Hi, im Rahmen des Zugewinns noch ne Frage.
Habe seit einigen Jahren ein Nebengewerbe geführt, dessen Erträge in unseren gemeinsamen Haushalt geflossen sind (Ausgleichzahlungen für belastetes Konto wurden mit Vermerk aus Geschäftsertrag umgebucht).
Das Gewerbe lief nur auf mich.
Wie ist dies zu bewerten, bzw. kann ich hier Ansprüche geltend machen. Was ist mit den Arbeitsmitteln, die zum Gewerbe gehören ??
Hat jemand Erfahrungen bzw. Tipps ??
Gruß
Andreas
P.S.: Sorry, möchte mit meinen Probs nicht nerven, aber es gibt soviel, was einem in dieser Situation noch einfällt.
:yltype:
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Moin Pegasus,
die Einnahmen sind nicht relevant für den Zugewinn. Die Wertsteigerung des Unternehmens wäre einzubringen. Bei einem Nebengewerbe kann davon ausgegangen werden, dass eine Steigerung des Unternehmenswertes nicht greift.
Da es sich um eine Einzelfirma handelt, gehören die Gegenstände des Unternehmens dem Firmeninhaber. Das wäre nur bei einer juristischen Person anders.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!