Hallo,
ich habe eine Betriebsrente, davon weiß BaldExe auch.
Stimmt es, dass durch das neue Versorgungsausgleichsgesetz die gesetzliche Rente und die betriebliche Rente mit Scheidungsantrag als nur eine Sache behandelt werden?
Muss dazu keine notarielle Vereinbarung mehr getroffen werden? Wird das jetzt als Vergleich nur vor Gericht protokolliert?
Oder doch lieber eine notarielle Vereinbarung, da noch andere Dinge geregelt werden müssen?
Gruss Karlo
Moin,
ich habe das anders verstanden.
Vor 2009 wurden deiner Ex Rentenpunkte im halben Wert deiner Betriebsrente gut geschrieben.
Seit 2009 ist es wohl so, dass dein Betrieb nun deine Rente zwischen dir und ihr aufteilen muss, so dass sie quasi eine eigene Betriebsrente bekommt.
Und das regelt das Gericht im Versorgungsausgleich. Du musst nix weiter machen.
Aber ich kann mich auch irren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Seit 2009 ist es wohl so, dass dein Betrieb nun deine Rente zwischen dir und ihr aufteilen muss, so dass sie quasi eine eigene Betriebsrente bekommt.
Das ist so (rechnen tut der Richter).
Siehe Pressemitteilung zum Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs:
Ausgleichsberechtigte erhalten unmittelbar einen Anspruch gegen den Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person.
D.h. Ex bekommt eigenes AV-Konto (wurde bei mir auch gerade so gemacht), sowohl bei Betriebsrente wie auch z.B. bei Riester-RV.
Besten Gruß
United
Danke euch :thumbup:
Ich gehe aber mal davon aus, das sie im Scheidungsantrag dann nicht pauschal "Versorgungsausgleich" angeben haben kann, da ich Betriebsrente und Riesterrente bekomme.
Wenn sie die beiden Renten nicht zusammen angegeben hat, wo und wie muss ich das denn tun?
Sie weiß ja von beiden Renten, der Richter unter Umständen nur von der gesetzlichen Rente.
Gruss Karlo
Moin,
Du wirst (genau wie Deine Ex) nach Zustellung des Scheidungsantrags seitens Gericht angeschrieben und um eine Formularausfüllung gebeten, in der Du alles zu Deiner AV anzugeben hast.
Desweiteren kriegst Du Post vom Rentenversicherungsträger mit einem Formular, in dem Du zu Deinem rentenversicherungstechnisch Werdegang Stellung nimmst (Fragen beantwortest).
Alle anderen Versorgungsträger werden seitens Gericht aufgefordert, Auskunft über Versorgungsansprüche zu erteilen.
Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen der Scheidung automatisch vom Gericht mit betrachtet, machen musst Du erstmal nix.
Besten Gruß
United
Hallo United,
danke. Hab' ich jetzt verstanden.
Gruss Karlo