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Hallo zusammen!
Ist es so, dass nach dem Trennungsjahr und stellen des Scheidungsantrages beim Amtsgericht das hinzu gewonnene Vermögen nicht mehr in den Zugewinnausgleich geht?
Oder erst nachdem vom Richter die Scheidung erklärt wird und keine Rechtsmittel eingelegt werden?
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2015 10:32
Moin Funsurfer,
Stichtag für das Endvermögen im Zugewinnausgleich ist die "Zustellung des Scheidungsantrags".
Allerdings kann noch bis zu drei Jahren später eine Forderung gestellt werden.
Gruß
United
Geschrieben : 11.02.2015 11:02
