Hallo an alle,
wir dachten das jetzt alles geregelt ist und Ruhe einkehrt, aber heute kam ein Brief vom Anwalt der Ex meines LG.
Mit dem Ungefähren Wortlaut:
Sehr geehrter Herr LG wir vertreten die Interesse ihrer geschiedenen Frau
Mit notariellen Vertrag von xx.xx.xxxx (fast 3 Jahre her) wurde die Miteigentümerschaft an Imobilie durch Kauf von dritten aufgelöst.
Hierbei wurde nach Abzug Verbindlichkeiten ein Erlös von xx.xxx € erziehlt.
Dieser steht jedem zur Hälfte zu.
Bislang wurden nur xx.xxx € geleistet. Mantandin stehen somit noch xx.xxx € zu.
Wollen sie bitte diesen Betrag bis zum ( Ende diesen Monat ) überweisen.
Das Haus wurde damals zum Teil finanziert und ein Teil wurde ihm zinzlos von seiner Mutter gegeben. Als er das Haus verkauft hat wurde vom Erlös erst die Bank bedient, dann gab er seienr Mutter den Bertag zurück und den Rest gab er zur hälfte seiner Frau. Das war wie schon geschrieben fast 3 Jahre her. Sie hat den Erhalt der Summe beim Notar bestätigen müssen den erst wenn alle ihr Geld hatten konnte der Verkauf stattfinden.
Seitdem wurde darüber nichts mehr gesprochen. Seit diesem Frühjahr ist er geschieden über Vemögen, Geld wurde auch während der Scheidung nichts nehr gesagt da ja alles geregelt/aufgeteilt war.
Dachte man zumindest.
Was nun?
Grüße Andrea
Hierbei wurde nach Abzug Verbindlichkeiten ein Erlös von xx.xxx € erziehlt.
Hallo,
ist denn die Rechnung zutreffend, sprich, hat der wirklich alle Verbindlichkeiten berücksichtigt?
/elwu
Ja, er hat den /die Kredite bei der Bank abgelöst und wie gesagt seiner Mutter den Betrag zurück gezahlt.
Seie Exfrau weis daß ihre damals Schwiegermutter den Bertag gegeben hat ist auch per Konoauszug nachweißbar. Auch das er diesen Bertag rücküberwiesen hat ist nachweisbar.
Der Kaufbetrag des Hauses Betug damals 150.000 der Verkaufpreis 172.000.
Davon ging ein Teil an die Banken und 30.000 an seine Mutter der Rest ca 20.000 hat er ihr zur Hälfte ausbezahlt.
Sie behauptet das der Erlös fast 50.000 waren und ihr die differenz zu den 10.000 noch zustehen.
Wir sind eigentlich wie vor den Kopf geschlagen. Wie gesagt wurde über die Sache nicht weiter geredet.
Sie hat sich um nichts gekümmert, er gab ihr damals die hälfte des Betrages sie unterschrieb die notarielle Verkaufserklährung über den Verkauf und Einzelheiten wurde nicht gesprochen. Wir vermuten das sie an das Geld von Schwiegermutter nicht mehr denkt.
Auch habe wir keine Ahnung wie sie auf diesen Betrag von knapp 50.000€ kommt. Sie hatte keinerlei Unterlagen wollte auch nie etwas sehen.
Seie Exfrau weis daß ihre damals Schwiegermutter den Bertag gegeben hat ist auch per Konoauszug nachweißbar. Auch das er diesen Bertag rücküberwiesen hat ist nachweisbar.
Hallo,
also hat der Anwalt eben doch nicht alle Verbindlichkeiten berücksichtigt. Dann soll dein LG antworten
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Sehr geehrter Herrr Sowieso,
offenbar hat Ihre Mandantin übersehen, dass weitere Verbindlichkeiten i.H.v. 30.000€ auf der Immobilie lagen, ein zinsloses Darlehen meiner Mutter. Ihrer Mandantin war das bekannt, es wurde zudem auch bei der Verhandlung zum notariellen Vertrag (Aktenzeichen, Datum) noch mal explizit und detailliert erläutert.
