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Nachforderung Hausverkauf

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andrea,

da Hauskauf und -verkauf innerhalb der Ehe lagen, ist - wie bereits allerseits vermutet - nichts an der seinerzeitigen Erlösverteilung auszusetzen (Verkaufserlös 172.000 abzgl. Fremdkapital Bank/Mutter 153.000 ergibt 19.000, von denen sie sogar mehr als die Hälfte erhalten hat).

Also Rückschreiben analog Elwu (s.o.), ich würde - wie geschrieben - das Wort "Zugewinn" dort aber weglassen, um diese Idee nicht zwingend zu fördern:

Vielleicht ist Zugwinnausgleich das nächste das sie macht.

Denn dabei könnte sich herausstellen, dass ihre 10.000 EUR nicht mehr da sind, während die 9.000 EUR Deines Partners auf seinem Sparbuch liegen (zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags) ...

2008 hat er ihr aber gesagt wer mit was bedient werden muß und was über bleibt.

Selektive Erinnerung ist in Trennungsgeschichten (davon gibt es hier im Forum ein paar) eher die Regel denn die Ausnahme ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 10:35
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

danke nochmals für eure Antworten.

Haben den Brief  geschrieben und von allen Antworten etwas genutzt.Das sie offenbar Verbindlichkeiten übersehen hat und das der Erlös wie besprochen verteilt wurde.Haben aber Zahlen weggelassen, denn sie weiß was gezahlt werden mußte. Wenn sie oder AW weitere Infos und Details wollen solln sie halt nochmals anfragen, ist ja ihr Geld.

Gestern hat er seine Kinder angerufen und sie ans Telefon gebeten und nachgefragt wie sie darauf komme das ihr noch etwas zustehen würde. Hat ihr alles nochmals vorgerechnet, sie meinte nur das ihr das der AW so berechnet hättehat fast so angehört wie , ich kann nichts dafür.

Haben gestern noch die Briefe ihrer Scheidungsanwältin durchgesehn denn soweit ich mich erinnern konnte hatte diese mal etwas vom Hausverkauf geschrieben als es um den Scheidungsantrag ging.

Bin auch fündig geworden, diese schrieb 12/08

Das nach Mitteilung ihrer Mandantin die Trennungs und Scheidungsvolgen weitgehends geklärt wären, insbesondere nach dem Verkauf der gemeinsammen Imobilie. Dementsprechend sind die vermögensrechtlichen Dinge sowie Hausrat bereits abschließend geregelt worden.

Anscheined ist das seiner  Ex entfallen. Sie hat für die Nachvorderung auch einen anderen AW als den zur Scheidung.

Auf alle Fälle danke euch allen.

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Themenstarter Geschrieben : 17.09.2010 11:20
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus!

Für mich weiterhin seltsam, wieso da überhaupt nochmal was auf den Tisch kommt.

Aber Anwälte wollen ja bekanntlich auch leben und so ein Brief spült eben auch etwas Kohle in die Kasse.

Wirst sehen, am Ende bleibt alles nur ein kurzer und nerviger Aufreiber und sonst nix.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 11:40
 elwu
(@elwu)

Anscheined ist das seiner  Ex entfallen.

Hallo,

diese Erinnerungslücke wird jedenfalls teuer für sie, beim Streitwert von ca. 15.000€. Da kostet der eine Schrieb bisher bereits

Streitwert  15.000 Euro
1,30 Geschäftsgebühr 735,80 Euro
Auslagenpauschale 20,00 Euro
19% Umsatzsteuer 143,60 Euro
Summe Außergerichtliche Tätigkeiten 899,40 Euro

Und je nachdem ob und wie das weitergeht, geht das munter weiter nach oben.

/elwu

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Geschrieben : 17.09.2010 11:53
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

sind uns nicht ganz sicher ob sie VKH bekommt bzw. einen Beratungsschein hat. Hat die ganzen Jahre Harz 4 bezogen seit 01.09 arbeitet sie angeblich Teilzeit, kann sein das sie ergänzend noch Leistungen bezieht.

