Hallo,
wie ist das eigentlich mit den gemeinsamen Schulden für das Haus
nach der Ehescheidung.
Zu meiner Situation: Ich lebe in dem gemeinsam Haus. Sie ist ausgezogen.
Vor 6 Jahren gebaut und Kredit aufgenommen.
Wir stehen beide zu 50/50 im Grundbuch.
Werden diese Schulden, bei der Berechnung des EU noch mitgerechnet ?
Wie ist das, wenn ich umschulde ?
Vielen Dank
lg
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
die Fragen rund ums Haus sind zig-fach im Forum beantwortet. Bitte die Suche bemühen und ggf. unbeantwortete Fragen danach stellen. Danke.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Zunächst hat das weniger mit dem EU zu tun, als viel mehr mit dem Zugewinnausgleich. Das ist der Grund, warum in der Situation viele Häuser verkauft werden (müssen), um den Ausgleich zustande zu bringen. Nur zur Verdeutlichung: Wert des Hauses 200.000 € - Restschuld 150.000€ = 50.000€. Wenn darüber hinaus kein Vermögen (Bar oder sonstwie) vorhanden ist, zahlt theoretisch derjenige, der das Haus behält, den anderen aus. Im Beispiel mit 50% von 50.000€ = 25.000€.
Die weitere Abzahlung der Restschuld ist danach Dein Privatvergnügen und unterhaltstechnisch nicht relevant.
Ich weiss, das ist nicht sehr aufmunternd ...´
Noch ein Tipp: Sehr oft ist eine aussergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung (mit Hilfe der Anwälte vor dem Notar geschlossen) eine gute Geschichte, um vieles aus der Scheidungsverhandlung heraus zu bekommen (Streitwert!). Erkundige Dich mal dazu.
Alles Gute.
Edit: ... Sorry, DT, das hat sich überschnitten ...
[Editiert am 19/10/2005 von Sad Dad]
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)