Selbstverständlich musste auch dieses Darlehen vom Verkaufserlös getilgt werden, bevor der Zugewinn ermittelt werden konnte. Anbei Kopien der Überweisungen zu Leihe und Tilgung. Davon abgesehen stellt sich die Frage, warum nach nunmehr drei Jahren diese Forderung aufgestellt wird. Fristablauf wäre selbst dann längst eingetreten, wenn sie damals berechtigt wäre - was nicht der Fall ist.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit hiermit erledigt ist und bitte um schriftliche Bestätigung bis (Absendedatum plus zwei Wochen)..
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
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/elwu
Danke für deine Antwort und sorry ich dachte als du von, hat er alle Verbindlichkeiten berücksichtigt von meinen LG gesprochen hast.
Ich denke das dem Anwalt alle Verbindlichkeiten gar nicht bekannt sind. Das einzige Problem könnte sein, die Vereinbarung mit seiner Mutter war nicht notariell ist auch nicht weiter festgehalten, es bestehen nur Kontoauszüge über die damahlige Überweisung und Rücküberweisung. Das einzige was norariell war ist das sie den Erhalt von 10.000 € bestätigt hat und dem Verkauf zustimmte. Alles andere hat er gemacht. Sie hat nie weiter etwas wissen was mit dem Rest ist, geschweige denn gefordert. Sie geht jedem Gespräch aus dem Weg, direkt kam noch nie etwas von ihr, nur immer Vorderungen oder Erklährungen über den AW bisher immer haltlos.
Andrea
Das einzige Problem könnte sein, die Vereinbarung mit seiner Mutter war nicht notariell ist auch nicht weiter festgehalten, es bestehen nur Kontoauszüge über die damahlige Überweisung und Rücküberweisung.
Hallo,
steht da kein Verwendungszweck drauf? Und selbst wenn nicht, dann steht halt im Streitfall ihre Aussage gegen zwei Aussagen. Dein LG soll das Ding so beantworten wie oben vorgeschlagen, die Kopien dazutun, und die Antwort dann wieder hier einstellen.
/elwu
Danke Elwu,
wir haben gestern Abend noch,alle Papiere durchgesehen.
Auf dem Kontoauszug der Rücküberweisung ist das Hausdarlehen vermerkt.
Es wurden damals zwei Banken und seine Mutter bedient, mit dem was sie bekommen hat war es die gute Hälfte da er die Notarkosten und Steuern von seinem Teil bezahlte. Das alles hatte er ihr auch so gesagt.
Er bot ihr sogar etwas mehr an um sie bei Laune zu halten damit sie dem Hausverkauf zustimmte. Nach ihrem Auszug versuchte er 1 1/2 Jahre das Haus zu halten, aber die Kosten für das Haus, UH, Umgangskosten fraßen ihn auf. Hätte sie nicht zugestimmt hätte er diese weiter tragen müssen.
Der Notar der den Kauf abwickelte hatte sie angeschrieben und sie hat bestätigt ihren Betrag erhalten zu haben und das sie dem Kauf zustimmt. Leiter wird der Betrag nicht nummerisch erwähnt.
Wann wäre denn die Frist abgelaufen?
Auch wurde während der Scheidung kein Zugewinn verhandelt, da sie das ja eigentlich alles geregelt hatten, kann sie da jetzt im nachhinein einfach so kommen und noch etwas fordern?
Danke fürs lesen
Andrea
Moin,
also ich sehe da überhaupt keine Rechtfertigung für eine Nachforderung.
Beim Notar wird doch extra vorher über den Erlös und seine Verwendung gesprochen und im Vertrag aufgenommen.
Entweder nach Grundbuchanteilen, oder nach freier Vereinbarung.
Und dann zahlt der Notar das nach genau diesem Schlüssel aus.
Wenn ihr dieser Schlüssel nicht passt, muss sie das rechtzeitig kund tun.
Da jetzt nach 3 Jahren aus dem Busch zu kommen und die Karten neu verteilen zu wollen halte ich für vermessen.
Aber es gibt wohl noch mehr Leute, die sich meine Signatur zu Eigen gemacht haben.
Insofern würde ich in dem Schrieb gar nicht auf das Darlehen eingehen, sondern nur schreiben, dass der Erlös, entsprechend der notariellen Vereinbarung aufgeteilt wurde.
Dann sollen sie erstmal begründen, warum das plötzlich nicht mehr gelten soll.
Und erst wenn sie diese Brandmauer durchstoßen haben, würde ich den Verteilungsschlüssel mit dem Darlehen verteidigen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Andrea,
möchte hier nur noch schreiben, dass ich mich elwu und Beppo anschließe.