Leider ist das ganz oft das Problem, KM haben zu viel Zeit eben weil sie nicht arbeiten um sich Dinge auszudenken und machen den Vätern die Hölle heiß und da sie nicht arbeiten wird das noch unterstützt indem sie so gut wie nicht dem AW zahlen müssen.  :exclam:

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Themenstarter Geschrieben : 17.09.2010 12:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Anfree!
So wie ich das sehe, kann sie noch keine VKH bekommen, da bisher nur ihr Anwalt geschrieben hat. Das Gericht ist in dieser Sache noch nicht involviert.
Daher wird die Dame m. M. nach erst mal aus eigener Tasche den Anwalt zahlen dürfen, vielleicht mit dem positiven Nebeneffekt, für die Zukunft daraus was zu lernen!  😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 17.09.2010 12:36
 elwu
(@elwu)

sind uns nicht ganz sicher ob sie VKH bekommt bzw. einen Beratungsschein hat.

Hallo,

jetzt hört endlich auf, euch einen Kopf über anderer Leute Probleme zu machen, zum spekulieren geht man besser an die Börse. In dieser Sache solltet ihr jetzt einfach in aller Ruhe abwarten, ob und wenn ja was als Antwort auf euer Schreiben kommt, und das dann hier einstellen.

/elwu

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Geschrieben : 17.09.2010 12:51
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Erst mal Hallo,

gestern kam der nächste AW Brief.

Nach erhalt des ersten Briefes hat er seine Ex darauf angesprochen und die ganze Sache nochmals erörtert.
Sie meinete damals sie könne ja nichts dafür die AW hätten behauptet ihr stehe noch etwas zu.

Seine Antwort war damals das er der Forderung wiederspricht. Das alles wie besprochen verteilt wurde und das sie offenbar Verbindlichkeiten übersehen hat .
Scherlich hätte man gleich ausführlicher und mit Belegen schreiben können und doch sieht man nicht ein das man in diese Verteitigungs- Begrundungsposition gebracht wird insbesondere da sie ja am Telefon mehr oder weniger sagte OK hat ja der AW so behauptet....

Also gestern das Schreiben das er zur Vermeidung einer Klage bitte mitteilen möchte was sich die Mandantin nach Abzug der Bankverbindlichkeiten noch anrechnen lassen muss.

Werden also schreiben das die Verbindlichkeit gegenüber seiner Mutter auch abzuziehen war.

Wie ist das eigentlich mit dem Hausverkauf, währe der Verkauferlös wie Zugewinn zu behandeln?

Ist es da nicht üblich Zugewinn - Anfangvermögen

Er hat nach dem Hausverkauf von seinem Privatkonto mit dem Geld das er vor der Ee hatte ihre Grunderwebssteuer bezahlt.
Wäre nicht sein Anfangvermögen oder zumindest der Teil der nachweislich ins Haus geflossen ist von seinen Zugewinn abzuziehen.
Denn falls dies so wäre ist sein Zugewinn kleiner als der ihre und sie mußte dann doch ausgleichen.

Danke schon mal
Andrea

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Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 13:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andrea,

Zugewinn ist eine reine Stichtagsbetrachtung, d.h. Vermögen bei Scheidungsantrag (Endvermögen) minus Vermögen bei Eheschliessung (Anfangsvermögen).

Da der Hauskauf und -verkauf innerhalb der Ehezeit lagen, spielt dieses hinsichtlich Zugewinn keine Rolle.
Genauso wenig wie der Aspekt, wer die Grunderwerbsteuer wovon bezahlt hat (und wer täglich was zu Essen kaufte).

Vielmehr ist entscheidend, ob zum Stichtag "Endvermögen" Geld auf dem Konto lag.

Denn dabei könnte sich herausstellen, dass ihre 10.000 EUR nicht mehr da sind, während die 9.000 EUR Deines Partners auf seinem Sparbuch liegen (zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags) ...

