zugegeben, eher für nicht anwesende. aber vielleicht kann amn das mal brauchen:
HANDELSBLATT, Mittwoch, 5. Dezember 2007, 11:00 Uhr
Scheidung
Streit um die Rentenansprüche
Wenn sich Ehepaare trennen, gibt es häufig Streit um den Versorgungsausgleich, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt zwei wichtige Urteile dazu gefällt.
Im ersten Fall hatte sich ein Ehepaar nach 22 Jahren scheiden lassen, und rein rechnerisch hätte die Frau Rentenansprüche an ihren gut situierten Gatten abtreten müssen. Ihre Ansprüche waren allerdings nur deshalb höher als die des zehn Jahre älteren Mannes, weil dieser bereits im 15. Ehejahr in Rente gegangen war.
Die Richter urteilten: Angesichts dieser Konstellation sei es "grob unbillig", an den Buchstaben des Gesetzes zu kleben und den Versorgungsausgleich durchzuführen (XII ZB 107/04). Die Frau müsse keine Ansprüche abtreten, da ihr Ex nur "aufgrund seines Alters niedrigere Versorgungsanwartschaften begründet" habe.
Im zweiten Fall stellten die Karlsruher Richter klar: Eine Frau mit höheren Ansprüchen muss auch dann einen Teil an den Ex abtreten, wenn sie diese durch Kindererziehungszeiten und nicht durch ein Arbeitsverhältnis erworben hat (XII ZB 262/04).
Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 48, 26.11.2007
Gruß SteMa
Hallo SteMa,
also ich kann das gebrauchen obwohl ich anwesend bin. Jedenfalls passt das 2. Urteil auch auf mich.
Vielen Dank dafür.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.