Auch ich sehe keine Rechtfertigung einer Nachforderung.
Seinerzeit wurde der Hausverkauf und die Aufteilung des Erlöses besprochen und im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt.
Nun plötzlich mit neuen Forderungen zu kommen ist Schwachsinn.
Aus meiner Erfahrung bedeutet folgender Anwaltssatz:
Wollen sie bitte diesen Betrag bis zum ( Ende diesen Monat ) überweisen.
dass sie nix auf der Hand haben und es einfach mal versuchen.
Also, cool bleiben. Brief wie von elwu vorgeschlagen abschicken und gelassen darauf warten, ob überhaupt noch was kommt.
Einer Klage würde ich ebenfalls gelassen entgegen sehen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Andrea,
sehe zwar analog Elwu, Beppo und Michael auch keinen Ausgleichsanspruch.
Möchte aber auf folgendes hinweisen:
Die Zugewinngemeinschaft endet grundsätzlich mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§1384BGB). Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Erst dann beginnt die regelmäßige 3jährige Verjährungsfrist für den Zugewinn (§195BGB).
Wenn ich es recht interpretiere (das hast Du nicht explizit geschrieben), wurde das Haus noch zu Ehezeiten verkauft ?
Die Frist für eine Zugewinnausgleichsforderung würde dann nicht mit dem Verkauf des Hauses, sondern mit Zustellung des Scheidungsantrags beginnen.
Dennoch würde ich wie von Elwu vorgeschlagen antworten, lediglich den Passus „Zugewinn“ etwas abändern.
Selbstverständlich musste auch dieses Darlehen vom Verkaufserlös getilgt werden, bevor der Reinerlös wie vereinbart hälftig geteilt wurde.
Kontoauszüge würde ich nur beifügen, insoweit auch die Auszahlung von Mama wasserdicht ist (ggf. könnte man ansonsten die Rückzahlung als Beiseiteschaffung von Kohle deuten).
Während der Scheidung wird standardmäßig (neben der Scheidung) nur der Versorgungsausgleich geregelt. Zugewinn, Unterhalt, ... kann man auf Antrag im Verbund mit verhandeln.
Besten Gruß
United
Er wird der Forderung erst mal vollumfänglich wiedersprechen, mit dem Hinweis das der Erlös wie besprochen aufgeteilt wurde.
Mal sehen was dann noch kommt, ob der AW seine Forderung näher begründet. Vor allem wie er auf die Summe kommt, was er alles berücksichtigt hat.
Mein LG hätte ihm schon gleich alles vorrechnen können diese Situation gabs ja schon mal so ähnlich als sie behauptete den KU nicht oder immer zu spät zu erhalten, voller Panik haben wir damals Konoauszuge der letzten 3 Jahre überprüft und aufgeschrieben wann Zahlungen erfolgt sind um den Erhalt mit ihr zu vergleichen.
Ihr Kommentar später war nur "upps war ein Versehen dachte LG hätte nicht bezahlt da so wenig Kohle auf dem Konto war", hat dann behauptet Arge hätte noch nicht bezahlt gehabt.
Eigentlich sollte man ja irgendwann abstumpfen.
Auf alle Fälle danke für euer Feedback
Andrea
Hallo,
habe zu der ganzen Sache noch ein paar rein teoretische Fragen.
Hauspreis damals war ja 150.000 dazu kamen noch Notar und Maklergebühren von ca. 8.000 €.
Der Verkaufserlös war 172.000, also eigentlich nur ein Gewinn von 14.000
Finanziert hat er nur 123.000 der Rest war Eigenvermögen und wie gesagt 30.000 von seiner Mutter
Wie wird der Gewinn den eigentlich genau ermittelt, kann er sein Eigenvermögen geltent machen bzw. abziehen?
Denn dann war sie mit ihren 10.000 eigentlich gut bedient.
Wie gesagt hat er die Kontoauszüge das seine Mutter ihm das Geld gegeben hat und er es ins Haus gesteckt hat, auch das er ihr alles wieder zurückbezahlt hat.Darum nur rein teoretisch was wäre gewesen wenn seine Mutter ihm das Geld geschenkt hätte? Wäre das dann den Zugewinn zugefallen oder wurde das hier zählen?
"Erbschaften und Schenkungen sind privilegiertes Anfangsvermögen und werden dem Anfangsvermögen nachträglich hinzugerechnet oder vom Endvermögen abgezogen."