Besten Gruß
United

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Geschrieben : 29.09.2010 14:16
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

:knockout:

OK kapiert, Danke

Da er ja das Geld an ihre Schwester überweisen sollte/ hat, ist dies nie auf ihrem Konto aufgetaucht.
Bei ihm war wahrscheinlich am "Stichtag" minus auf dem Konto, das ist wie bei vielen hier jeden Monat der Fall da UH und Umgangskosten neben Lebeserhalt einfach Minus ergeben.

Da denn mal sehn wies weitergeht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 14:24




(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

haben nun folgendes geschrieben.

Anzurechnen wären noch die Verbindlichkeit eines zinslosen Darlehens gegenüber meiner Mutter, selbstverständlich musste auch dieses Darlehen vom Verkaufserlös getilgt werden. Ihrer Mandantin ist diese Verbindlichkeit bekannt, die Rückzahlung aller Verbindlichkeiten wurde mit ihr besprochen.

Nach dem Auszug ihrer Mandantin habe ich für ca. 1 ½ Jahre meinen und auch den Schuldanteil ihrer Mandantin bedient, dies war mir finanziell nicht mehr möglich, weshalb das Haus verkauft werden musste. Deshalb bot ich ihrer Mandantin 10.000 € vom verbleibenden Verkaufserlöses, etwas mehr als die Hälfte, Hauptsache sie stimmte dem Verkauf des Hauses zu. Damit war sie einverstanden.

Die Zahlung aller Verbindlichkeiten wurde über den Notar geregelt, da der Hausverkauf nur stattfinden konnte, wenn alle Beteiligen ihr Geld erhalten haben. Den vereinbarten Betrag hätte der Notar ihrer Mandantin direkt überwiesen, ihre Mandantin aber bat mich ihren Anteil persönlich, auf das Konto ihrer Schwester zu überweisen, vermutlich da sie selbst Harz 4 bezogen hat. Sie musste deshalb den Erhalt der Summe gegenüber dem Notar in einem Schreiben vom …. per Unterschrift bestätigen und dem Hausverkauf zustimmen.
Somit wurde der Erlös notariell verteilt und die Sache abgeschlossen.

Dies bestätigte sie auch gegenüber ihrer Anwältin Frau XYZ, diese schrieb im Dezember 2008:

Nach Mitteilung meiner Mandantin sind die Trennungs- und Scheidungsfolgen weites gehend
zwischen ihnen geklärt worden, insbesondere nach dem Verkauf der ehemals gemeinsamen Hausgrundstücks in XYZ. Dementsprechend sind die vermögensrechtlichen Dinge sowie die Hausratsteilung bereits abschließend zwischen ihnen geregelt worden.

MfG

LG

Wenn sie dann noch Klagen wollen...

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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2010 10:29
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wiedermal Post vom AW der Ex.

Wir haben obengenanntes bis auf den zweiten Absatz an AW geschickt.

Jetzt schreiben die folgendes ,
sie möchte das wir ihnen den geschlossenen Darlehensvertrag überlassen. Die MAndantin hatte keine Kentniss von diesen und schon gar nicht gab es eine Abrede dahingehend, dass bei der Aufteilung des Verkauferlöses dieser berüchsichtigt werden soll.

Falls nur ein mündlicher Vertrag vorlag wollen sie wissen wann und wieviel gewährt wurde und welche Zahlungen erbracht wurden und wann gekündigt wurde.

Er hatte damals nachdem die Banken bedient waren das Darlehen und noch Gebühren in Abzug gebracht er kam auf eine Summe so um die 19000€.
Er bot ihr 10000€ die sie akzeptierte, nach genauen Zahlen fragte sie nie, sie wuste ja das sie selbst nicht einen Cent investiert hatte.

Wir haben nochmal nachgerechnet und nachgeguckt. Er hatte bereits in 2006(Ehezeit) 4000€ an seine Mutter bzw. an seinen Bruder überwiesen im Auftrag seiner Mutter da dieser zu diesen Zeitpunkt gebaut hat.Also wären vom restlichen Verkaufserlös nur 26000 abzuziehen gewesen es wären somit 20800€ über gewesen geht man von der Summe aus die der AW als Verkauferlös nennt. Wie er auf diese kommt und was er berücksichtigt hat wissen wir nicht. Im nachhinein hat mein LG noch eine Notarrechnung von knapp 400 € bezahlt. Wenn man von der Summe des AW ausgeht müßte er ihr noch 400€ ausgleichen. Das war ihm gar nicht so bewußt nur jetzt mit der rechnerei...

