr Gütertrennung machen müssen. Ist aber nicht so.
Bei Zugewinn fließt alles in einen Topf und dann wird halt geguckt, was der eine in die Ehe gebracht hat und der andere.
Beide haben also 50% vom Haus mitgebracht.
Das Haus ist in der Ehe sagen wir mal um 50000 Euro im Wert gestiegen. Wo das Geld nun herkommt spielt keine Rolle, wenn es sich nicht um Gelder handelt, die vor der Eheschließung da waren.
Mal ne einfache Erklärung:
Tag der Eheschließung:
Mann: 50% Haus null Geld
Frau 50% Haus null Geld

Ende der Ehe:
Mann 50% Haus
Frau 50% Haus
+ Wertsteigerung des Hauses
(Gelder auf Bankkonten laß ich jetzt mal raus)
Man geht dann her und teilt die Wertsteigerung durch 2 da ja keiner Bargeld bei der Eheschließung hatte.
Kapiert?

Die Frau hat halt Pech gehabt, wenn sie ihr Geld was sie in der Ehe verdient hat, ins Haus gesteckt hat. Da wäre schon nen Ehevertrag mit Gütertrennung notwendig gewesen.

Es ist ja oft so, daß die Ehemänner die Doofen sind, die fleißig arbeiten gehen, die Frau daheim bleibt, die Kids versorgt und der Mann das Geld was noch vom Leben über ist ins Haus steckt.
Da hat die Frau halt dann den Zugewinn.

Sie kann jetzt Rechnungen anschleppen was sie will, alles was in der Ehe erspart wurde oder abbezahlt wurde is beider Seiten Geld und auch Zugewinn.
Gruß
Melly

Ps: es ist sinnvoll bei solch Summen wie Hauskapital sich in aller Ruhe zu einigen, da Anwälte ein Vermögen kosten 🙁

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2005 23:59
 daud
(@daud)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank erst Mal ... das hilft mir sehr viel weiter ... so kann ich in das Treffen mit dem Anwalt beruhigter gehen. Leider hat meine Frau diese Entschedung schon getroffen ... obwohl ich mit allen Möglickkeiten eine vor-anwaltliche Einigung wollte ....
Noch ne Frage zum Zugewinn : ich habe von einem Freund gesagt bekommen, dass die letzten 5 Jahre vor der Trennung alles, was jeder einbezahlt hat, berücksichtigt werden, also doch eine Art Kassensturz gemacht wird. Stimmt das ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 09:50
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, daud,

also zumindest ich habe davon noch nie was gehört, ich wüsste auch nicht, wofür das gut sein soll/was damit bezweckt werden soll. frag' mal lieber deinen RA danach! also ich halte das eher für eine 'urban legend' = ein gerücht.

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 12:23
(@Melly)

@Daud: also das mit den letzten 5 Jahren stimmt nicht.
Anfangsvermögen wird dem Endvermögen gegenüber gestellt und fertig.
Ihr wißt doch sicher noch, was Ihr am Tage der Hochzeit an Geld hattet, neben dem Haus versteht sich.
Jetzt gilt es halt, das Haus zu schätzen und zu gucken, was ist es jetzt wert.
Laß Dich mal nicht verrückt machen.
Wenn Deine Frau den Weg zum Anwalt gesucht hat, wirst Du wohl keine andere Möglichkeit haben, Dir auch einen zu nehmen.
Denk bitte dran.....der Anwalt DEINER Frau ist NICHT Dein Anwalt. Er wird Dir wenns hart kommt ganze Familien von Bären aufbinden.
Glaub bitte erstmal nix, was der Anwalt Deiner Frau zu sagen hat.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 12:47
 daud
(@daud)
Schon was gesagt Registriert

ok ... danke für die vielen Infos ... super, ich hab schon auf spezielleren Foren gefragt, aber "hier wurd ich geholfen" :-)))

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 13:47
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

.... dies hier ist nämlich nicht nur ein, sondern DAS ganz spezielle forum :red: für alle :puzz: und :question: !!!!!

[Editiert am 8/6/2005 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 14:03