Habe so einen Fall in der Verwandschaft
Danke für eure Hilfe
Verteilt wird so, wie es von den Unterzeichnern festgelegt wird.
Wenn nichts festgelegt wird, wird nach Grundbuch verteilt.
Die Bankschulden sind üblicherweise im Grundbuch eingetragen und werden vom Notar getilgt.
Wenn er voher einen Sack Geld mitbringt aber dennoch im Grundbuch 50/50 eintragen lässt, hat er ihr das Geld quasi geschenkt.
Wenn sie bei beim Verkauf aber nicht auf einer Auszahlung von 50% (abzügl. Grundschuld) besteht, so hat sie ihm das quasi wieder zurück geschenkt.
Auch da drängt sich die Frage auf: Was steht in der notariellen Vereinbarung?
Und warum sollte jetzt etwas daran geändert werden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
im notariellen Vertrag stehen keine Zahlen nur das die Grundschuldener(Banken) bedient wurden, das hat der Notar direkt gemacht.
Sie war nicht mit beim Notar da sie in einen anderen Bundesland lebt.
Er infomierte sie über den Verkaufspreis was die Banken bekommen würden und das seine Mutter ihr Geld bekommt.
Das somit noch 19.000 über sind. Er bot ihr 10.000 an so das sie dem Verkauf überhaupt zustimmte.
vom Rest bezahlte er noch Gebühren und anfallende Steuern. Er war froh das Haus los zu haben und wollte so wenig wie möglich mit ihr zu tun haben.
Der Notar schickte ihr ein Schreiben indem sie den erhalt des Vekaufserlöses bestädigen mußte und dem Hausverkauf zustimmt. Der Notar hätte die Überweisung an sie getädigt doch seine Ex wollte das er ihr das Geld auf Konto ihrer Schwester überweist, der Notar hätte ihre Bankverbindung haben wollen. Er hat sich darauf eingelassen das Geld selbst zu überweisen.
Moin Anfree,
Mehr als ein Zweizeiler an den Gegenanwalt würde mir beim besten Willen nicht einfallen; sinngemäss "die Auseinandersetzung von Zugewinn und Immobilienvermögen ist mit Notarvertrag vom XXX und Überweisung vom XXX abschliessend beendet." Darüber hinaus würde ich an Stelle Deines LG einfach die Füsse still halten und die Dame klagen lassen, wenn sie der Ansicht ist, hier könnte man ein zweites Mal kassieren. Das kostet sie mit einiger Sicherheit eigenes Geld, denn einem VKH-Antrag könnte man wegen Mutwilligkeit bzw. absehbarer Aussichtslosigkeit widersprechen.
Möglicherweise hat sie einfach im Hinterkopf, dass Dein LG dazu neigt, solche Forderungen zu erfüllen, um seine Ruhe zu haben. Keine Antwort Eurerseits ist auch eine Antwort. Man muss nicht auf jeden Käse einsteigen, den andere einem vor die Füsse rollen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
🙂 🙂
Richtig, mit einer Ausnahme.
Den Zugewinn würde ich an der Stelle raus lassen.
Der ist von diesem Vorgang unbeeinflusst, sofern nicht explizit gereglt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Andea,
dennoch: vielleicht hast Du noch ein paar Zusatzinfos:
1. Wann war Hauskauf ?
2. Wann war Hausverkauf ?
3. Wer stand im Grundbuch ?
4. Wann war Heirat ?
5. Wann war Scheidung ?
In Abhängigkeit der Chronologie ergeben sich dann neue Fragen ...
Gruß
United
Hauskauf war 2003
Hausverkauf 2008
Grundbuch 1/2 1/2
Heirat 2001
Scheidung 2010
Also es ist keine Forderung auf Zugewinn lediglich eie Nachforderung vom Verkaufserlös.
Vielleicht ist Zugwinnausgleich das nächste das sie macht.
Sie weiß was die Banken bekommen haben, aber sie berüchsichtigt nicht das zinslose Dahrlehen seine Mutter nicht .
Dieses ist ihr aber bekannt, während der Ehe hat er schon 2x einen Bruchteil an seine Mutter zurückgezahlt, nach dem Hausverkauf dann halt den Rest.
2008 hat er ihr aber gesagt wer mit was bedient werden muß und was über bleibt.