Irgentwie sieht er es aber nicht ein ihr noch irgetwas zu geben. Er hat nach ihrem Auszug das Haus alleine weiter ab bezahlt und somit die Rückzahlung verringert. Er mußte sich um alles kümmern.  Kann er eigentlich davon etwas in Abzug bringen.
Auch war sie ja mit den 10000€ einverstanden.
Soll man ihre Dreistigkeit auch noch belohnen. Wie gesagt sie fordert ja eigentlich knapp 14000€ mit Lügen und irgentwelchen Behauptungen.
Damals überwies er ihr Geld auf das Konto ihrer Schwester weil sie ihn darum gebeten hatte, warscheinlich da sie Harz 4 bezog. Ihm war es egal wo er hinzahlte da sie den Erhalt bestätigen mußte ihm war nur wichtig das sie den Verkauf zustimmte.

Am liebsten würde man gar nicht mehr antworten solln sie doch klagen, aber sind die evtl. noch im Recht?

Ratlose Grüße

Andrea

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2010 20:42
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine Frage ging etwas unter. Mittlerweilen habe ich in ein paar Forumsbeiträgen gestöbert. So wie es aussieht hat er ihre Schuld, Zinszahlung von fast 4500€ aus reiner Güte mitgezahlt und kann sie rechtlich nicht geltend machen.

Als das Haus verkauft wurde sagte er ihr was abzuziehen wäre für Banken und privat Darlehen und das er ja auch ihre Kosten mitgezahlt hätte, er bot ihr wie gesagt die 10000€ die ja dann wenn seine Zahlungen zu berücksichtigen gewesen wären, goßzügig waren. Dies nahm sie ja damals auch dankend an da sie ja wußte das sie selbst nicht einen Cent reingesteckt hatte. Liegt da nicht eigentlich der Knackpunkt das sie sich auf 10000€ geeinigt haben?
Wie seht ihr das?

Andrea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2010 12:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andrea,

Falls nur ein mündlicher Vertrag vorlag wollen sie wissen wann und wieviel gewährt wurde und welche Zahlungen erbracht wurden und wann gekündigt wurde.

Und was spricht dagegen, ihnen jetzt die Belege zu liefern (die Kontoauszüge mit Überweisung und Rücküberweisung hattet Ihr doch schon mal rausgesucht) ?

So wie es aussieht hat er ihre Schuld, Zinszahlung von fast 4500€ aus reiner Güte mitgezahlt und kann sie rechtlich nicht geltend machen.

Die Bedienung ehebedingter Schulden wäre ein Thema bei Unterhaltsberechnungen gewesen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 15:31
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo united,

stimmt schon man könnte das alles einfach hinschicken, da er aber damals einen Denkfehler gemacht hatte und statt 30000€ nur noch 26000€ abziehen hätte dürfen bleiben noch 800€ die zum ausgeichen wären.

Der AW fordert an sich ja auch keine Belege bzw. Beweise ich denke das darf er gar nicht, sein Wort muß doch genausoviel zählen wie das ihre. Warum muß man oder soll man diese Spielchen mitspielen.
Wenn wir ihm jetzt mitteieln was wann wo gezahlt wurde kommt der AW auch auf diese 800€ dewegen wäre interessant zu wissen ob er für sie geleistete Zahlungen abziehen kann.  Wenn er  überhaupt glaubt das Zahlungen erfolgt sind. Es nimmt halt gar kein Ende.

Das andere wäre ja das sie sich 2008 ja auf diese 10000€ geeinigt hatten.

Im Moment könnte er ihr nicht mal 400€ geben auch ist die Art und Weise wie sie das wieder macht einfach unter aller §$%&@ und man will dann schon gar nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2010 16:25
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